< Hartz IV: Kein Interesse an einem verfassungsgemäßen Existenzminimum | Aufgelesen und kommentiert 2011-02-10 >
Das freie Mandat
Natürlich reicht es nicht, nur festzustellen, dass die Wähler in Deutschland keine Wahl haben und man die Politiker auf legalem Weg nicht loswerden kann selbst wenn sie wie Schäuble direkt gegen die hier gebräuchlichen Gesetze und Regeln verstoßen haben. Nein, es ist unbedingt notwendig zu erklären, wie man sich ein freies Mandat überhaupt vorstellt.
Natürlich ist das freie Mandat auf Duckhome und an vielen anderen Orten schon beschrieben und meist kommt man zu ähnlichen Schlüssen, aber natürlich kann es in den Feinheiten Unterschiede geben, über die man dann in einer Demokratie eben abstimmen muss. Aber die grundsätzlichen Vorbedingungen sind klar.
Ein freies Mandat bedeutet zunächst, dass der Bürger in freier und geheimer Direktwahl seinen Kandidaten wählt und diesen unter bestimmten Bedingungen aber auch wieder abwählen kann. Dazu ist es aber unbedingt erforderlich, dass schon bei der Auswahl der Kandidaten alle die gleiche faire Chance erhalten. Dem stehen aber schon die Systemmedien im Wege, die ja im wesentlichen vom Großkapital über Anzeigenerlöse beeinflusst oder bei den öffentlich rechtliche Medien als Instrument der Politik zur Verbreitung von Propaganda und Desinformation benutzt werden.
Dagegen gibt es nur ein Mittel. Mandatsträger dürfen sich im Wahlkampf in den Medien - außerhalb der lokalen Medien - nicht in wahlkämpferischer Art und Weise betätigen. Sie dürfen lediglich zu Sachfragen und auch dann nur so weit es unbedingt notwendig ist Stellung nehmen. Bei Verstoß wird der Kandidat von der Wahl ausgeschlossen, auch wenn ihm eine Schuld nicht nachzuweisen ist. Wer einem Amtsbonus zu verwerten versucht, wird ebenfalls von der Wahl ausgeschlossen.
Parteien, Vereine Firmen und Organisationen dürfen bei der Wahl keine Rolle spielen und ihren Mitgliedern auch keine Kandidaten vorschlagen oder diesen während des Wahlkampfes zu publikumswirksamen Auftritten verhelfen. Wer in dieser Weise unterstützt wird, verliert sein passives Wahlrecht für mindestens fünf Jahre und muss sein Mandat sofern er es schon angetreten hat, sofort abgeben.
Der nächste und vielleicht noch entscheidendere Punkt ist der finanzielle Hintergrund. Egal ob sich die FDP nun von der Hotellerie bestechen lassen hat oder nicht, zeigt dieses Beispiel, das Politiker, die sich verkaufen, natürlich über mehr Geld verfügen, als andere die sich fair und anständig benehmen. Da man aber Leute wie die Mandatsträger der FDP und die Schäubles nicht generell von der Wahl ausschließen kann, ist es erforderlich die Wahlkampfkosten zu deckeln.
Das beste Mittel dazu, ist der generelle Verzicht auf Plakate, da ein Einzelkämpfer dies schon aus zeitlichen Gründen nicht leisten kann. Wahlwerbung per Postwurf Sendung ist ohnehin schon nahe an der Grenze und da es sich um einen Missbrauch, des gesetzlich vorgeschriebenen Briefkastens handelt, sollte sie ebenfalls verboten werden. Das bedeutet, da es auch keine Wahlwerbung im Radio oder Fernsehen oder Zeitungen gibt, dass die Kosten für den Wahlkampf erheblich sinken könnten.
Bisher gibt es zwischen den Wahlkreisen erhebliche Größenunterschiede, die deutlich mehr als die vom Gesetzgeber angedachten 25 Prozent betragen. Die neuen Wahlkreise sollten ziemlich gleichmäßig für die Bundestagswahl auf 100.000 Wahlberechtigte und für die Landtage auf 50.00 Wahlberechtige begrenzt werden um eine grobe Ungleichbehandlung der Wähler zu verhindern.
Um das passive Wahlrecht zu erhalten, also um überhaupt gewählt werden zu können, muss ein Kandidat bereits 36 Monate vor seiner Kandidatur im Wahlkreis mit Erstwohnsitz gemeldet sein und er muss während der gesamten Wahlperiode dort wohnen, oder sein Mandat zurückgeben. Während des Wahlkampfes und der Zeit seines Mandants ist der Kandidat verpflichtet eíne gläserne Buchhaltung im Internet zu führen, in der alle seine Bezüge, Spenden oder eventuelle spätere Bezüge klar mit ihrer Herkunft benannt sind. Ein Verstoß gegen diese Regel zieht automatisch den Verfall des Mandates nach sich. Die Wahlkampfkostenerstattung durch den Staat muss zurückerstattet werden und alle Spenden aus dem gesamten Wahlkampf und Mandatszeitraum sind an den Staat, das Land oder die Kommune abzuführen.
Leider lässt sich in einer Demokratie keine Wahlpflicht einführen, obwohl natürlich jeder Bürger sich verpflichtet fühlen müsste an der Gestaltung seines Umfeldes teilzuhaben. Statt dessen muss dann aber die Möglichkeit geben, dass die Uninteressierten und Gleichgültigen überhaupt nicht mehr vertreten werden. Um das zu erreichen, braucht es nur ein Gesetz, das alle Wahlen, an denen nicht zwei Drittel aller Wahlberechtigten teilgenommen haben, ungültig sind.
Um dieses Ziel zu erreichen sind zwei Wahlgänge je Kalenderjahr möglich, die aber mindestens 4 Wochen auseinanderliegen müssen. Kommt es bei keiner dieser Wahlen zu einer entsprechenden Wahlbeteiligung, ist der Wahlkreis nicht im Parlament vertreten und erhält keine Mittel von Bund oder Ländern. Stattdessen müssen die Kommunen sich die notwendigen Mittel über eine Kommunale Steuer besorgen. Allein diese Gefahr sollte auch den Dümmsten an die Wahlurne bringen, zumal es beim freien Mandat ja wirklich eine Auswahl geben wird.
Jeder der die Voraussetzungen des passiven Wahlrechtes erfüllt und mindestens 36 Monate in seinem Wahlkreis wohnt, könnte als Kandidat antreten. Er oder sie müsste lediglich 200 Unterstützungsunterschriften von Bürgern aus seinem Wahlkreis vorweisen. Anders als in der jetzigen Parteiendiktatur würde es logischerweise eine Vielzahl an Bewerbern geben, so dass Stichwahlen erforderlich sein werden.
Dabei gilt, das gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen bekommt, solange sich mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten an der Wahl beteiligt haben. Gelingt das keinem der Bewerber so kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden stärksten Bewerbern, die frühestens 4 Wochen nach dem ersten Wahlgang stattfinden darf, um den Menschen Zeit zum Überlegen zu geben.
Jemand der gewählt worden ist, behält sein Mandat für die gesamte normale Dauer Legislaturperiode,unabhängig davon, wann er gewählt wurde. Tritt er oder sie zurück, müssen binnen 24 Wochen in dem Wahlkreis Neuwahlen stattfinden. Es gibt keine Nachrückerregelung. Das gleiche gilt beim Tod des Mandatsträgers.
Da die Mandatsträger immer für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt werden und das Parlament sich nicht selbst auflösen darf, außer durch Rücktritt aller Mandatsträger wird der Wahlkampf weitgehend entzerrt. Auf Dauer wird wohl jeden Monat in irgendeinem Wahlkreis gewählt, aber die heutige Totalblockade der Regierung vor Wahlen verschwindet vollständig.
Natürlich werden auch bei der besten Auswahl einige Leute in die Parlamente kommen, die ihrem Amt nicht gerecht werden oder die Anliegen ihrer Wähler verraten oder sich einfach kaufen lassen. Das ist unvermeidbar und entspricht eben der menschlichen Natur. Mandatsträger die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten rechtskräftig verurteilt werden, verlieren mit sofortiger Wirkung ihr Mandat und weiterhin auch für fünf Jahre ihr passives Wahlrecht.
Des weiteren muss es ein Abwahlrecht geben. Damit aber nicht ständig mit der Abwahlkeule gedroht wird, sind für einen Abwahlantrag in Bundestagswahlkreisen 10.000 und in Landtagswahlkreisen 5.000 Unterstützerunterschriften aus den Wahlkreisen notwendig. Gleichzeitig kann ein Abwahlantrag nur einmal im Kalenderjahr gestellt werden. Bekommt ein Abwahlantrag die Mehrheit aller Stimmen, verliert der Mandatsträger mit sofortiger Wirkung sein Mandat, darf aber an den dann folgenden Neuwahlen teilnehmen die spätestens 24 Wochen nach der Abwahl stattfinden müssen.
Selbstverständlich gäbe es noch eine Menge mehr zu diesem Thema zu sagen und auch die Formalitäten sind noch nicht wirklich ausgereift. Aber es geht vor allem darum aufzuzeigen was heute schon machbar wäre. Selbstverständlich kommt auch sicher wieder die Frage von den Parteileuten, was denn an freien Mandatsträgern besser sei. Doch die lässt sich leicht und an einem besonders bösen Beispiel beantworten.
Ein Propagandamaul der INSM hat mehr Macht, als zweidrittel der Bürger. Das ist die deutsche Realität und wie schon im Kopf des Artikels bemerkt, hat der Wähler keine Chance mit legalen Mitteln etwas zu verändern. Er hat keine Wahl. Und selbst wenn beim freien Mandat und dem Verbot von Fraktionsbildungen auch ein Haufen Idioten in die Parlamente kommt, dann ist das immer noch besser als die gekauften Menschenbetrüger die heute an der Macht sind.
Alleine der Vorteil, dass Menschen aus der Realität an die Hebel der Macht kommen, ist schon ein unschätzbarer Vorteil, gegenüber den Parteisoldaten die jetzt das Lied ihrer Spender singen und die Wähler längst vergessen haben. Am freien und parteiunabhängigen Mandat führt kein Weg vorbei, wenn man eine Demokratie will.

Ein freies Mandat bedeutet zunächst, dass der Bürger in freier und geheimer Direktwahl seinen Kandidaten wählt und diesen unter bestimmten Bedingungen aber auch wieder abwählen kann. Dazu ist es aber unbedingt erforderlich, dass schon bei der Auswahl der Kandidaten alle die gleiche faire Chance erhalten. Dem stehen aber schon die Systemmedien im Wege, die ja im wesentlichen vom Großkapital über Anzeigenerlöse beeinflusst oder bei den öffentlich rechtliche Medien als Instrument der Politik zur Verbreitung von Propaganda und Desinformation benutzt werden.
Dagegen gibt es nur ein Mittel. Mandatsträger dürfen sich im Wahlkampf in den Medien - außerhalb der lokalen Medien - nicht in wahlkämpferischer Art und Weise betätigen. Sie dürfen lediglich zu Sachfragen und auch dann nur so weit es unbedingt notwendig ist Stellung nehmen. Bei Verstoß wird der Kandidat von der Wahl ausgeschlossen, auch wenn ihm eine Schuld nicht nachzuweisen ist. Wer einem Amtsbonus zu verwerten versucht, wird ebenfalls von der Wahl ausgeschlossen.
Parteien, Vereine Firmen und Organisationen dürfen bei der Wahl keine Rolle spielen und ihren Mitgliedern auch keine Kandidaten vorschlagen oder diesen während des Wahlkampfes zu publikumswirksamen Auftritten verhelfen. Wer in dieser Weise unterstützt wird, verliert sein passives Wahlrecht für mindestens fünf Jahre und muss sein Mandat sofern er es schon angetreten hat, sofort abgeben.
Der nächste und vielleicht noch entscheidendere Punkt ist der finanzielle Hintergrund. Egal ob sich die FDP nun von der Hotellerie bestechen lassen hat oder nicht, zeigt dieses Beispiel, das Politiker, die sich verkaufen, natürlich über mehr Geld verfügen, als andere die sich fair und anständig benehmen. Da man aber Leute wie die Mandatsträger der FDP und die Schäubles nicht generell von der Wahl ausschließen kann, ist es erforderlich die Wahlkampfkosten zu deckeln.
Das beste Mittel dazu, ist der generelle Verzicht auf Plakate, da ein Einzelkämpfer dies schon aus zeitlichen Gründen nicht leisten kann. Wahlwerbung per Postwurf Sendung ist ohnehin schon nahe an der Grenze und da es sich um einen Missbrauch, des gesetzlich vorgeschriebenen Briefkastens handelt, sollte sie ebenfalls verboten werden. Das bedeutet, da es auch keine Wahlwerbung im Radio oder Fernsehen oder Zeitungen gibt, dass die Kosten für den Wahlkampf erheblich sinken könnten.
Bisher gibt es zwischen den Wahlkreisen erhebliche Größenunterschiede, die deutlich mehr als die vom Gesetzgeber angedachten 25 Prozent betragen. Die neuen Wahlkreise sollten ziemlich gleichmäßig für die Bundestagswahl auf 100.000 Wahlberechtigte und für die Landtage auf 50.00 Wahlberechtige begrenzt werden um eine grobe Ungleichbehandlung der Wähler zu verhindern.
Um das passive Wahlrecht zu erhalten, also um überhaupt gewählt werden zu können, muss ein Kandidat bereits 36 Monate vor seiner Kandidatur im Wahlkreis mit Erstwohnsitz gemeldet sein und er muss während der gesamten Wahlperiode dort wohnen, oder sein Mandat zurückgeben. Während des Wahlkampfes und der Zeit seines Mandants ist der Kandidat verpflichtet eíne gläserne Buchhaltung im Internet zu führen, in der alle seine Bezüge, Spenden oder eventuelle spätere Bezüge klar mit ihrer Herkunft benannt sind. Ein Verstoß gegen diese Regel zieht automatisch den Verfall des Mandates nach sich. Die Wahlkampfkostenerstattung durch den Staat muss zurückerstattet werden und alle Spenden aus dem gesamten Wahlkampf und Mandatszeitraum sind an den Staat, das Land oder die Kommune abzuführen.
Leider lässt sich in einer Demokratie keine Wahlpflicht einführen, obwohl natürlich jeder Bürger sich verpflichtet fühlen müsste an der Gestaltung seines Umfeldes teilzuhaben. Statt dessen muss dann aber die Möglichkeit geben, dass die Uninteressierten und Gleichgültigen überhaupt nicht mehr vertreten werden. Um das zu erreichen, braucht es nur ein Gesetz, das alle Wahlen, an denen nicht zwei Drittel aller Wahlberechtigten teilgenommen haben, ungültig sind.
Um dieses Ziel zu erreichen sind zwei Wahlgänge je Kalenderjahr möglich, die aber mindestens 4 Wochen auseinanderliegen müssen. Kommt es bei keiner dieser Wahlen zu einer entsprechenden Wahlbeteiligung, ist der Wahlkreis nicht im Parlament vertreten und erhält keine Mittel von Bund oder Ländern. Stattdessen müssen die Kommunen sich die notwendigen Mittel über eine Kommunale Steuer besorgen. Allein diese Gefahr sollte auch den Dümmsten an die Wahlurne bringen, zumal es beim freien Mandat ja wirklich eine Auswahl geben wird.
Jeder der die Voraussetzungen des passiven Wahlrechtes erfüllt und mindestens 36 Monate in seinem Wahlkreis wohnt, könnte als Kandidat antreten. Er oder sie müsste lediglich 200 Unterstützungsunterschriften von Bürgern aus seinem Wahlkreis vorweisen. Anders als in der jetzigen Parteiendiktatur würde es logischerweise eine Vielzahl an Bewerbern geben, so dass Stichwahlen erforderlich sein werden.
Dabei gilt, das gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen bekommt, solange sich mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten an der Wahl beteiligt haben. Gelingt das keinem der Bewerber so kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden stärksten Bewerbern, die frühestens 4 Wochen nach dem ersten Wahlgang stattfinden darf, um den Menschen Zeit zum Überlegen zu geben.
Jemand der gewählt worden ist, behält sein Mandat für die gesamte normale Dauer Legislaturperiode,unabhängig davon, wann er gewählt wurde. Tritt er oder sie zurück, müssen binnen 24 Wochen in dem Wahlkreis Neuwahlen stattfinden. Es gibt keine Nachrückerregelung. Das gleiche gilt beim Tod des Mandatsträgers.
Da die Mandatsträger immer für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt werden und das Parlament sich nicht selbst auflösen darf, außer durch Rücktritt aller Mandatsträger wird der Wahlkampf weitgehend entzerrt. Auf Dauer wird wohl jeden Monat in irgendeinem Wahlkreis gewählt, aber die heutige Totalblockade der Regierung vor Wahlen verschwindet vollständig.
Natürlich werden auch bei der besten Auswahl einige Leute in die Parlamente kommen, die ihrem Amt nicht gerecht werden oder die Anliegen ihrer Wähler verraten oder sich einfach kaufen lassen. Das ist unvermeidbar und entspricht eben der menschlichen Natur. Mandatsträger die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten rechtskräftig verurteilt werden, verlieren mit sofortiger Wirkung ihr Mandat und weiterhin auch für fünf Jahre ihr passives Wahlrecht.
Des weiteren muss es ein Abwahlrecht geben. Damit aber nicht ständig mit der Abwahlkeule gedroht wird, sind für einen Abwahlantrag in Bundestagswahlkreisen 10.000 und in Landtagswahlkreisen 5.000 Unterstützerunterschriften aus den Wahlkreisen notwendig. Gleichzeitig kann ein Abwahlantrag nur einmal im Kalenderjahr gestellt werden. Bekommt ein Abwahlantrag die Mehrheit aller Stimmen, verliert der Mandatsträger mit sofortiger Wirkung sein Mandat, darf aber an den dann folgenden Neuwahlen teilnehmen die spätestens 24 Wochen nach der Abwahl stattfinden müssen.
Selbstverständlich gäbe es noch eine Menge mehr zu diesem Thema zu sagen und auch die Formalitäten sind noch nicht wirklich ausgereift. Aber es geht vor allem darum aufzuzeigen was heute schon machbar wäre. Selbstverständlich kommt auch sicher wieder die Frage von den Parteileuten, was denn an freien Mandatsträgern besser sei. Doch die lässt sich leicht und an einem besonders bösen Beispiel beantworten.
Vor wenigen Tagen beschloss die schwarz-rote Bundesregierung die Rente ab 67. Der Präsident des unternehmensfreundlichen Instituts der Deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, begrüßte diese drastische Rentenkürzung. Für Investoren sei entscheidend, dass »es der Bundesregierung gelungen ist, ein Projekt gegen die Mehrheit der Bevölkerung durchzusetzen«.
Das ist das Gegenteil von Demokratieverständnis.
Wahr ist: Die Bundesregierung benutzt ihre Zweidrittelmehrheit im Bundestag, eine Politik gegen eine Zweidrittelmehrheit der Bevölkerung zu betreiben: Rente ab 67, Gesundheitsreform, Kürzung der Pendlerpauschale, Wegfall der Eigenheimzulage, dreiprozentige Mehrwertsteuererhöhung und die ausufernden Militäreinsätze der Bundeswehr im Ausland.
Dazu passt, dass sich die Regierung für die Besserstellung der Konzerne und Vermögenden kräftig ins Zeug legt. Bei der geplanten Unternehmenssteuerreform sind nach offiziellen Berechnungen bis zum Jahr 2011 Steuerausfälle von rund 27 Milliarden Euro einkalkuliert. Das entspricht der Größenordnung, die den abhängig Beschäftigten, Rentnerinnen und Rentnern und Arbeitslosen in gleichem Atemzuge genommen werden.
Ein Propagandamaul der INSM hat mehr Macht, als zweidrittel der Bürger. Das ist die deutsche Realität und wie schon im Kopf des Artikels bemerkt, hat der Wähler keine Chance mit legalen Mitteln etwas zu verändern. Er hat keine Wahl. Und selbst wenn beim freien Mandat und dem Verbot von Fraktionsbildungen auch ein Haufen Idioten in die Parlamente kommt, dann ist das immer noch besser als die gekauften Menschenbetrüger die heute an der Macht sind.
Alleine der Vorteil, dass Menschen aus der Realität an die Hebel der Macht kommen, ist schon ein unschätzbarer Vorteil, gegenüber den Parteisoldaten die jetzt das Lied ihrer Spender singen und die Wähler längst vergessen haben. Am freien und parteiunabhängigen Mandat führt kein Weg vorbei, wenn man eine Demokratie will.

Tags für diesen Artikel: bürgerrechte, demokratie, freies mandat, freiheit, insm, parteiendiktatur, politiker, wahlrecht
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Anonym am
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Anonym am
02/20/11 um 07:46
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Ja natürlich. Wählen gehen ist nicht sexy und das Wetter und die lange Nacht. Es gibt Tausende von Gründen nicht wählen zu gehen und scheinbar hat man ja auch gar keine Wahl. Die Parteien haben ihre Listen und die Bewerber für die D ...
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Anonym am
03/06/11 um 10:26
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03/29/11 um 10:16
Doof, doofer, Politiker
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Ich frag mich nur wie die Wähler die Kandidaten und ihre Positionen überhaupt kennenlernen können, wenn es keinerleid Wahlwerbung geben darf.
Wie soll der der Wähler bei den vielen Kandidaten die Unterschiede in den Positionen durchblicken. Kaum einer hat doch Zeit sich wirklich tiefergehend mit den Kandidaten zu beschäftigen. Gefühlte 2/3 der Wähler wählen doch jetzt schon ohne sich zu informieren, sondern weil Sie die Partei schon immer gewählt haben.
Dazu bleiben die Möglichkeiten des Internets, öffentliche Diskussionen der Kandidaten und selbstverständlich der Straßenwahlkampf und Veranstaltungen.
Es gibt keine demokratischen Länder: Sie nennen sich nur so. Nach der offensichtlichen Freude über Mubaraks Abtritt in den deutschen Medien: Nach Mubarak kommt Mubarak.
Gehen?
Ich weiss keine Lösung.
Kandidaten versprechen vor einer Wahl auch wirklich alles, was man hören will. Diese Versprechungen lösen sich dann prompt in den Niederungen der Opposition oder in für den außenstehenden diffusen Sachzwängen auf. Auch ein wohlgesonnener Abgeordneter ist diesen Sachzwängen ausgesetzt. Es sind knallharte Machtinteressen die jedes Parlament zur Absurdität machen. Um ihre Interessen durchzusetzen scheuen die Eigentümer der Macht kein Verbrechen. Ihr Einfluss über die Definition von Recht und Gesetz scheint unbegrenzt zu sein. Der Staat mit seinen Organen dient einzig und allein diesem Machtanspruch. Demokratie wie wir sie kennen ist der Zement der Machtpyramide.
Geht es wirklich um Demokratie? Es geht darum eine Staatsform der Vernunft im Dienst des Volkes zu finden, in der sich mit freier Schöpferkraft und in offener Diskussion die besten Ideen durchsetzen.
Der Mensch bezeichnet sich als vernunftbegabtes Wesen. Es wird Zeit das er aus dieser Begabung etwas macht.