Deutsche Reeder fordern deutsche Soldaten
Es ist schon ziemlich seltsam, wenn angebliche deutsche Reeder sich an die Bundesregierung wenden und deutsche Soldaten oder deutsche Bundespolizisten für ihre Schiffe fordern, wie es Ralf Nagel, Chef des Verbandes Deutscher Reeder lauthals fordert:
Reeder fordern Bundeswehrsoldaten zum Schutz vor Piraten
Die deutschen Reeder fordern die Bundesregierung auf, mehr zum Schutz ihrer Schiffe vor Piratenangriffen zu unternehmen.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir brauchen dringend Marinesoldaten und Bundespolizisten, die mit bewaffneten Teams auf unsere Schiffe gehen", sagte Ralf Nagel, Chef des Verbandes Deutscher Reeder, der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Die Zahl der Überfälle habe sich weltweit seit dem Jahr 2006 auf nahezu 450 verdoppelt, sagte das geschäftsführende Präsidiumsmitglied des Verbandes.
Das scheint zunächst einmal eine ganz vernünftige Forderung zu sein. Deutsches Eigentum soll geschützt werden. Aber wer sich einmal die eigene Statistik dieser angeblich deutschen Reeder ansieht, der wird auf Seite 21 feststellen, dass von 3716 angeblich deutschen Schiffen nur 571 die deutsche Flagge tragen. Das sind gerade mal 15 Prozent der angeblich deutschen Seeflotte. 85 Prozent oder 3145 Schiffe fahren unter ausländischer Flagge.
Natürlich hat der Verband der angeblichen deutschen Reeder darauf hingewiesen, dass von allen sogenannten deutschen Schiffen immerhin 3045 in deutschen Registern angemeldet sind. Dazu muss man wissen, das Deutschland 1989 ein internationales Seeschifffahrtsregister (Zweitregister) einführte, das dazu diente, das Schiffe, die deutsche Flagge führen, aber dennoch die Besatzung außerhalb des deutschen Arbeits- und Tarifrechts beschäftigen dürfen. Das ist das sogenannte Abzockerregister.
Weder die Schiffe aus diesem Abzockerregister noch die unter ausländischen Flaggen, sind als deutsche Schiffe zu betrachten. Genau wie die MV Susan K der Firma Nimmrich & Prahm Bereederung GmbH & Co. KG handelt es sich nicht um deutsche Schiffe und ob Reeder die vor allem ausländische Schiffe bereedern wirklich deutsche Reeder sind, darf bezweifelt werden.
Es wird behauptet, das "deutsche" Schiff MV Susan K sei von Piraten aus Somalia gekapert worden. Dabei ist lediglich richtig, dass die MV Susan K gekapert wurde. Mit Deutschland hat das Schiff aber nur sehr wenig zu tun, außer das die Verluste, die der Kahn erwirtschaftet von deutschen Steuern abgezogen werden und für die Bereederung die Firma Nimmrich & Prahm Bereederung GmbH & Co. KG aus Leer zuständig ist.
Zwar bildet diese Reederei auch Schiffsmechaniker aus, aber im wesentlichen scheint sie mit der Verwaltung von Schiffen aus irgendwelchen Schiffsfonds, die fast immer als reine Steuersparmodelle aufgebaut sind und als Steuervermeidungsstrategie eingesetzt werden, beschäftigt zu sein. Wie soetwas aussieht zeigt sehr schön das Beispiel der MS Frida. Für die MV Susan K kann ein derart lückenloser Nachweis leider nicht geführt werden, aber der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass es ähnlich gewesen sein dürfte.
Die MV Susan K wurde also mit deutschen Geld auf einer ausländischen Werft gebaut und trägt die Flagge des Karibikstaates Antigua und Barbuda. Die Wahl einer ausländischen Flagge wird vor allem deshalb getroffen, weil die Schiffe dann nicht dem deutschen Arbeitsrecht unterliegen und die Seeleute mit Hungerlöhnen und teilweise unmenschlichen Arbeitsbedingungen abgespeist werden können. Gleichzeitig sind die seemännischen Standards unter den Billigflaggen auch viel geringer, also billiger. Übrigens hat dieses Ausflaggen einen klaren Nachteil für die Sicherheit auf See. Nach Angaben der Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) waren 2001 bei Havarien in der Mehrheit solche Billigflaggen betroffen.
Natürlich lassen sich für solche Schiffe wie die MV Susan K auch nur Mitarbeiter aus Billiglohnländern engagieren. Folgerichtig waren zum Zeitpunkt der Kaperung sechs Leute von den Philippinen und vier aus der Ukraine an Bord um deren Leben und Wohlergehen man sich durchaus Sorgen machen kann und darf. Im Augenblick ist nicht einmal sicher ob sie ihre Heuer während der Zeit der Entführung weiter bekommen, oder neben dem Schrecken auch noch finanziell leer ausgehen.
Um es ganz klar zu sagen. Die MV Susan K ist kein deutsches Schiff. Besitzer und Reeder die auf Ausflaggung setzen und vom deutschen Staat nur die schönen und für den Steuerzahler teuren Abschreibungsmodelle haben wollen und im Fall einer Kaperung dann gleich ganz laut schreien, dass sie ein "deutsches" Schiff seien, sollten ganz schnell und sehr hart gesagt bekommen, dass sie sich ihren Kahn sonstwo hinstecken können. Sie haben sich sehr bewusst gegen Deutschland entschieden und sollen dann bitte auch die Folgen tragen.
Man kann es nur immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen. Wer seine Schiffe ausflaggt, hat keinen Anspruch auf Hilfe durch den deutschen Staat. Auch die schönen Subventionen durch die ehrlichen und anständigen Steuerzahler sind schon ein Verbrechen. Es gibt keine deutsche Seeschifffahrt mehr und deshalb braucht es auch keinen maritimen Koordinator der Bundesregierung wie Hans-Joachim Otto von der FDP, die ja dafür bekannt ist, dass sie gerne die Abzocker und Ausbeuter wie die Hoteliers unterstützt und sicher auch ein Herz für die maritimen Abzocker hat.
Die paar Schiffe die tatsächlich unter deutscher Flagge, deutschen Sicherheitsregeln und deutschen Arbeitsbedingungen fahren, darf man gerne unterstützen. Denkbar sind private Wachdienste die vor gefährlichen Küsten an Bord gehen und während der Gefahr dort bleiben um ähnlich wie Lotsen das nächste Schiff zu betreuen. Die Kosten dafür, könnten anteilig (max. 50 Prozent) als Sonderaufwand gegen die Steuerschuld in Anrechnung gebracht werden. Reeder denen das zu teuer ist, müssen einfach gefährliche Seegebiete meiden. Ohne Schiffe gibt es nämlich auch keine Piraten mehr.

Tags für diesen Artikel: ausflaggen, betrug, deutschland, fdp, piraten, reeder, schiffe, steuern, subvention
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Anonym am
07/22/11 um 01:36
Aufgelesen und kommentiert 2011-07-21
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Seit 2001 lässt “Berlin” keine Gelegenheit aus, die Marine auch praktisch Erfahrungen sammeln zu lassen: Vom Einsatz vor Indonesien Anfang 2005 über die Libanon-Intervention ab 2006 bis zur aktuellen EU-Operation Atlanta waren und sind deutsche Kriegsschiffe überall dabei, meist führend. Das ist das elementare politische Interesse des deutschen Kapitals.
90 % des EU-Außenhandels und 95 % des Welthandels werden über das Meer abgewickelt. Fakt ist, dass die Sicherheit der deutschen Handelsflotte, die drittgrößte der Welt übrigens, im nationalen Interesse liegt. Piraten sind dabei nur eines von vielen Problemen. Die Marine bereitet sich auf künftige Konflikte vor, die den derzeitigen Kampf gegen die Piraterie weit in den Schatten stellt. Hinzu kommt nämlich die Überlegung, daß sich Ziele an Land wie etwa die Wohnsitze von Seeräubern mit modernen Waffen hervorragend vom Meer aus bekämpfen lassen. Noch einmal dazu Naumann im Jahre 2005: “80 % aller denkbaren Krisengebiete liegen in Zonen, die im Durchschnitt nicht weiter als 200 km von der Küste entfernt sind”.
Darüberhinaus muss ich aus der Sicht schwarzer Piraten zu bedenken geben, dass sich historisch tief in das kollektive Bewußtsein der Küstenbewohner des afrikanischen Kontinents eingebrannt hat, dass Ausrottung, Versklavung und Verderben bevorstanden, wenn die Schiffe des weißen Mannes am Horizont sichtbar wurden. Unter dem Gesichtspunkt ausgleichender Gerechtigkeit könnte man nun sagen, das sie (die Schwarzen) sich nach über 400 Jahren Kolonialismus ein wenig von dem wiederholen, was man ihnen zuvor geraubt hat.
fehlt nur noch, dass de maiziere sagt: "wirrr müssen und die handelswege frrrreiii schießen!!!"
den beitrag fand ich sehr informativ und ich stimme dem autor ansonsten voll und ganz zu.
Schaut man in der hauseigenen Statistik des Reederverbandes auf Seite 13, so besitzt Deutschland 34,2% TEU Anteil der Containerflotte nämlich 1773 Schiffe. Und trotzdem klagen sie über die Frachtraten dieser, die Mehrkosten der deutschen Flagge und wie hoch die Personalkosten für einen deutschen Seemann ist? ...
Wie viele deutsche Seeleute müssen denn noch unter deutscher Flagge fahren??? Ist das bekannt?
Der Einflaggungslotse vom BG Verkehr verrät uns das auf der Seite 29 ff ...
Vielleicht hilft dies noch bei der Recherche.
ich hatte gestern einen Kommentar zum Thema abgegeben, den ich bereis schon einmal im Zusammenhang mit dem Gorch-Fock-Thema bei Spiegelfecher hinterlassen hatte.
Sollte er hier nicht veröffentlicht werden, mache ich mir so meine Gedanken!!!!!Hat die redaktionelle Prüfung ergeben, dass mein Text irgendwelche Mängel hat?.;-)
Gruss AA
Ja, man könnte den Spamfilter durchsehen. Aber darin stecken tausende von Spam-Kommentaren. Ich mach das so gut wie nie, weil mir die Zeit fehlt. Aber sei dir sicher , wenn ich einen Beitrag von dir nicht durchlasse bekommst du eine Mail.
Deutschen Schiffahrtsbetreibern geht es sehr, sehr schlecht, sie können die paar Deutschen und Seeleute anderer Nationen einfach nicht anständig bezahlen, die Kellerwohnungen in der die Branche hausen muss, sprechen für sich.
Der deutsche Wimpel am Heck eines Schiffes, garantiert für gar nichts (mehr).
Im 1. Register fahren allenfalls noch Behördenschiffe, dass ließ sich wohl noch nicht ändern.
Der Artikel GG 27 kann eigentlich gestrichen werden, der ist nur noch aus strategischen Gründen da,(jedes Schiff unter deutscher Flagge hat Verschlusspapiere an Bord für den Fall der Fälle, damit der deutsche Staat auch über ausreichend Schiffsraum verfügen kann, was mit dem FlRG §7 in sekundenschnelle ereicht wird).
Seit es deutschen Schiffsbetreibern mitte der 70iger Jahre ermöglicht ist, steuersparend z.B. über Zypern Schiffe zu betreiben, in dem sie den §7 Abs.1 im Flaggenrechtsgesetz missbrauchen, hatten die Erträge aus Schiffskapitalanlagen für die Zahnwälte, bezw. Sofareeder zeitweise wahnwitzige Höhen erreicht. Die Historie zeigt, dass und wie sich seit der Kauffahrteischiffahrt mit Segelschiffen, Politik und Schiffseigner, den Steuerzahler für ihre Zwecke haben zahlen lassen.
Im Zusammenhang mit den jüngsten Piraterieüberfällen vor Somalia, wurden Schiffe als deutsche erwähnt, die ganz sicher keine deutschen sind. Denn nur ein Schiff welches die deutsche Flagge führt, ist auch ein deutsches. Führt ein Schiff nicht die deutsche Flagge, kann am Spiegel eines Schiffes unmöglich ein deutscher Heimathafen zu lesen sein. Entgegen dem deutschen Flaggenrecht ist es dennoch gängige Praxis.
Eine Konsequenz ist Folgendes: Aufgrund mehrjährigen Rechtsstreites mit den Finanzbehörden ergibt sich die zwingende Schlussfolgerung, dass seit etlichen Jahren durch das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie deutschen Schiffseignern die Genehmigung zum Führen einer ausländischen Flagge widerrechtlich erteilt wird. In Tateinheit mit der widerrechtlichen Genehmigung ergibt sich zwangsläufig der Verdacht auf straftatverdächtige Umgehungstaten und Steuerhinterziehung durch die jeweilige Reederei.
Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) kann nach § 7 Abs.1 des Flaggenrechtsgesetzes (FlRG) deutschen Schiffseignern die Genehmigung zum Führen einer fremden Flagge für jeweils 2 Jahre erteilen, wenn die wirtschaftliche Not nachgewiesen wird, d.h. der deutsche Schiffseigner muss glaubhaft begründen, dass ihm die Bereederung unter Berücksichtigung deutscher Steuergesetze und (u.a.) deutschen Arbeitsrechtes aufgrund mangelnder Liquidität nicht länger möglich ist. Nach diesen 2 Jahren werden die Genehmigungen wiederholt erteilt, nach einer juristischen Sekunde unter deutscher Flagge.
Nach den Vorschriften des FlRG m u ß das BSH
v o r Erteilung der Genehmigung genauestens prüfen, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte die wirtschaftliche Not tatsächlich gegeben sein, wird dem deutschen Schiffseigner erlaubt, sein Schiff auf Zeit an einen ausländischen Betreiber zu vermieten. Der deutsche Schiffseigner verliert nach HGB § 484 die Eigenschaft als Reeder, für die Dauer der Genehmigung wird der ausländische “Mieter”, nach HGB § 510, als Reeder angesehen. Zwar bleibt das Schiff zur Eigentumswahrung im deutschen Register registriert, zusätzlich ist die Registrierung im ausländischen Register zwingend vorgeschrieben.
Nach den Vorschriften des FlRG muß sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der Reederei, die das betreffende Schiff gemietet hat, es betreibt und besetzt, im Ausland befinden. Und nur sie kann die Löhne der Mannschaftsgestellung bezahlen.
Gängige Praxis war und ist, dass sich deutsche Seeleute auf diesen sogenannten ausgeflaggten Schiffen – mangels Alternativen – anheuern lassen. Damit entfällt für sie das deutsche Arbeitsrecht und der Schutz des deutschen Staates komplett. (So sie nicht kraft Ausstrahlung vom Arbeitgeber in Deutschland soziaversichert werden) Sie werden zu “Zwangsfreiberuflern” und nehmen gezwungenermaßen sämtliche Nachteile, die sich daraus ergeben, in Kauf. Gleichzeitig vertrauen sie – als Ausgleich sozusagen – auf die, durch Doppelbesteuerungsabkommen, gewährleistete Befreiung von der deutschen Lohnsteuer. Zumindest wird ihnen das bei Abschluss des Arbeitsvertrages in vielen Fällen versichert.
Die Finanzämter behaupten, dass den Reedereien das Führen einer fremden Flagge zu Unrecht erteilt wurde, denn der ausländische “Mieter” betriebe lediglich ein Scheingeschäft, d.h. der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befände sich in Deutschland, der Schiffseigner würde seine Gewinne (un-) mittelbar um die Heuern der Seeleute mindern, demzufolge fände das Doppelbesteuerungsabkommen keine Anwendung. Die Reedereien bestreiten die Behauptungen der FA.
Nach neueren Gerichtsurteilen weisen diverse Finanzämter nach, dass deutsche Schiffseigner, ihre Schiffe an einen ausländischen Reeder vermieten, die entsprechenden Verträge vorlegen und für die jeweils zu entrichtende Gebühr, die Genehmigung zum Führen der fremden Flagge nach § 7 Abs. 1 erhalten. Das BSH erkennt die ausländische Reederei als eine rechtmäßig, ordentlich geführte Firma an und bestätigt damit den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung – vorschriftsgemäß – im Ausland.
Die deutschen Schiffseigner “mieten” nach erteilter Genehmigung ihre Schiffe vom Ausländer zurück und betreiben sie – nach Überzeugung der Finanzämter – vom Standort Deutschland aus. Nach den Beweisen der Finanzämter müssten diese Schiffe zwingend die deutsche Flagge führen (s.Flaggenrechtsgesetz) und die beschäftigten Seeleute unterlägen deutschen Gesetzen und deutschem Arbeitsrecht.
Durch die, von den Finanzämtern bewiesene, widerrechtliche Inanspruchnahme der Genehmigung zum Führen einer fremden Flagge könnte der Tatbestand des vorsätzlichen Betruges erfüllt sein, denn der deutsche Schiffseigner entledigt sich mit dieser Maßnahme u.a. sämtlicher Verpflichtungen und Kosten, die ihm durch das deutsche Arbeitsrecht entstehen.
Da es sich bewiesenermaßen um keinen Einzelfall handelt, macht sich das BSH dann nicht schwerwiegender Amtspflichtverletzung schuldig? Das BSH hätte, ebenso wie die Finanzämter die Möglichkeit und – auch die Verpflichtung – vor Erteilung der Genehmigung, sich Auskünfte über die Informationszentrale Ausland zu beschaffen, ob es sich um eine rechtmäßige, ausländische Reederei, die im vorgelegten Vertrag benannt wird oder es sich lediglich um eine sogenannte “Briefkastenfirma” handelt und damit der Tatbestand des Scheingeschäftes erfüllt ist. Die Prüfung der Voraussetzungen zum Führen einer fremden Flagge ist somit mangelhaft.
Unter den, von den FÄ festgestellten, Umständen hätte die Genehmigung nach § 7 Abs.1 FlRG nicht erteilt werden dürfen.
Aufgrund ihrer Ermittlungen bestehen die Finanzämter auf der Feststellung, dass die betroffenen Schiffe als deutsche zu behandeln sind und fordern nachdrücklich die Lohnsteuer vom Seemann ein, obwohl die Schiffe weiterhin eine ausländische Flagge führen. Wären die Vorschriften des § 7 FlRG vom BSH sorgfältig eingehalten worden, gäbe es keinerlei Zweifel an der Rechtssicherheit der Ausflaggung.
Es kann nicht rechtens sein, dass deutschen Schiffseignern mit Hilfe des BSH die Möglichkeit zu erheblicher Kostenersparnis durch Aushebelung des deutschen Arbeitsrechtes gegeben wird, vom Schaden am Volksvermögen wegen nicht gezahlter SozialPFLICHTversicherungsbeiträge etc. ganz zu schweigen.
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass lediglich der deutsche Seemann wegen der Unrechtmäßigkeit des Führens der fremden Flagge des Schiffes, auf dem er gezwungenermaßen arbeitet, bestraft wird.
Weder werden die deutschen Schiffseigner, die die beschriebenen Umgehungstatbestände erfüllen, von den Finanzämtern zur Verantwortung gezogen, noch widerruft das BSH nach Bekanntgabe der Unrechtmäßigkeit die Genehmigungen, sondern erteilt sie weiterhin äußerst großzügig.
Dieses ist auch den zuständigen Abteilungen im Bundesministerium für Verkehr, Ministeriums der Finanzen und Ministeriums für Arbeit und Soziales in Bonn und Berlin bekannt!
Diese Art der Kreisvercharterung sorgt dafür, dass kaum jemand versteht, dass ein Schiff kein deutsches mehr ist, auch wenn es noch im deutschen Register registriert ist. Je nachdem was gebraucht wird, wird mal die Flagge (um sich jeglicher Verantwortung zu entledigen) benutzt oder die Registrierung. Beides sind vollkommen verschiedene Dinge. Ein Schiff ist kein deutsches mehr, wenn eine andere Flagge als die Bundesflagge geführt wird. Ein Schiff ist immer Hoheits- und Rechtsgebiet des jeweiligen Staates, welche Flagge es führt, wobei es vollkommen egal ist, wo es gerade schwimmt.
Das ist ebenso eindeutig im deutschen Flaggenrechtsgesetz wie im Übereinkommen über die Hohe See der UN geregelt.
Das heißt, dass alle Schiffe, die vom deutschen Boden aus betrieben werden auch zwingend die deutsche Flagge zu führen haben.
Aber wen kümmert das? Das nur als Beispiel, um aufzuzeigen, wie das FlRG missbraucht wird.