Felix von Leitner aka fefe verweist auf eine
Pressemitteilung des Deutschen Bundestages die einmal mehr zeigt, wie es um Deutschland wirklich steht. Im Zusammenhang mit dem Prozess um die angebliche "Griechenland-Hilfe" und den noch zweifelhafteren "Euro-Rettungsschirm" vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, trat als Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld auf, dem wir folgende Erkenntnisse verdanken:
Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass.
Der Mann, der den Deutschen Bundestag vertritt, erklärt öffentlich, das es kein Grundrecht auf Demokratie gibt. Damit sagt er zugleich, das
Artikel 20 des Grundgesetzes stillschweigend aufgehoben wurde, in dem es zumindest offiziell noch heute heißt:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Dieser Artikel der deutschen Verfassung gehört zu den sogenannten unveränderbaren Artikeln des Grundgesetzes die der
Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes unterliegen:
Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist eine Regelung in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, nach der bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen.
Artikel 79 Abs. 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Mit dieser Regelung wollte der Parlamentarische Rat den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus begegnen und naturrechtliche Grundsätze in Form der Menschenwürde (vgl. Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland) sowie der Strukturprinzipien in Artikel 20 (Republik, Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat) mit einer zusätzlichen Sicherung versehen.
Es ist also gewiss kein Zufall, wenn ein Mann, wie
Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL.M. (Yale), der an der Universität Bielefeld
Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik lehrt, einen so wichtigen Absatz des Grundgesetzes einfach negiert. Das muss System haben.
Selbstverständlich vertritt Mayer über den Bundestag hinweg, die Interessen des internationalen und nationalen Großkapitals, da ja nicht Griechenland oder der Euro gerettet werden sollen, sondern diesem Großkapitals Verluste erspart werden sollen, die stattdessen die arbeitenden und steuerzahlenden Bürger tragen müssen. In dieser Rolle kann Mayer sich natürlich nicht mit dem Grundgesetz aufhalten und schiebt es wie so häufig in der
Gerichtsbarkeit völlig beiseite, um auch rechtswidrig einen Vorteil für sich und seine Auftraggeber zu erlangen.
Ein solches Verhalten ist bei einem normalen Verteidiger oder Gegenanwalt vielleicht gerade noch im Bereich des tolerierbaren, wenn auch schon nicht mehr erlaubtem, aber einem Professor der mit seinen Rechtsansichten und seinem Verhalten vor Gericht Tausende von Studenten auf einen völlig falschen und gesetzwidrigen Weg schickt, darf man so etwas nicht durchgehen lassen und auch die Universität einer so
umstrittenen Stadt wie Bielefeld kann es sich einfach nicht leisten einen solchen Mann weiter auf Studenten loszulassen.
Für Mayer findet sich bestimmt ein warmes Plätzchen in der Politik oder ein noch nahrhafterer Ort als Handlanger des Großkapitals und neben Vorsitzenden des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), der die Ausführungen Mayers lächelnd zur Kenntnis nahm, ist sicherlich viel Platz für einen Demokratiefeind wie Mayer. An den Universitäten darf auf keinen Fall mehr Platz für ihn sein.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Da wohl keine Abhilfe noch möglich ist, verpflichtet uns der Absatz 4 Widerstand zu leisten. Je länger wir warten, desto weniger wird es erfolglos sein können. Leider schlafen die meisten den Schlaf der Gleichgültigkeit und der naiven Ignoranz. Was nutzt schon Politikverdrossenheit und Unglaubwürdigkeit wenn sie vom Volk toleriert wird. Aufwachen Leute..bitte schnell. Kapiert doch endlich, dass ihr euch verantwortlich fühlen müsst.
Leute wie Mayer sind wichtig in der Endphase, in der die Pfaffen die Kriegswaffen und die Juristen die Diktatur absegnen.
"Lo llaman democracia y no lo es" nennen das die Spanier zu Millionen auf der Strasse. Denn echte Demokratie war nie geplant...
Selbstverständlich vertritt Mayer über den Bundestag hinweg, die Interessen des internationalen und nationalen Großkapitals, da ja nicht Griechenland oder der Euro gerettet werden sollen, sondern diesem Großkapitals Verluste erspart werden sollen, die stattdessen die arbeitenden und steuerzahlenden Bürger tragen müssen.
So ist es. Schau dir einfach einmal an, was Herr Max Otte dazu schreibt.
http://www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/tid-22852/staroekonom-max-otte-die-euro-rettung-ist-demagogie_aid_643101.html
Dieser Herr hat auch das Buch "Der Crash kommt" geschrieben. Was wir heute noch für einen Salat haben, können wir ja alle sehen.
Wer hat denn sowas wie diesen Bi-"Professor" jur., der jetzt und vermutlich auch nicht für lau die Merkel-Rösler-Gang oberstgerichtlich vertritt, berufen? Das schaut doch wieder nach´m vuz Guttenberg-Ding aus - wer solchen Dümmstsinn wie von fefe zitiert öffentlich gegen GG 20 (1) vertritt sollte mal fünf Jahre lang auf Peter-Hartz-Vier-Basis spargelstechen dürfen anstatt mal von Nebeneinkünften abgesehn monatlich seine gut 5.000 € netto monatlich einzurabeln als "Prof".
Mal´n Recherchetip an Deutschblogger fefe & Hoff:
Jeder "Prof." ist Staatsbeamter und jede "Nebentätigkeit" muß beantragt/genehmigt werden
Das drückt sich auch in Art. 79 Abs. 3 GG aus, wonach dieser Grundsatzbefehl (im Gegensatz zu Grundrechten) keiner Veränderung unterliegt, zumindest nicht, solange das Grundgesetz existiert. Ein (individuelles) Grundrecht auf Demokratie würde implizieren, dass man es (für sich selbst) nicht in Anspruch zu nehmen braucht, also die Wahl hätte, dieses (Grund-)Recht wahrzunehmen oder auch nicht. Im Hinblick auf das Demokratiegebot ist diese Wahl nicht möglich. Geht man jedoch von der Möglichkeit aus, dass dieses Gebot unterlaufen werden soll, dann kann man selbstverständlich von einem aus Art. 20 Abs. 1 GG ableitbaren (kollektiven) Grundrecht des deutschen Volkes auf eben die Erfüllung dieses Demokratie-Gebotes bzw. Rechtsbefehls zur Demokratie durch die öffentliche Gewalt sprechen, weshalb auch gemäß Art. 20 Abs. 4 GG, alle Deutschen das (Grund-)Recht zum Widerstand haben "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen."
Insofern ist Art. 20 Abs. 1 GG ein über den Grundrechten stehender Rechtsbefehl, welcher, im Falle seiner (auch nur erwähnten, also geplanten bzw. versuchten) Beseitigung, das Grundrecht zum Widerstand auslöst. Somit ist es auf jeden Fall zulässiger, von einem Grundrecht auf Demokratie (hergeleitet aus dem Demokratiegebot) zu sprechen, als davon, dass dieses Grundrecht nicht existieren würde. Im Hinblick auf die abenteuerliche, weil unter Auslassung entscheidungserheblicher Tatsachen verkürzten und so im (einzelnen) richtigen, jedoch im Gesamtzusammenhang falschen "Argumentation" des Prof. Dr. Franz Mayer ist es also zulässig zu sagen, dass er ein Verfassung- bzw. Grundgesetzfeind ist.
Daß die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung “gebunden” ist, bedeutet, daß sie sich nur innerhalb der Grenzen dieser Ordnung frei bewegen kann. Überschreitet sie dagegen diesen Rahmen, so liegt eine grundgesetzwidrige Ausübung der Staatsgewalt vor (Wernicke, in Bonner Kommentar 1950, Erl. Art. 20 Abs. 3, II. 3. c).
Nimmt man die Tatsache hinzu, dass er diese Aussage als Prozessvertreter des Bundestages machte und der Bundestag sich diese Aussage gemäß der Rechtsstaatprämissen selbst zurechnen lassen muss, kann man hier feststellen, dass der Bundestag selbst der Meinung ist, es gäbe kein Grundrecht auf Demokratie und daraus schlussfolgern, dass der Bundestag hier über ein so genanntes Orbiter Dictum (Nebenbei gesagtes), in einem Verfassungsgerichtsverfahren einen neuen Grundsatz aufstellen (lassen) möchte, wonach u.U. durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden soll, dass es ein solches Grundrecht auf Demokratie nicht gäbe. Dies wäre das faktische Ende des Grundgesetzes und eines schleichenden Prozesses, welcher seit 1949 vorbereitet wurde. Schaut man sich die verfassungsfeindliche Grundhaltung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, an, so sollte diese Aussicht sehr alarmieren. Wahrscheinlich werden wir diese Formulierung so oder in abgewandelter Form im Urteil wiederfinden.
Ihr müsst unbedingt aufpassen, was sie wie sagen. Lernt die Sprache der Juristen!
Nein mein Herr. Was fefe, Hoff und Brian zu 20 (1) Grundgesetz mit der Generralausrichtung "demokratischer und sozialer Bundesstaat" sagten, ist sowohl richtig als auch ausreichend.
Was Sie schreiben ist jurististisch verkwastes Dummendeutsch: nicht Brian, Hoff oder fefe haben "die Sprache der Juristen!" zu lernen. Umgekehrt wird´n Schuh draus.
Sie gehören zur anderen Seite, den versammelten Hinterzimmer"demokraten", "Professor"algutachtern, dem halbe Nächte in Hinterzimmern klüngelnden"speak-easy"-Lumpengesindel, das die Merkel-Rösler-Gang braucht:
Machen Sie sich vom Acker, guter Mann ...
Selbstverständlich müssen Sie die juristische Sprache nicht lernen, ich nehme Sie da ausdrücklich aus, es hätte angesichts Ihrer Einlassungen wahrscheinlich sowieso keinen Zweck. Nehmen Sie jedoch bitte zur Kenntnis, dass Sie in diesem Fall jedoch einer derjenigen sind, welche mit ihrem Nichtwissenwollen zum Grundgesetz genau denen, zu welchen Sie mich sehr aufschlussreich in völliger Unkenntnis zugehörig zählen, die beste Waffe in die Hand geben, Menschen wie Sie zu unterdrücken, indem diese einfach über Ihren Kopf hinweg entscheiden, unabhängig davon, was das Grundgesetz für Leute wie Sie und mich an allerlei Erklecklichem bereit hält, z.B. Freiheit, da Sie sowieso nicht zuhören oder lesen oder verstehen wollen - darauf verlassen sich diese Leute. Sie jedoch wollen sich beklagen, mehr nicht, die Änderungen sollen die anderen machen, oder sehe ich das falsch?
Diese Damen und Herren interessieren sich definitiv nicht dafür, was Sie persönlich für Dummendeutsch halten. Diese Leute nutzen die juristische Sprache, um zu herrschen. Da nutzt es Ihnen persönlich wenig, zu wehklagen über das "Lumpengesindel". Erst wenn Sie in der Lage sind, gerichtsfest zu beweisen, was Sie sagen und vor allem was "die" machen, dann haben Sie vielleicht eines Tages die kleine Chance, dass man Ihren "Argumenten" zu folgen bereit ist. Ansonsten gehören Sie zu denjenigen, welche nichts wissen wollen, davon jedoch eine Menge und dieses "Wissen" von der Couch aus dem (bösen) Leben in die Fresse rotzen und trotzdem bereit sind, hinter jedem herzulaufen, der ihnen das Leben angenehmer macht, weil er Ihnen z.B. 5 € mehr im Monat vergönnt, obwohl er von ihnen nichts wissen will. Das Leben jedoch wird Ihren Rotz abwischen und weitermachen. Bleiben Sie am Ball, guter(?) Mann ...
Aber gewiß kenne ich (1.) Ihren „Grundrechteforum“ genannten Verfassungsschutzblog und über denic.de auch Ihren (Vor-) Namen, bemerkte, daß (2.) sich in diversen Blogs auch zunehmend rechte Infokrieger rumtreiben http://www.akweb.de/ak_s/ak543/12.htm und halte (3.) für zutreffend, was ich gestern hier schrieb:
„Was fefe, Hoff und Brian zu 20 (1) Grundgesetz mit der Generalausrichtung "demokratischer und sozialer Bundesstaat" sagten, ist sowohl richtig als auch ausreichend. Was Sie schreiben ist jurististisch verkwastes Dummendeutsch: nicht Brian, Hoff oder fefe haben "die Sprache der Juristen!" zu lernen. Umgekehrt wird´n Schuh draus. Sie gehören zur anderen Seite, den versammelten Hinterzimmer"demokraten", "Professor"algutachtern, dem halbe Nächte in Hinterzimmern klüngelnden"speak-easy"-Lumpengesindel, das die Merkel-Rösler-Gang braucht.“
Ich stehe zu dem, was ich publiziere, zumindest mit meinem Namen. Ganz im Gegensatz zu Ihnen. Sie haben nicht den Funken einer Ahnung von mir und meinen Publikationen und dass Sie meinen Namen kennen, geschenkt für jemanden, der in aller Anonymität und Heimlichkeit feige Dreck über andere verbreitet.
@J.H.: Sorry an den Webmaster, aber ich dachte hier geht es um Inhalte und nicht um haltlose Diffamierungen. Ich werde mich aus dieser "Diskussion" zurückziehen.
Der Bundestag erklärt sich selbst für Grundgesetzwidrig. Von einem "Versehen" kann kaum ausgegangen werden. Vielleicht gibt es doch noch Patrioten unter den Bundestagsabgeordneten.