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Sozialwahl 2011
Im ersten Halbjahr 2011 findet die Sozialwahl statt
Die Sozialwahl ist die Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen (ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung) der gesetzlichen Sozialversicherungsträger. Sie findet alle sechs Jahre bei allen Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung statt. Die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit, als Träger der Arbeitslosenversicherung, wird ernannt. Soweit die Theorie.
Versicherte und Rentner wählen ihre Interessenvertreter als ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung von Rentenversicherung und von 5 Ersatzkassen Krankenversicherungen). Kandidaten können von den Versicherten nicht gewählt werden sondern nur die Liste von jeweils einer der 14 Organisationen (DRV, Gewekschaften, Krankenkassen, Kirchenverbände, Beamtenverband und die Arbeitgeber nahen "Christlichen Gewerkschaften"). Nur die von diesen 14 Organisationen vorbestimmten Kandidaten stehen zur "Wahl".
Sozialwahl- was Sie wissen sollten . . .
Zur Sozialwahl 2011 ist nur ein kleinerer Teil der Versicherten aufgerufen:
18 Millionen Versicherte von 5 Ersatzkassen von insgesamt 51 Millionen Versicherten (ohne 20 Millionen mitversicherte Familienangehörige) aller gesetzlichen Krankenversicherungen.
30 Millionen Versicherte von insgesamt 73 Millionen Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). (52,2 Millionen Beitragszahler plus 20,5 Millionen Rentner (ohne Waisen),
Quelle DRV Bund)
Die DRV zum Beispiel hat in ihren Länderorganisationen und der DRV KnappschaftBahnSee durch sogenannte "Friedenswahlen" die Mitglieder der Vertreterversammlung bereits bestimmt, obwohl die Wahl erst vom 11. April bis 1. Juni 2011 stattfindet. Die zur Abgabe von Wahllisten berechtigten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einigten sich auf eine Listenauswahl. Darunter auch die des Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB, siehe unten Liste 14, unseriöse Methoden. Entgegen der Bezeichnung "Friedenswahl" nicht als Wahlhandlung sondern durch Absprache der Begrenzung der Kandidatenzahl genau auf die Anzahl der zu vergebenden Vertretersitze. Dadurch standen diese Listen-Kandidaten bereits Ende Januar 2011 als Mitglieder der Vertreterversammlung fest und 43 Millionen Rentenversicherte sind von der Wahl ganz ausgeschlossen.
Umfangreiche Möglichkeiten der Einflussnahme oder nicht wirklich Wichtiges zu entscheiden?
Während die Organisatoren der Sozialwahl 2011 von umfangreichen Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Versicherten sprechen, kritisieren andere, dass die Vertreter nicht wirklich Wichtiges zu entscheiden hätten. In der Rentenversicherung wird ausschliesslich von Politikern beschlossen, ob und in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind, wie Beitragssätze oder die Rentenformel gestaltet werden. Auch bei den Krankenversicherungen ist der Spielraum der Selbstverwalter sehr eng. Gerade mal fünf Prozent der Ausgaben sind Satzungsleistungen, die über die gesetzlich bestimmten Leistungen hinausgehen. Von der Selbstverwaltung der Versicherungsträger wird so gut wie nichts Entscheidendes beschlossen sondern lediglich die Vorgaben der Politik umgesetzt. Es ist nicht nachvollziehbar wozu hierfür gewählte Vertreter erforderlich sein sollen. Aufgrund der geringen Transparenz, des undemokratischen Wahlverfahrens mit Listen- und "Friedenswahl", der äusserst geringen Einflussmöglichkeit der Vertreterversammlung ist die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen erwartungsgemäß niedrig. Bei der letzten Sozialwahl 2005 lag sie bei etwa 30%. Die Kritik an der Sozialwahl ist sicher berechtigt.
Die Sozialwahl 2011 findet ausschließlich als Briefwahl statt.
Die Wahlunterlagen werden an die wahlberechtigten Mitglieder in der Zeit vom 11. bis zum 21. April 2011 versandt. Der Wähler muss nur das Wahlanschreiben vom Wahlbrief trennen, eine Vorschlagsliste ankreuzen, den Stimmzettel in den roten Briefumschlag stecken und dann in den nächsten Postbriefkasten einwerfen. Der Brief muss spätestens am 1.6.2011 beim Empfänger vorliegen.
Informationen der Organisatoren der Sozialwahl 2011
Sozialwahl im Überblick
Häufige Fragen zur Sozialwahl
Die 14 Listen (Organisationen, die Kandidaten benennen) stellen sich vor
• Wen Sie bei der Sozialwahl 2011 wählen können
• Wofür die Kandidaten sich einsetzen
• Was die Organisationen für Sie erreichen wollen
Die Kandidaten im einzelnen- Vorgeschlagene Personen aller 14 Listen der Sozialwahl
Kirchliche Organisationen kandidieren auf Liste 5:
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) - Kolpingwerk Deutschland - Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e. V.
Hinweis zur Liste 14: Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands – CGB –
CGZP unter dem Dach des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB).
Die christlichen Gewerkschaften unter dem Dach der CGB gelten in vielen Fällen als Gegenorganisationen zu den klassischen Industriegewerkschaften. Sie schließen oft wesentlich unternehmensfreundlichere Tarifverträge ab, mit schlechteren Bedingungen für Arbeitnehmer. Sie gehören nicht zum deutschen Gewerkschaftsbund DGB. Nachdem bereits das Bundesarbeitsgericht die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP), auch unter dem Dach der CGB, für nicht tariffähig erklärte, enthüllen Recherchen des ZDF-Magazins Frontal 21 die unseriösen Methoden... Mehr auf den Seiten z.B. des ZDF, Spiegel und den
NachDenkSeiten
Brief an die jeweiligen Listen-Ersten der zur Sozialwahl anstehenden Kandidaten vom Arbeitskreis "Solide Rente"
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die anstehenden Sozialwahlen möchten wir gern die persönlichen Ziele der Kandidaten und Listenvertreter kennen und für unsere Wahl abwägen. Unser Arbeitskreis beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Rentenproblematik und dem seit 1957 bestehenden Missbrauch der Rentenbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wir möchten Ihnen unsere wesentlichen Erwartungen an die Kandidaten nennen und Ihre Absichten kennenlernen, den Veruntreuungen entgegen zu treten.
Ihre Stellungnahme werden wir in unserem Netzwerk auch mit anderen Rentnerinitiativen den Wählern bereit stellen. Fehlende Antworten bis zum 20. April 2011 von Kandidaten werden wir namentlich öffentlich aufführen.
1. Offenlegung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge in Höhe von rd. 700 Milliarden Euro und entsprechende Erhöhung der Renten. (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Missbrauch der Beiträge aus weitgehend versteuertem Eigentum für gesamtgesellschaftliche versicherungsfremde Verpflichtungen). Die jährlichen Bundeszuweisungen (nicht Zuschüsse) haben diese immensen Summen zu keinem Zeitpunkt ausgeglichen und waren Triebfeder der unberechtigten Rentenkürzungen. Siehe Kommentare der ehemaligen Bundesrichter Papier und Neskovic.
2. Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und –geber, in der Verfassung verankert, so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen untersagt ist (Schutz des Lebensabends älterer Generationen, Schutz des erarbeiteten und weitgehend versteuerten Renteneigentums der abhängig Beschäftigten).
3. Beendigung der verdeckten Subventionierung der privaten Finanzwirtschaft in Form von Zuschüssen zu Riester/Rürup-Rentenverträgen aus den Rentenkassen. Neueste Studien und Untersuchungen der Stiftung Warentest, mehrerer Universitäten, der Friedrich Ebert Stiftung und selbst des unternehmernahen Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belegen die Kapital- und Prämienfehlleitungen, insbesondere angesichts der Finanzkrisen.
4. Forderung der gesetzlichen Verankerung, dass allein beitragsbezogene Rentenleistungen aus den Rentenversicherungskassen zu leisten sind. Dazu eine gesetzlich vorgeschriebene ordnungsgemäße Buchführung, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang dem DRV Parlament?? nachzuweisen ist.
Grundsätzlich wären wir Ihnen für eine laufende Unterrichtung Ihrer Wähler dankbar. Sagen Sie uns bitte:
1. Was haben Sie und Ihre Liste bisher dafür getan, dass die GRV nicht ruiniert sondern ausgebaut, gestärkt und erweitert wird?
2. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass die Beitragsbemessungsgrenze gestrichen wird, um alle Einkommen heranzuziehen?
3. Warum werden von den Vertretern der DRV Entscheidungen des BFG, immer zum Nachteil der GRV-Beitragszahler/Rentner, hingenommen? Seit 30 Jahren wird bei Rentenurteilen des BVerfG die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers als höherer Verfassungsrang über die elementaren Grundrechte von Arbeitnehmern und Rentnern (ewiges Sozialstaatsgebot Art. 20 und 79 GG) gestellt (vgl.:Urteil BVerfG 27.2.2007). Dagegen blieb das Vertragsrecht bei allen Entscheidungen des obersten Gerichts zu berufsständischen Versorgungssystemen unangetastet! Allein in den vergangenen sechs Jahren hat das BVerfG in mindestens vier Fällen dem Gesetzgeber bei Eingriffen in die Beamtenversorgung Einhalt geboten. Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz? Wenn das Grundgesetz nicht zieht, bleibt dann für die Vertreter der Rentner und Versicherten nicht nur der Weg zum Europäischen Gerichtshof? Warum tun Sie es nicht?
Im Anhang sehen Sie als weitere Belege unserer Aussagen die so genannte „Teufelstabelle“ sowie eine Grafik zum „Rentenklau“.
Bedenken Sie Ihre Verantwortung in einem Aufsichtsorgan, das die Grundrechte aller Rentner (rd. 21 Millionen) und Beitragszahler (mehr als 52 Millionen) zu schützen hat. (Zahlen entnommen aus dem Kurzbericht der DRV 2009)
heißt es in Artikel 20, Absatz 1 Grundgesetz. Und Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz unterwirft auch das Sozialstaatsprinzip der sogenannten Ewigkeitsklausel.
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für Ihre Mühe
Jörg Köhler, f.d. Arbeitskreis
Teufeltabelle, Nachweise etc.
18 Millionen Versicherte von 5 Ersatzkassen von insgesamt 51 Millionen Versicherten (ohne 20 Millionen mitversicherte Familienangehörige) aller gesetzlichen Krankenversicherungen.
30 Millionen Versicherte von insgesamt 73 Millionen Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). (52,2 Millionen Beitragszahler plus 20,5 Millionen Rentner (ohne Waisen),
Quelle DRV Bund)
Die DRV zum Beispiel hat in ihren Länderorganisationen und der DRV KnappschaftBahnSee durch sogenannte "Friedenswahlen" die Mitglieder der Vertreterversammlung bereits bestimmt, obwohl die Wahl erst vom 11. April bis 1. Juni 2011 stattfindet. Die zur Abgabe von Wahllisten berechtigten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einigten sich auf eine Listenauswahl. Darunter auch die des Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB, siehe unten Liste 14, unseriöse Methoden. Entgegen der Bezeichnung "Friedenswahl" nicht als Wahlhandlung sondern durch Absprache der Begrenzung der Kandidatenzahl genau auf die Anzahl der zu vergebenden Vertretersitze. Dadurch standen diese Listen-Kandidaten bereits Ende Januar 2011 als Mitglieder der Vertreterversammlung fest und 43 Millionen Rentenversicherte sind von der Wahl ganz ausgeschlossen.
Umfangreiche Möglichkeiten der Einflussnahme oder nicht wirklich Wichtiges zu entscheiden?
Während die Organisatoren der Sozialwahl 2011 von umfangreichen Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Versicherten sprechen, kritisieren andere, dass die Vertreter nicht wirklich Wichtiges zu entscheiden hätten. In der Rentenversicherung wird ausschliesslich von Politikern beschlossen, ob und in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind, wie Beitragssätze oder die Rentenformel gestaltet werden. Auch bei den Krankenversicherungen ist der Spielraum der Selbstverwalter sehr eng. Gerade mal fünf Prozent der Ausgaben sind Satzungsleistungen, die über die gesetzlich bestimmten Leistungen hinausgehen. Von der Selbstverwaltung der Versicherungsträger wird so gut wie nichts Entscheidendes beschlossen sondern lediglich die Vorgaben der Politik umgesetzt. Es ist nicht nachvollziehbar wozu hierfür gewählte Vertreter erforderlich sein sollen. Aufgrund der geringen Transparenz, des undemokratischen Wahlverfahrens mit Listen- und "Friedenswahl", der äusserst geringen Einflussmöglichkeit der Vertreterversammlung ist die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen erwartungsgemäß niedrig. Bei der letzten Sozialwahl 2005 lag sie bei etwa 30%. Die Kritik an der Sozialwahl ist sicher berechtigt.
Die Sozialwahl 2011 findet ausschließlich als Briefwahl statt.
Die Wahlunterlagen werden an die wahlberechtigten Mitglieder in der Zeit vom 11. bis zum 21. April 2011 versandt. Der Wähler muss nur das Wahlanschreiben vom Wahlbrief trennen, eine Vorschlagsliste ankreuzen, den Stimmzettel in den roten Briefumschlag stecken und dann in den nächsten Postbriefkasten einwerfen. Der Brief muss spätestens am 1.6.2011 beim Empfänger vorliegen.
Informationen der Organisatoren der Sozialwahl 2011
Sozialwahl im Überblick
Häufige Fragen zur Sozialwahl
Die 14 Listen (Organisationen, die Kandidaten benennen) stellen sich vor
• Wen Sie bei der Sozialwahl 2011 wählen können
• Wofür die Kandidaten sich einsetzen
• Was die Organisationen für Sie erreichen wollen
Die Kandidaten im einzelnen- Vorgeschlagene Personen aller 14 Listen der Sozialwahl
Kirchliche Organisationen kandidieren auf Liste 5:
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) - Kolpingwerk Deutschland - Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e. V.
Hinweis zur Liste 14: Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands – CGB –
CGZP unter dem Dach des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB).
Die christlichen Gewerkschaften unter dem Dach der CGB gelten in vielen Fällen als Gegenorganisationen zu den klassischen Industriegewerkschaften. Sie schließen oft wesentlich unternehmensfreundlichere Tarifverträge ab, mit schlechteren Bedingungen für Arbeitnehmer. Sie gehören nicht zum deutschen Gewerkschaftsbund DGB. Nachdem bereits das Bundesarbeitsgericht die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP), auch unter dem Dach der CGB, für nicht tariffähig erklärte, enthüllen Recherchen des ZDF-Magazins Frontal 21 die unseriösen Methoden... Mehr auf den Seiten z.B. des ZDF, Spiegel und den
NachDenkSeiten
Brief an die jeweiligen Listen-Ersten der zur Sozialwahl anstehenden Kandidaten vom Arbeitskreis "Solide Rente"
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die anstehenden Sozialwahlen möchten wir gern die persönlichen Ziele der Kandidaten und Listenvertreter kennen und für unsere Wahl abwägen. Unser Arbeitskreis beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Rentenproblematik und dem seit 1957 bestehenden Missbrauch der Rentenbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wir möchten Ihnen unsere wesentlichen Erwartungen an die Kandidaten nennen und Ihre Absichten kennenlernen, den Veruntreuungen entgegen zu treten.
Ihre Stellungnahme werden wir in unserem Netzwerk auch mit anderen Rentnerinitiativen den Wählern bereit stellen. Fehlende Antworten bis zum 20. April 2011 von Kandidaten werden wir namentlich öffentlich aufführen.
1. Offenlegung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge in Höhe von rd. 700 Milliarden Euro und entsprechende Erhöhung der Renten. (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Missbrauch der Beiträge aus weitgehend versteuertem Eigentum für gesamtgesellschaftliche versicherungsfremde Verpflichtungen). Die jährlichen Bundeszuweisungen (nicht Zuschüsse) haben diese immensen Summen zu keinem Zeitpunkt ausgeglichen und waren Triebfeder der unberechtigten Rentenkürzungen. Siehe Kommentare der ehemaligen Bundesrichter Papier und Neskovic.
2. Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und –geber, in der Verfassung verankert, so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen untersagt ist (Schutz des Lebensabends älterer Generationen, Schutz des erarbeiteten und weitgehend versteuerten Renteneigentums der abhängig Beschäftigten).
3. Beendigung der verdeckten Subventionierung der privaten Finanzwirtschaft in Form von Zuschüssen zu Riester/Rürup-Rentenverträgen aus den Rentenkassen. Neueste Studien und Untersuchungen der Stiftung Warentest, mehrerer Universitäten, der Friedrich Ebert Stiftung und selbst des unternehmernahen Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belegen die Kapital- und Prämienfehlleitungen, insbesondere angesichts der Finanzkrisen.
4. Forderung der gesetzlichen Verankerung, dass allein beitragsbezogene Rentenleistungen aus den Rentenversicherungskassen zu leisten sind. Dazu eine gesetzlich vorgeschriebene ordnungsgemäße Buchführung, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang dem DRV Parlament?? nachzuweisen ist.
Grundsätzlich wären wir Ihnen für eine laufende Unterrichtung Ihrer Wähler dankbar. Sagen Sie uns bitte:
1. Was haben Sie und Ihre Liste bisher dafür getan, dass die GRV nicht ruiniert sondern ausgebaut, gestärkt und erweitert wird?
2. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass die Beitragsbemessungsgrenze gestrichen wird, um alle Einkommen heranzuziehen?
3. Warum werden von den Vertretern der DRV Entscheidungen des BFG, immer zum Nachteil der GRV-Beitragszahler/Rentner, hingenommen? Seit 30 Jahren wird bei Rentenurteilen des BVerfG die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers als höherer Verfassungsrang über die elementaren Grundrechte von Arbeitnehmern und Rentnern (ewiges Sozialstaatsgebot Art. 20 und 79 GG) gestellt (vgl.:Urteil BVerfG 27.2.2007). Dagegen blieb das Vertragsrecht bei allen Entscheidungen des obersten Gerichts zu berufsständischen Versorgungssystemen unangetastet! Allein in den vergangenen sechs Jahren hat das BVerfG in mindestens vier Fällen dem Gesetzgeber bei Eingriffen in die Beamtenversorgung Einhalt geboten. Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz? Wenn das Grundgesetz nicht zieht, bleibt dann für die Vertreter der Rentner und Versicherten nicht nur der Weg zum Europäischen Gerichtshof? Warum tun Sie es nicht?
Im Anhang sehen Sie als weitere Belege unserer Aussagen die so genannte „Teufelstabelle“ sowie eine Grafik zum „Rentenklau“.
Bedenken Sie Ihre Verantwortung in einem Aufsichtsorgan, das die Grundrechte aller Rentner (rd. 21 Millionen) und Beitragszahler (mehr als 52 Millionen) zu schützen hat. (Zahlen entnommen aus dem Kurzbericht der DRV 2009)
"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat",
heißt es in Artikel 20, Absatz 1 Grundgesetz. Und Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz unterwirft auch das Sozialstaatsprinzip der sogenannten Ewigkeitsklausel.
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für Ihre Mühe
Jörg Köhler, f.d. Arbeitskreis
Teufeltabelle, Nachweise etc.
Tags für diesen Artikel: deutsche rentenversicherung, gesetzliche rentenversicherung, rente, riesterrente, selbstverwaltungsorgan, sozialversicherung, sozialwahl, versicherungsfremde leistungen
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Anonym am
04/19/11 um 10:08
Sozialwahl 2011 3.Teil . . .
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Ich bitte um Veröffentlichung der Antwortschreiben auf diesen Seiten.
Was haben uns die Kandidaten dazu zu sagen?
Haben sie sich mit der Materie überhaupt auseinander gesetzt?
Wir werden sehen, ob sie wählbar sind!
Aber was bewirken die Kandidaten, ich denke so gut wie nichts.
Die Wahl steht für mich nur als Alibifunktion für Mitbestimmung die keine ist.
Man könnte auch sagen: Ruhigstellung der Versicherten oder großangelegte teure Verteilung von Placebos.