Günter E. Völker
Pol.-Amtsrat i.R.
26419 Sillenstede
Osterpiep 4
www.bohrwurm.net 27.03.2011
Einschreiben gegen Rückschein
Frau
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - privat-
Bundesjustizministerin
Wielinger Str. 10a
82340 Feldafing
Fax an:
1. Büro Dtsch.Bundestag Berlin 030/22776402
2.Wahlkreisbüro Tutzing 08158/92070
3.FDP-Landesgeschäftsstelle München 089/1260093
Beteiligte (in unterschiedlichen Tatbeiträgen):
1. Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Dr. Andreas Voßkuhle
2. Bundespräsident (als Ex-Ministerpräsident Niedersachsen)
Christian Wulff
3. Justizminister Niedersachsen, Notar
Bernd Busemann
4. Finanzminister Niedersachsen (Ex-Richter u.Staatsanwalt)
Hartmut Möllring
5. Staatssekretär im Nds.Justizmin. (Verwaltungsrichter)
Dr.Jürgen Oehlerking
6. Oberlandesgerichts-Präsident Oldenburg i.O.
Dr.Gerhard Kircher
7. Landgerichtspräsident Oldenburg
Gernot Schubert
8. Generalstaatsanwalt Oldenburg (in der Oldenburger
Bürgerstiftung mit Vorstandsvorsitzer der Sparkasse LzO)
Horst-Rudolf Finger
Martin Grapentin
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
es sei mir erlaubt, Sie hier in Ihrer Eigenschaft als Staatsbürgerin und Partei-Politikerin unseres Gemeinwesens persönlich anzusprechen [nicht als Bundesjustizministerin] und Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass in unserer Bundesrepublik, und zwar im Land Niedersachsen, offenbar staatsorganisiert im Verein von Regierungspolitikern, Justiz-Spitzen und einer so genannten "Landessparkasse zu Oldenburg" (LZO) in Oldenburg i.O. gemeinsam unter dem Vorwand in Immobilien und alle sonstigen Vermögen vollstreckt wird, ein nationalsozialistisches Zwangs-Vollstreckungsrecht aus 1933 für eine Staatsbank 1933 mit der Bezeichnung "Landessparkasse zu Oldenburg" im seinerzeitigen "Freistaat Oldenburg" würde noch heute als "Sonderrecht" für eine jetzige kommunale Sparkasse mit der täuschenden gleichen Bezeichnung "Landessparkasse zu Oldenburg" gültig und anwendbar sein.
Diesem angeblich noch geltenden NS- Zwangs-Beschlagnahmerecht aus 1933 zufolge enteignet die genannte kommunale Anstalt noch heute ohne gerichtliche Prüfung im zivilprozessualen Erkennungs-Verfahren "Haus- und Hof" sowie sämtliche Vermögen von Bürgern ohne das Vorliegen gerichtlicher Schuldtitel. Es wird beschlagnahmt und versteigert, ohne irgendeinen Nachweis darüber zu führen, ob überhaupt eine entsprechende Forderung des Geldinstituts besteht oder nicht.
Nach dem seinerzeitigen NS-Willkürrecht, welches eindeutig auf den Ausraub der jüdischen Mitbürger an den Gerichten vorbei gerichtet war, kann sich die Sparkasse vorgeblich noch heute selbst als "Sonderrecht" gerichtliche vollstreckbare Urteile [Titel] ausstellen.
Danach stellt bereits der "Antrag" auf Zwangsversteigerung" das vollstreckbare gerichtliche Urteil" dar.
Bei nicht grundpfandrechtlich gesicherten Forderungen nimmt die Sparkasse überhaupt kein Gericht mehr zur Vollstreckung in Anspruch, sondern stellt sich gleich selbst entsprechende "Beitreibungsbeschlüsse" aus, die sie dann direkt den Gerichtsvollziehern zugehen läßt mit der Aufforderung zu Pfänden bzw. zu vollstrecken oder die "eidesstattliche Versicherung [EV) abgeben zu lassen.
Bürger, die sich dagegen wehren, werden auf Antrag der Sparkasse per zivilprozessualem Haftbefehl in Beugehaft genommen zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Anlage 1
Ebenfalls beigefügt ist die Bestätigung der so genannten "Landessparkasse" [tatsächlich jedoch eine kommunale Anstalt des ö.R. in Oldenburg] vom 15.02.2007, wonach sie nach dem weder gültigen noch zuständigen NS-Recht nicht nur in Grund und Boden vollstreckt, sondern in sämtliche Arten von beweglichem und unbeweglichem Vermögen
Anlage 2
Offenbar wurde die NS-Enteignungsnorm §16 II LzO-Gesetz 1933 von der essentiellen Zielsetzung her seinerzeit durch die "Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens" vom 03.12.1938 ["Arisierungs-VO"] auf das gesamte Dritte Reich ausgedehnt, wonach dann gewissermaßen " per Akklamation" im Verwaltungswege die Abgabe sämtlichen Vermögens der jüdischen Bürger erzwungen wurde. Die genannte Arisierungs-VO liegt auszugsweise hier bei als
Anlage 3
Die heute noch immer illegal betriebene staatlich organisierte Enteignungs- und Vollstreckungsorganisation wird aktiv gedeckt durch den Niedersächsischen Finanzminister Hartmut Möllring, indem er den ausgeplünderten Opfern der widerrechtlichen Zwangsenteignungspraxis durch Zusenden ungültiger Gesetzesnormen vortäuscht, daß unter seiner Aufsicht das NS-Recht 1933 noch immer gilt anstelle des in der Republik zwischenzeitlich wieder geltenden Zivilprozeßrechts der Zivilprozeßordnung. Entsprechendes persönliches Schreiben von ihm vom 14.10.2005 ist hier beigefügt als
Anlage 4
Der Ex-Staatsanwalt und -Richter Hartmut Möllring sitzt zusammen mit dem Vorstands- vorsitzenden der LZO im Aufsichtsrat der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg, die nach ähnlichem angeblichen "Sonderrechten" verfassungswidrig enteignet.
Gedeckt sowie betrieben wird die offenkundig kriminelle Vollstreckungs-Organisation von dem ehemaligen Ministerpräsidenten und jetzigem Bundespräsidenten Christian W u l f f in seiner Eigenschaft als seinerzeitiger Ministerpräsident des Landes Niedersachsen in Gemeinschaft mit dem Niedersächsischen Notar und Justizminister Bernd Busemann sowie dem OLG-Präsidenten Oldenburg, Dr. Gerhard Kircher, dem Generalstaatsanwalt Oldenburg, Horst Rudolf Finger sowie dem Landgerichtspräsidenten Oldenburg, Gernot Schubert und dem Staatssekretär Jürgen Oehlerking im Nds. Justizministerium. Die Organisation wird insbesondere massiv gedeckt durch den Präsidenten unseres Bundesverfassungsgerichts, Dr. Voßkuhle, und einer weiteren Richtergruppe an diesem Gericht.
Dies geschieht organisiert in einer die Menschenrechte und -würde schwerwiegend verletzenden geradezu formularmäßigen Abweisung der Verfassungsbeschwerden ohne jedwede Begründung. Es liegt daher die berechtigte Annahme nahe, dass der Präsident des Verfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland somit die staatlich organisierten Menschenrechtsverletzungen seitens der o.a. Polit- und Justizkreise verfassungsgerichtlich massiv und rücksichtslos deckt und damit schwere Regierungskriminalität [60 Jahre nach dem NS-Regime erneut] höchstrichterlich an der Spitze unseres Staates sanktioniert. Ein Muster der menschenrechts- und -würde geradezu verachtenden, weil formularmäßigen Beschwerdeabweisungen, zur Kenntnisnahme hier beigefügt als
Anlage 5
Strafanzeigen gegen Mitglieder dieser Organisation werden "ohne Ermittlung" von der Staatsanwaltschaft "eingestellt" mit der knappen Einheits-Aussage: " §16 LzO-Gesetzt 1933 sei geltendes Recht, an welches die Gerichte gebunden seien".
Eine solche klassische Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft in Oldenburg (Verfahren 240 Js 44586/07) vom 10. Aug. 2007 ist hier beigefügt als
Anlage 6
Eine Begründung dafür, weshalb das NS-Recht der Staatsbank LzO von 1933 im Freistaat Oldenburg, den es zwischenzeitlich nicht mehr gibt, auf eine kommunale Sparkasse in der Stadt Oldenburg i.O. als "Sonderrecht" übergegangen ist und hier heute Geltung haben soll, wird durchgängig strikt verweigert, vom Ex-Ministerpräsidenten Christian Wulff über den Justizminister Busemann bis hinunter zu unseren Amtsrichtern vor Ort.
Daß die Sparkasse aufgrund angeblich geltenden "NS-Sonderrechts" selbst ihre "vollstreckbaren Titel" in Form von "Beitreibungsbeschlüssen" unter Ausschaltung der Gerichte erstellt und diese dann unmittelbar den Gerichtsvollziehern zur "Vollstreckung" an die Hand gibt, wird durch einen ihrer so genannten " Beitreibungsbeschlüsse" vom 04.05.2006 belegt, der hier beigefügt ist als
Anlage 7
Diese "Beitreibungs-Beschlüsse" werden weder Begründet noch enthalten sie irgendeinen Hinweis darauf, ob und ggf. wo ein Rechtsmittel einzulegen wäre. Die Opfer werden dadurch vollkommen wehrlos gestellt, und das geschieht so bis dato.
Die LzO verschweigt darüber hinaus in ihren AGB die Tatsache, dass sie unter Berufung auf das NS-Sonder-Vollstreckungsrecht in alle Vermögen ihrer Kunden ohne gerichtliche Prüfung ihrer Ansprüche vollstreckt. Die Kunden werden somit organisiert über ihren rechtlichen Status arglistig getäuscht. Strafrechtlich dürfte hier eine betrugs-kriminelle Organisation vorliegen, staatlich organisiert und vermutlich einmalig auf dem europäischen Kontinent oder zumindest in der Europäischen Union.
Daß die Sparkasse aufgrund ihrer sogenannten "selbst erstellten vollstreckbaren Titel" auch Verhaftungen durchführen läßt, und jegliche Beschwerden dagegen von den beteiligten Richtern kategorisch zurückgewiesen werden, wird exemplarisch durch hier beigefügte Entscheidung des Landgerichts Verden vom 22.11.2002 - 6 T 113/02 - belegt
Anlage 8
Da die LzO in der gesamten Bundesrepublik operiert und die illegale Zwangsenteignungs- organisation einhergeht mit partiell totalem Entzug der staatlichen Justizgewährung, herrschen für die beteiligten Opfer definitiv Zustände der vollständigen Entrechtung, vergleichbar mit Zuständen zur Zeit der o.a. Arisierungsverordnung vom 03.12.38. Sie werden daher gebeten, ohne Verzögerung und nachhaltig dafür einzutreten, daß diese schlicht menschenrechtsverachtende staatliche Organisation im Lande beendet wird.
Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß in vorliegendem Falle ganz offensichtlich in unserer Republik regierungs- und justizkriminell sowie insbesondere organisiert schwerste Menschenrechtsverletzungen syndikatsmäßig und systematisch praktiziert werden unter dem betrügerischen Vorwand der Geltung von NS-Willkür-Recht aus 1933, und somit durch gesetzlosen Eigentumsraub- und Freiheitsberaubung sowie widerrechtliche Verhaftungen dazu, wie vorstehend dargestellt.
Vorliegende Eingabe ist als "öffentlich" deklariert. Es ist beabsichtigt, die weitere Öffentlichkeit gleichlautend zu informieren. Für Ihr uneingeschränktes Eintreten zur Beseitigung genannter rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Mißstände in unserer Republik darf ich mich im voraus bedanken verbunden mit der Bitte, mich zu gegebener Zeit über das von Ihnen Veranlaßte zu unterrichten.
Verfassungs- und Staatsorganisatorischer Hinweis:
Die in vorstehender Eingabe aufgezeigten Zustände berühren inhaltlich sowie von Umfang und Tiefe her bereits den Kern unseres rechtsstaatlich - demokratischen und sozialen Organisationsgefüges und somit unseren Staat in seiner Ganzheit. Es findet durch die beteiligten und benannten Kreise ein schleichend systematisch betriebener Verfassungs-Umsturz statt.
Die Voraussetzungen zur Schaffung erneuter regierungs-verbrechensorganisierter Strukturen in unserem Gemeinwesen sind bereits geschaffen , wie folgt dargestellt:
1.] 1933: das sogenannte "Ermächtigungsgesetz" vom 24.03.1933 [Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich].
Artikel I:
"Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren
auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. […] hier beigefügt:
Anlage 9
Dadurch konnte die NS-Regierung die NS-Verbrechensgesetze selbst schaffen, so dass die späteren Regierungs-Verbrechen dann "gesetzmäßig" gedeckt waren.
Der Verfassungs-Umsturz 1933 lag darin begründet, dass sich nunmehr die "Regierung" selbst ihre Gesetze neben dem Parlament geben konnte, die sie für ihre ordentlichen aber eben auch verbrecherischen Ziele benötigte.
2.] 2011: Diesmal nennt sich das Einfallstor zur organisierten Regierungsverbrechens-Staatlichkeit und somit zum Verfassungs-Umsturz nicht "Ermächtigungsgesetz". Es nennt sich, und zwar etwas unscheinbar verpackt und daher kaum bekannt, im
Bundesverfassungs-Gerichtsgesetz [BVerfGG] : §93 d:
"Die Entscheidung (über die Verfassungsbeschwerde] [ …] ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung". […].
Auszugsweise hier beigefügt:
Anlage 10
Mit freundlichen Grüßen
Günter E. V ö l k e r
bohrwurm.net
siehe auch die vorherigen Berichte
Besten Dank. Dem Brief kann ich nur zustimmen. Die Art der Bank zu arbeiten gibt es nicht nur in Niedersachsen, dies wird auch in BW so gehandhabt. Die Immobilie wird dann unter Mitarbeiter wieder an Freunde günstig weiterverscherbelt. Der Verkaufspreis, wird nach Androhung von Zwangsversteigerung, weit unter Wert verkauft.
Vielleicht noch interessanter. Auch Versandhäuser können so arbeiten. Das Schlimme daran. Sie sind nicht verpflichtet SCHUFA-Einträge vorzunehmen. Es können nach mehr als einem Jahrzehnt Forderungen eingetrieben werden. Diese Versandhäuser sind nicht einmal verpflichtet, die Belege für die entstandene Forderungen, aufzubewahren. Es gibt keine Möglichkeit danach zu prüfen, wer die Bestellung unterschrieben hat oder was bestellt wurde. Der Vollzugsbeamte, kann ebenfalls keine Auskunft geben. Er wird als Handwerkszeug mißbraucht. Der Titel wird also anhand einer Mahnung (die ein Ex-Mann ebenfalls vielleicht nie zu Gesicht bekam) ausgestellt und vollstreckt.
Recht und Gesetz. Ist das die Gewissensberuhigung für staatlich lizensierte Verbrecher. (Zitat-Ausschnitt Herr Borgward vor seinem Zwangsbankrott).
Gruß aus Baden
Nun haben seit 60 Jahren die Bundesbürger auf das Rechtsinstitut der Verfassungsbeschwerde gesetzt, doch war diese nie vom Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes, dem parl. Rat, vorgesehen, ausdrücklich hatte man sich im Mai 1949 noch im Plenum unter Hinweis auf die absolute prozessuale Wirkweise des Art. 19 Abs. 4 GG gegen eine Verfassungsbeschwerde im GG ausgesprochen. Der einfache Gesetzgeber fand denn auch im Jahr 1951 keine grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage, um eine Verfassungsbeschwerde zu normieren, doch er tat es trotzdem. Auch die 1969 erfolgte Einfügung der Ziff. 4a in den Art. 93 GG und die Ergänzung des Art. 94 Abs. 2 GG haben nichts an der Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bis heute geändert. Details lesen sich in der entsprechenden Rechtsexpertise des Richters i.R. Günter Plath im blog http://burkhard-lenniger.de.
Der Verfassungsgeber hat bis heute im Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG denjenigen Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten garantiert, der notwendig ist, um dem Grundrechtsträger im Fall von öffentlich - rechtlichen Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art im Wege der Folgenbeseitigung durch Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung zur Wiederherstellung seines unverletzten Grundrechtezustandes zu verhelfen. Weil die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 2 GG unverletzlich sind und die drei Gewalten gemäß Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht zwingend gebunden, sind Grundrechtsverletzungen völlig tabu und müssen unverzüglich wieder rückabgewickelt werden. das geht nur über den Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG, doch hat der Gesetzgeber diesen Rechtsweg zu den ordentlichen gerichten bis heute nicht mit Organisations- und Ausführungsbestimmungen ausgestaltet.
Vollstrecken wie im Dritten Reich ist breit gefächert in der Bundesrepublik. Weil der Fiskus nahezu 1:1 aus der nationalsozialistischen Finanzverwaltung sowohl personell als auch deren Gesetze hervorgagen ist und ein Fritz Schäffer am 11.01.1950 im deutschen Bundestag verkündet hat, dass der Fiskus sich nicht dem Grundgesetz unterwerfen wird, 1991 dann die Straffreiheit für alle zugunsten des Staats raubenden und plündernden Finanzbeamten zugesichert hat, hat sich bis heute an den Machenschaften des grundgesetzwidrig handelnden Fiskus nichts geändert. Zur Straffreitheit des Finanzbeamten und seiner Anstifter lese der interessierte die Rechtsexpertise des Richters i.R. Günter Plath auf http://burkhard-lenniger.de.
Es ist an der Zeit, sich der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes allerorten zu vergewissern, die Täter haben bisher mit der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nichts am Hut.
Was ist die Konsequenz,
was sollte getan werden und wer sollte es tun?
Der Historiker Götz Aly beschreibt es in seinem Buch "Hitlers Volksstaat" bereits im Vorwort mit Worten, die treffender nicht sein können. Das Dritte Reich war auf deutschem Boden eine "Gefälligkeitsdiktatur", mit sozialen Wohltaten und gutem Auskommen sowie kleinen Steuergescheneken wurde die Bevölkerung bei Laune gehalten. Bezahlt haben das alles Juden, Andersdenkende, z.B. der Nobelpreisträger Albert Einstein war Opfer der nationalsozialistischen Plünderer, und die europäischen Völker, die systematisch ausgeraubt wurden.
Nach 1949 hat die geistige Elite des Dritten Reiches ein zweites Mal die Macht an sich gerissen und fortgesetzt die Bevölkerung fü dumm verkauft, was übrigens auch gar nicht schwer ist, schon der Verbrecher Hitler schrieb in "mein Kampf", die Menschheit sei "granitenen dumm". Scheinbar kann dieses nicht einmal jemand ernsthaft bestreiten. In diesem "verbotenen Buch" stehen übrigens noch eineige Sachen drin, die wenn man das 62 jährige Tun und Lassen der politischen Elite damit vergleicht, man auf seltsame Ähnlichkeiten stößt. Es hat den Eindruck, als wenn Täter verboten haben, ihre sich zu eigen gemachte Lektüre zu lesen, damit man ihre Machenschaften des Machterhalts, die realtiv primitiv sind, hat man sie durchschaut, nicht an der wahren Quelle nachvollziehen kann.
Konsequenzen hat es nur für diejenigen, die bisher nicht wussten, was ihnen warum geschah, sie könnten es jetzt wissen, würden sie es nur wollen, aber es will selbst das Opfer nicht wissen, warum es Opfer ist.
62 Jahre nach Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes in diesem Jahr muss die Frage lauten, wie viel Geld kann aus dieser Bevölkerung noch herausgepresst werden, schaut man die Prognosen des BMF am 12.05.2011 an, dann sind es wieder nahezu 25% mehr, die aus dem deutschen Volk herausgepresst werden. Herausgepresst ist deshalb das richtige Wort, weil schon der erste Budnesfinanzminister Schäffer am 15.1.1951 in siegburg an der Bundesfinanzschule die Losung ausgab, die Umsatzsteuer des Jahres 1950 von 5.000 Millionen um 1/4 = 25% auf 6.125 Millionen im Jahr 1951 zu steigern. Steigern kann man nur etwas, das man selbst beeinflussen kann, man muss plündern und das hat dieses System in den Jahren 33 bis 45 perfektioniert und bis heute am Bonner Grundgesetz systematisch vorbei jeden Tag aufs Neue in die Tat umgesetzt.
So lange die Bevölkerung es zulässt, dass die drei Gewalten sich nicht an die zwingenden Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes halten müssen und sie sich selbst den Tätern blind unterwerfen, so lange wird alles so weiter gehen wie gehabt, nur das Plündern wird noch gesteigert werden, wie weit, keine Ahnung.
Nach dem Inkrafttreten des Bonner GG waren alles Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des ersten Bundestages am 08.09.1949 auf dessen Vereinnbarkeit mit den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner GG zu überprüfen und Recht galt nur fort, soweit es dem GG bicht widersprach. Gemäß Art. 129 Abs. 3 GG waren alle Ermächtigungsnormen erloschen, die nicht nach Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt waren.
Trotzdem taucht die JBeitrO vom 11.03.1937 urplötlich als Anhang an dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften am 26.07.1957 aus der Versenkung auf und ohne ein eigenes Delegationsgesetz zu besitzen gemäß Art. 80 Abs. 1 GG und ein solches dem GG entsprechendes Delegationsgesetz als Ermächtigungsnorm zu bennnen, wird dieses massiv in die Grundrechte des einzelnen eingreifende "grundgesetzliche Nichts" als Ermächtigungsgrundlage zum Beitreiben von z.B. Gerichtskosten u.a. Gelder eingesetzt.
Das delegationsgesetz hätte z.B. die einzelnen Freiheitsgrundrechte unter Angabe des jeweiligen Artikels nennen müssen gemäß dem sog. Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, was offensichtlich nicht gewollt wurde von den damaligen verfassungswidrig / -feindlch handelnden Tätern im Gesetzgebungsorgan Bundestag und der das Änderungsgesetz eingebracht habenden Regierung. Das Änderungsgesetz selbst stellt kein Delegationsgesetz dar. Die JBeitrO hat im Geltungsbereich des Bonner GG niemals Rechtskraft erlangen können, alle auf ihr basierenden Verwaltugnsakte und Gerichtsentscheidungen sind seit 1957 ungültig / nichtig. Die Grundrechtsverletzungen sind im Wege der Rückabwicklung urch die Folgenbeseitigungsklage vor den ordentlichen Gerichten gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG durchzusetzen. Dafür hat der einfache Gesetzgeber endlich die Organisations- und Ausführungsabestimmungen zu erlassen und die Verfassungsbeschwerde wegen Verfassungsbruch aus dem ungültigen BverfGG und den Art. 93 und 94 GG zugunsten des absoluten prozessualen Freiheitsgrundrechtes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG zu streichen.
Je mehr Bürger sich endlich auf die Wirkweise des Bonner GG als ranghöchste Rechtsnorm besinnen, um so eher lässt sich die im Bonner GG garantierte rechtsstaatliche Freiheit eines jeden einzelnen genießen.
Details zur Ungültigkeit der JBeitrO lesen sich im blog http://burkhard-lenniger.de unter dem Stichwort JBeitrO oder Justizbeitreibungsordnung
Dem unbedarften Bürger stehen die Haare zu Berge, wenn er die Auswirkungen dieser Machenschaften begriffen hat.
Erzählt man davon im Bekannten- und Freundeskreis, wird man nur ungläubig angeschaut. Das kann doch nicht sein, doch nicht in unserem Staat. Die Schuldner verbergen doch nur ihr Zahlungsversäumnis, das wird nur aufgebauscht usw. muss man sich anhören. Vielleicht wird man sogar hinter dem Rücken als "Spinner" abgetan.
Leider sind es Tatsachen, die im offenen Brief beschrieben sind. Ich habe mich vor Ort selbst davon überzeugen können.
Dem Schreiber des "Offenen Briefes" drücke ich beide Daumen, um auf diesem Weg nicht nur sein Recht durchzusetzen, sondern auch allen anderen Geschädigten, die ihr Eigentum zurück bekommen müssen.
Wer weiß, vielleicht ist Recht und Gerechtigkeit einmal stärker als politischer Irrsinn und die unendliche Geldgier der Banken.
Die Sache mimt den Banken ist nur ein winziges Schräubchen im noch immer nicht entnazifizierten Deutschland. Ideologiefrei werden noch heute die Machenschaften der Jahre 33 bis 45 betrieben, sowohl in der Gesetzgebung, der Regierung und ganz besonders in der Rechtsprechung.
Wenn tausende bundesrepublikanische Beamte und Angestellte dann straffrei gestellt sind, wenn sie zugunsten des Bundes und der Länder vorsätzlich den Bürger berauben und plündern, dann ist das im Grunde nicht mehr zu toppen. Wenn sich da die Bevölkerung nicht solidarisiert, ja wann denn dann bitteschön ?
Jeder hat quasi ein solches Subjekt, dass die Grundrechte des Bürgers auf diese unzulässig verletzt, in seiner Nachbarschaft wohnen. Es sind die lieben Nachbarn von nebenan, es sind die Vereinsmitglieder, es ist möglicherweise Verwandtschaft, und, und, und...
Über das System DDR wurde sich aufgeregt, das nationalsozialitische System war aber der Vorläufer für Ost und West und ist es dem Grunde nach bis heute geblieben, das ist die bittere Wahrheit nach 62 Jahren angeblich freiheitlich - demokratischer Grundordnung und dem verfassungsrechtlich verankerten Rechtsstaatsprinzip. Das Märchen von des Kaisers neue Kleider läsast grüßen.
Sie hat gute Gründe.
Die Bevölkerung ist systematisch nach 45 entpolitisiert und auch zum Desinteresse erzogen worden. Politisch gebildete, geschichtsbewusste, durchblickende Bürger sind keine guten Bürger für die jeweils Regierenden.
Sie haben diese Erkenntnisse, verteilen diese, sammeln Wissen, stellen es zur Verfügung und und und, aber was fangen Sie konkret damit an?
Das muss doch für Sie Konsequenzen haben, was also ist zu tun? Praktisch umsetzbar für jeden Bürger, der nur halbwegs von dem etwas ahnt, was Sie ausfführen.
was denn nun diejenigen selbst konkret gegen die angesprochenen Mißstände tun, die sich als kenntnisreich und wissend dem Publikum darstellen.
Interessanter Weise erhalten wir auf diese berechtigte Frage
keine Antwort von den Angesprochenen. Immerhin geht es in dem Offenen Brief an die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberg darum, daß wir im heimlich eingeführten § 93d des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes definitiv das Einfallstor zu verbrechensstaatlichen Organisationsformen etabliert bekommen haben. Dem Offenen Brief an die Parteifunktionärin Leutheuser- Schnarrenberg [zt. als sogenannte "Bundesjustizministerin" am Werk] liegen die Belege für diese verfassungs- und staatsorganisatorischen Zustände bei.
Insofern haben wir hier in der Tat, was das unbehelligte kriminelle Treiben verbrecherischer Regierungs- Justiz- und Palamentsmitglieder anbetrifft, die gleichen Folgen wie jene, die wir aufgrund des sogenannen Ermächtigungsgesetzes vom 24.03.1933 gesehen haben: Verbrechen gegen den Staat oder seine Bürger
in bestimmten Bereichen werden durch den Verfassunggerichtspräsi-
denten als dem Mit-Verantwortlichen für dieses Gericht,skrupellos
weggedeckelt, indem Beschwerden "ohne Begründung" zurückgewiesen
werden. Der Bürger ist damit im Einzelfall schutzlos den Regierungs- und Justizverbrechen ausgeliefert. Ihnen ist der verfassungsrechtlich verbriefte Justizgewährungsschutz schlicht entzogen.
Ein Prof. Dr. Voßkuhle als Verfassungsgerichtspräsident wird sich sicher danach drängeln,als für diesen Zustand Mitverantwortlicher und Ausführender zu erklären, warum das keinen -zumindest partiellen- Verfassungsumsturz zugunsten der Kumpel`s in den Wirtschafts- und Finanzkreisen sowie der kriminellen und schwer verfassungsfeindlichen Elemente darstellt, die auch seinerzeit nach gleichem Verfahrensmuster die NS-Diktatur heranzüchteten und üppig finanzierten (siehe hierzu die
"Staatsumsturztabelle 33/05" in >www.bohrwurm.net<
Die Herrschaften, die sich unablässig rührselig darüber beklagen, daß sich immer nur "die anderen" nicht darum bemühten, gegen die erkannten Mißstände tätig zu werden, können nun nachhaltig darlegen, was sie jetzt selbst zu tun gedenken oder getan haben mit dem Wissen aus dem Offenen Brief an die großartige Freidemokratin Schnaarenberger, die zwischenzeitlich auf der Basis vermutlich auch wieder "abgeschriebener Texte" des hiesigen illegalen Vollstreckungssyndikats mitteilte: "Das NS-Verbrechensrecht sei "geltendes Recht;" und deshalb könne eine einzelne Sparkasse in Oldenburg verfassungswidrig legal ohne Gerichte selbst ihre Vollstreckungsurteile erstellen und andere Leute daraufhin nicht nur ihres Eigentums berauben, sondern sie auch verhaften lassen für den Fall, daß sie nicht freiwillig die EV aufgrund gesetzloser Vollstreckungshandlungen unter Beihilfe der Oldenburger Justiz abgeben.
Dies ist Fakt.
Anstatt sich damit auseinanderzusetzen und die namentlich genannten Verantwortlichen anzugehen, wird darüber salbadert, ob eine Justiz-Beitreibungs-Ordnung ihre heutige Daseinsberechtigung hat oder nicht.
Und was lernen wir möglicherweise daraus? Vermutlich das, daß künftighin erstmal der eigene Horizont erweitert, und die inhaltsose Jammerkultur ersetzt wird, durch zielgerichtetes persönliches tatkräftiges Handeln in Richtung der asozialen und kriminellen Kreise in den oberen Etagen des politischen, justiziellen und wirtschaftlichen Besatzes unseres Gemeinwesens.
Wie das gehen kann, wird z.B. durch den hier veröffentlichten "Offenen Brief" beispielhaft aufgezeigt. Nachahmer alo munter an die Front und: Viel Erfolg in unser aller Interesse.
.
Ihre Worte in Ehren, nur sind Ihre dargereichten Kenntnisse entweder wirklich so mangelhaft oder Sie tun nur so. Was die grundgesetzwidrige gesetzliche Regelung für die Sparkasse, ist die grundgesetzwidrige Justizbeitreibungsordnung ebenfalls im Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums. Gesetzgebung nach den Buchstaben des Bonner Grundgesetz hat in jede Richtung den gleichen Regeln zu folgen. Und wenn Sie schon den § 93d BverfGG ansprechen, dann lesen Sie erst einmal nach in den Protokollen des parl. Rates als dem Konstrukteur des Grundgesetzes, dass nämlich eine Verfassungsbeschwerde im BverfG nicht vorgesehen war, daher auch mit dem datum des Inkrafttretens nicht normiert gewesen ist. Daher die Frage an Sie, wie konnte der einfache Gesetzgeber eine solche denn dann im BverfGG überhaupt festschreiben, wer gab denn dazu das grundgesetzliche o.k.?
Die nachgeschobene Korrektur 1969, 18 Jahre später prodizierte nun bis heute verfassungsrechtliche Koliisionen zwischen dem nicht einfachgesetzlich einschränkbaren Art. 19 Abs. 4 GG und den Art. 93 Abs. 1 Ziff. 4a GG und Art. 94 Abs. 2 GG. Sie sollten es wissen oder nachlesen, so schwer ist da übrigens nicht, dass kollidierendes Recht imm zugunsten der ranghöheren Norm untergeht.
Und noch etwas zur JBeitrO. Eine Rechtsverordnung brauchte schon im Dritten Reich eine Delegationsgesetz. Die JBeitrO hat aber bis heute keines, da das aus dem Dritten Reich mit dem ersten Kontrollratsgesetz zwangsweise aufgehoben und verboten wurde. Also nehmen Sie auch diese viele Tausend Menschen seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik belästigende Tatsache nicht auf die leichte Schulter.
Und was andere tun oder nicht tun, sollten Sie denen überlassen, die sicherlich schon länger in der Materie stecken und wissen, wie dick die Bretter sind, die hier zu bohren sind.
Sie selbst haben doch kund getan, dass Ihnen nur an der Rückabwicklug der von der Bank oder Sparkasse grundgesetzwidrig erlangten Objekte gelegen ist. Da ist der offne Brief sicherlich nicht gerade besonders herausragend aber immerhin etwas.
zur Sache zum besseren Verständnis der Leser dazu angebracht sein, worum es in straf-, zivil- und verfassungsrechtlicher Hinsicht geht.
1. Um festzustellen, ob eine Sparkasse illegal bzw. gesetzlos
in das Eigentum der Bürger vollstreckt, ist es nicht notwendig nachzulesen, was in den Protokollen des parlamentarischen Rats anläßlich der Beratungen zur Konstituierung des Grundgesetzes vermerkt steht. Was geltendes Recht ist, steht in den Gesetzen und nicht in Protokollen jedweder Art.
2.Wie die Rechtspersönlichkeit in Form einer öffentlich rechtlichen Anstalt als Sparkasse ihre privatrechtlichen Forderungen dem Bürger gegenüber durchzusetzen hat, oder wie sie es ggf. nicht darf, ergibt sich im vorliegenden Falle aus den geltenden Bestimmungen der Zivilprozeßordnung (ZPO) und dem Niedersächsischen Sparkassengesetz (NSpG) ab 2005 in Verbindung mit dem Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG)
von 1982. Dort, und nirgendwo anders, ist dies nachzulesen.
3. In bezug auf die illegal staatsorganisierte Vollstreckungspraxis der Landesparkasse zu Oldenburg steht außer Diskussion, daß es das LzO-Gesetz aus 1933 für die heutige LzO überhaupt nicht gibt:
Das LzO-Gesetz 1933 galt für die Rechtspersönlichkeit einer "Staatsanstalt" des Namens Landessparkasse zu Oldenburg im Freistaat Oldenburg. Es gibt jedoch zwischenzeitlich keinen
Freistaat Oldenburg mehr, und es gibt auch keine Staatsbank LzO in diesem Staat.
Heute haben wir es im Staat (Land) Niedersachsen dagegen mit einer in kommunaler Trägerschaft stehenden, öffentlich rechtlich organisierten, Sparkasse als "wirtschaftlich selbständigem Unternehmen" (§4 NSpG) zu tun.
4. Daraus ergibt sich zwanglos, daß das LzO-Gesetz von 1933 für eine Staatsbank in einem Staat galt. Vergleichbar mit den heutigen Landesbanken in den Bundesländern (allerdings nicht so korrupt und kriminell mit privaten Kumpanen aus der Wirtschaft
durchsetzt).
Ein Gesetz für eine Staatsbank 1933 im Staat Oldenburg kann daher, ob gültig oder nicht, ob verfassungsgemäß oder nicht,
für ein kommunales Wirtschaftsunternehme 2011 in der Stadt Oldenburg keine anwendung finden.
Es soll jedoch zugegeben sein, daß es für Nichtjuristen und jusristische Laien durchaus schwer bis gar nicht erfaßbar zu sein scheint, den Unterschied zwischen einer Staatsbank in einem Staat und einem Wirtschaftsunternehmen in einem Dorf rechtserhebliche Unterschiede zu erfassen, so daß es insofern für dies Klientel wohl notwendig erscheint, dann in Protokollen des Parlamentarischen Rates herumzustochern.
5. Die rechtliche Konsequenz daraus, daß das LzO.-Gesetz aus 1933
nicht zuständig [einschlägig) ist für die "Dorfsparkasse" in Oldenburg -die sich täuschend "Landes"sparkasse nennt,ist die, daß sie ohne gesetzliche Grundlage sich anmaßt ( in Kumpanei mit den einschlägigen schlicht kriminellen Richtern)danach sich selbst "vollstreckbare Gerichtsurteile" zu erstellen.
6. Da sie somit gesetzlos in das Eigentum der Bürger eingreift und die einschlägigen Richter dies bandenmäßig als "rechtmäßig" decken, wenden diese geltendes Recht (ZPO, NSpG, NVwVG) nicht an.
Wenn Richter jedoch geltendes Recht vorsätzlich nicht anwenden, beugen sie das Recht ( Rechtsbeugung §339 StGB).
Die Rechtsbeugung ist mit Freiheitsstarafe nicht unter 1 Jahr sanktioniert. Demgemäß wird sie gesetzlich als Verbrechen definiert ( §12 StGB). Aus diesem Grunde handelt es sich bei dem Vollstreckungs-Sumpf mit Deckung bis zum Verfassungsgerichtspräsidenten um organisierte Verbrechenskriminalität, staatlich-justiziell betrieben.
Um dies zweifelsfrei sehen zu können, bedarf es auch hier keiner
weitschweifigen gesetzeshistorischen Abhandlungen. Diese dürften
insoweit an der Sache vorbeigehen und somit weder sinnvoll noch
zielführend sein.
Diese Ausführungen an die interessierten Leser, um im Wesentlichen verständlich zu machen, worum es inhaltlich letztlich bei dem hier in Rede stehenden Offenen Brief an die Parteifunktionärin Leutheusser-Schnarrenberg als sogenannte Justizministerin geht.
Im übrigen hat der 8 Zivilenat des Oberlandesgericht Oldenburg zwischenzeitlich im Sinne des Unterzeichers die Vollsteckungspraxis der LzO als verfassungswidrig gesehen und die Sache dem Verfassungsgericht gem. Art. 100 GG zur Entscheidung vorgelegt (siehe "www.bohrwurm.net ->Ende der Selbsttitulierung
Das es die Verfassungsbeschwerde de fakto nach dem Bonner GG gar nicht geben darf, lässt sich nur aus den dafür maßgeblichen Protokollen des parl. Rates erlesen. Das Art. 100 GG einfachgesetzlich nicht einschränkbar ist, führt zu der tatsache, dass das BverfG hier im Fall einer Richtervorlage nicht ablehnen kann und darf.
Doch da das BverfGG nicht dem sog. Zitiergebot gemäß art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit dem 13.03.1951 genügt, es muss die eingeschränkten Grundrechte gemäß Art. 13 und 14 sowie wegen des ursprünglich die Freiheit einschränkenden § 42 auch den Art. 2 Abs. 2 GG. Gesetze, die gegen das zwingende Zitiergebot verstoßen, sind ungültig. Auf welcher Gesetzesgrundlage arbeitet denn dann wohl das BverfG...
Wenn man auch Personen angreift, dann sollte man möglichst umfassend Kenntnis über deren wirkliche Verstrickungen in einer Sache haben. Herr Völker ist da auf dem sicherlich nicht falschen Weg, aber er schaut bei der Größe des Problems, das eines von nationaler Bedeutung ist, zu kurz.
Es ehrt Herrn Völker, wie er sich um andere hier bemüht, das kann nur jemand nachvollziehen, der die Hintergründe dieser scheinbar demokratischen Bundesrepublik Deutschland nachhaltig untersucht hat. Es basiert auch 62 Jahre nach dem Inkrafttretend es Bonner Grundgesetzes alles auf sog. Scheinlegalität, die jedoch perfekt vorgegaukelt wird.
Es soll Herrn Völker und den konkret Betroffenen gelingen, in ihrer Sache möglichst bald zu obsiegen.
Der ausgeprägte Egoismus und der Neid in der Bundesrepublik wird jedoch dafür sorgen, dass diejenigen Dinge, die unmittelbar das grundgesetzwidrige Tun und Lassen des Staates und seiner Institutionen in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden Gewalt und der Gerichte betreffen, kaum mehr zu korrigieren sein werden, wenn nicht die Einzelfälle zusammengetragen und nach den sie alle verbindenden identischen Mustern gesucht und diese unerbittlich korrigiert werden.
So lange sich Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung nicht zwingend an die sie zwingenden verfassungsrechtlich verankerten Rechtsbefehle halten müssen und sich auch daran halten, so lange bleibt es bei der in den Jahren 1933 bis 1945 bereits zur Perfektion gebrachten Scheinlegalität, die in einer österreichischen Studie aus dem Jahr 2006 als die Ausformung organisierter Kriminalität bezeichnet wird.
Götz Aly nannte es in seinem Buch "Hitlers Volksstaat" die Gefälligkeitsdiktatur, denn zu leiden hatten andere, wenig bis gar nicht das deutsche Volk. Heute wird jedoch die Bevölkerung systematisch mit eben auch den Mitteln, die Herr Völker entdeckt hat, geplündert. Dem muss und das steht außer Frage, schnellstens ein Ende gesetzt werden.