Lange nachdem die Rentner bestohlen wurden, soll es jetzt auch an die Pensionen von Beamten, Soldaten und Richtern des Bundes gehen. Die Arbeitszeit soll bis 67 verlängert werden, wobei allerdings anders als bei den Rentnern, die für ihre Renten bezahlt haben, bei Bundespensionen 45 Berufsjahre reichen um mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
Die Soldaten die bei Wind und Wetter die Freiheit Deutschlands am Hindukusch oder sonstwo auf der Welt verteidigen sollen, werden sich freuen. Sie sind auf jeden Fall die Verarschten, die zwar ihre Knochen hinhalten dürfen, dafür schlecht bezahlt und jetzt noch bei den Renten betrogen werden sollen. Aber das ist typisch für Schäuble. Er hasst die normalen Menschen die etwas leisten, was zumindest im Grundsatz allen dient.
Den Drohnen aus den Ministerien, die längst zusätzliche Gehälter aus der Industrie und vom Großkapital erhalten, sowie die Bundesrichter die immer öfter durch ihre unverständlichen Urteile auffallen, die werden bevorzugt. Anstatt ihnen wie allen anderen volle drei Hochschuljahre nicht anzurechnen, werden bei ihnen nur 855 Tage gekürzt:
Als Begründung nenne der Gesetzentwurf: Die Pensionskürzungen würden sonst zu stark ausfallen. Während ein Rentner maximal 59,11 Euro Rente einbüßen könne, verliere ein Beamter bei vollem Verlust der drei Hochschuljahre bis zu 450 Euro Pension.
Wie bitte? 3 Jahre sind 1095 Tage. 240 Tage bedeuten 400 Euro Rente. Was ist denn das für eine Berechnung? Eine ganz einfache. Wieder aus unserem Bundesamt für Betrug. Auf alle Rentner macht die Studienzeitnichtanrechnung 59,11 Euro aus, weil ja relativ wenige mit Studienabschluss einer Vielzahl von Nichtstudierten gegenüber stehen. Mathematisch in Ordnung. Wenn ich aber dann aus den Beamten und Richtern die Studierten nehme, dann hat die absolute Mehrheit einen Studienabschluß, und eine verschwindet kleine Minderheit der Bundesbeamten nicht.
Damit ist der Vergleich absoluter Blödsinn und mathematisch genau das, was uns unser Bundesamt für Statistik so gerne liefert. Zwei Zahlen die absolut nicht vergleichbar sind. Jemand mit Studienabschluß aus der gesetzlichen Rentenversicherung verliert den gleichen Versicherungszeitraum, wie jemand mit Studienabschluß aus den Pensionen. Nur das ist vergleichbar. Die genannten Zahlen also wie immer Betrug.
Aber Schäuble muss die Richter bei Laune halten. Sie sollen doch seine Gesetze die das Grundgesetz zu einem Lacher machen, verabschieden. Deshalb also diese Ausnahme. Wahrscheinlich gibt es für die Berufsgruppen die Schäuble für die Errichtung seiner Diktatur braucht, noch weitere Vergünstigungen. Aber das System ist klar.
Schäuble ist Betrug.




















Das ist schön gesagt.
Grüße
Claudia