Es ist schon etwas seltsam. Immer wenn ein Blogger einen Text verfasst, gibt es eifrige Staatsanwälte die gerne ermitteln, ob da nicht eine Beleidigung oder gar ein schlimmeres Vergehen vorliegt. Da werden Personen aufgefordert sich beleidigt zu fühlen, nur damit ein Strafprozess möglich wird. Das gleiche gilt auch für die angeblichen Vergehen der normalen Bürger. Da ist nichts zu abstrus um nicht einen Prozess zu erzwingen. Ganz anders wird es allerdings, wenn die großen Abzocker am Werk sind. Wenn die Staatsanwälte überhaupt ermitteln, kommt es normalerweise zu Einstellungen und im besten Fall zu einem Rechtsgespräch und die Geschichte ist mit Kleingeld erledigt.
Die
Massenkriminalität im Internet wird von den Staatsanwaltschaften lächelnd ignoriert:
Fünfeinhalb Millionen Opfer der Abofallen-Abzocke! Gut, nicht alle haben bezahlt. Wenn nur jeder zehnte bezahlt hat, denn wurden mit dieser Form des gewerbsmäßigen Betruges — den es übrigens innerhalb Europas nur in der BRD gibt — fünfzig Millionen Euro ergaunert. Das reicht für eine Menge schnittiger Autos und sonstiger Accesoires zum verfeinerten Lebensstil der Verbrecher. Vermutlich haben mehr als jeder Zehnte bezahlt, die erpresserischen Einschüchterungen der betrügerischen Geldeintreiber sind wirklich beängstigend.
Und noch immer gilt: Die Verbrecher haben nichts zu befürchten und sehen niemals ein Gefängnis von innen. Die Staatsanwaltschaften stellen die Verfahren ein. Der so genannte „Rechtsstaat“ zeigt seinen Eifer lieber an anderer Stelle.
Das gleiche gilt natürlich auch bei den Herren von KSP und AFP. Duckhome war ja auch Ziel der Abzocke und hat
hier und
hier darüber berichtet. Selbstverständlich hat sich Duckhome an die Staatsanwaltschaft gewandt und genauso selbstverständlich stellte diese sofort ein. Auf eine Beschwerde erfolgte dann, die nächste
die nächste Einstellungsverfügung, aber diesmal zumindest etwas besser begründet. Auf den Widerspruch dazu erfolgte bis heute nichts.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, in diesem Fall vertreten durch Oberstaatsanwalt Funk, konzentriert sich auf den Einzelfall Duckhome. Deshalb kann und muss sie natürlich nicht, auf die Gesamtlage mit vielen Tausend Betroffenen abzielen, sondern kann sich auf den Standpunkt stellen, dass im Rahmen des normalen Rechtsverfahrens schon festgestellt wird, ob Duckhome schuldig ist oder nicht.
Was Oberstaatsanwalt Funk und die ganze deutsche Justiz nicht realisieren will, ist, dass die Nötiger von KSP und AFP ein ganz anderes Ziel verfolgen. Als erstes versuchen sie ohne überhaupt sinnvolle Beweise anzuführen im Rahmen des Dummenfangs die Feigen und Ängstlichen abzugreifen, die aus lauter Furcht bezahlen, ohne sich zu wehren. Das sind schon sehr viele, die einfach alles unterschreiben um nicht vor Gericht zu müssen. Für den verbliebenen Rest investieren sie noch etwas Porto und schicken die maschinelle Auswertung aus dem Netz (bei Duckhome 88 Seiten) die einen weiteren Teil der Leute zur Zahlung bringt.
Wer sich dann schriftlich wehrt, oder einen Anwalt schreiben lässt bekommt eine dümmliche Erklärung ohne jede Substanz und als nächsten Versuch einen
Mahnbescheid, der mittlerweile auch bei Duckhome eingegangen ist und sich auf die lächerliche Summe von fast 3.500 Euro plus Gebühren bezieht. Spätestens an dieser Stelle wird ein weiterer Teil der Genötigten aufgeben und lieber bezahlen.
Bis dahin mussten KSP und AFP aber noch keine Arbeit in das ganze Verfahren stecken. Alle Schritte lassen sich vollautomatisch erledigen und sind für die Nötiger und Erpresser praktisch kostenlos, haben bis zu diesem Zeitpunkt aber schon jede Menge illegaler Gewinne eingebracht. Bei Duckhome widerspricht der Rechtsanwalt dem Mahnbescheid und ab da wird es spannend. Denn nun müssen KSP und AFP Butter bei die Fische tun. AFP und Duckhome haben ihren Sitz in Berlin. Es gilt also ausnahmsweise einmal nicht Hamburger Landrecht. Das Verfahren müsste in Berlin geführt werden und zum ersten Mal entstünden Kosten für KSP und AFP. Die aber wollen keine Rechte verteidigen und kein Geld ausgeben sondern Geld einnehmen.
Es ist allerdings nicht zu empfehlen auf die Klage gegen Duckhome einfach zu verzichten. Duckhome wird an diesem Thema dranbleiben und immer wieder beschreiben, wie sich KSP und AFP verhalten. Duckhome wird auch immer wieder die Frage stellen, ob man von einer Nachrichtenagentur die sich wie AFP verhält überhaupt Nachrichten übernehmen kann. Denn wer in Urheberrechtsfragen lügt der wird auch im Nachrichtengeschäft wohl kaum wahrhaftiger sein.
Die Systempresse berichtet auf jeden Fall noch nicht über die AFP. Aber das verwundert ja auch nicht. Wenn KSP und AFP den Mut zur Klage wegen Urheberrechtsverletzung aufgebracht haben, wird Duckhome wieder berichten und wenn nicht, dann wird auch das kommuniziert. Ob wohl noch was von der Staatsanwaltschaft kommt. Wohl eher nicht. Die Bundesanwaltschaft ermittelt ja lieber gegen
Libyens Staatschef Gaddafi. Da bleibt keine Zeit die Rechte der Bürger zu verteidigen.
Sie schreiben:
"Immer wenn ein Blogger einen Text verfasst, gibt es eifrige Staatsanwälte die gerne ermitteln, ob da nicht eine Beleidigung oder gar ein schlimmeres Vergehen vorliegt. Da werden Personen aufgefordert sich beleidigt zu fühlen, nur damit ein Strafprozess möglich wird."
Da haben Sie leider Recht. Denn genau dies durfte auch ich vor zehn Jahren erfahren. Und seit sechs Jahren gelte ich als wegen angeblicher "Beleidigung" nach § 185 Strafgesetzbuch/StGB "rechtskräftig" im ein-instanzlichen Verfahren verurteilter Deliktstäter. Außerdem hatte ich auch noch gut Tausend €uro zwecks Sanierung der nachhaltig maroden Staatshaushaltsfinanzen zu zahlen ...
Im Netz gibts dazu und auch nicht erst seit vorgestern Dokumente & Analysen
-http://beleidigungsfarce.de [Dokumentation]
-„Beleidigung“ – Verfassungsbeschwerde [31.12.2005]:
http://www.grin.com/de/fulltext/juh/26983.html
-Menschenrechtsbeschwerde [an den EGMR 31.8.2006]:
http://www.grin.com/de/fulltext/juj/26984.html
-pdf-Dokumente zur „Beleidigungsfarce“ 2004/06
Anklageschrift; Gerichtsbeschluß; Danksagung; Haftladung
http://ricalb.files.wordpress.com/2010/11/anklageschrift.pdf
http://ricalb.files.wordpress.com/2010/11/gerichtsbeschluss.pdf
http://ricalb.files.wordpress.com/2010/11/danksagung.pdf
http://ricalb.files.wordpress.com/2010/11/haftladung.pdf
Und in diesem Blog gibt´s seit letztem Herbst die Reihe JustizKritik
http://www.duckhome.de/tb/plugin/tag/Richard+Albrechts+JustizKritik
Besten Gruß
Richard Albrecht/130911
http://wissenschaftsakademie.net
Das ist einfach zu erklären. Es gibt viel zu viele Juristen in Deutschland. Diese wollen natürlich Geld verdienen. Das lässt sich bei Bloggern und anderen "Kleinkriminellen" ;) einfacher machen, als bei großen Unternehmen mit einen Heer von Anwälten.
Für mich sind dies auch die besten Beispiele warum ein marktliberales System scheitern muss. Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Das ist aber eine Grundvorraussetzung für das gelingen eines befreiten Marktes.
"Tatbestandsirrtum"
Das ist einer der schmutzigsten Tricks im deutschen Strafrecht. Reine Willkür. Damit beschützt die hessische Justiz Neonazis. Ich empfehle
http://sci.althand.com/gummi.html
und besonders
http://sci.althand.com/gummi.html#irrtum
zu lesen.
Gegen die Zurückweisung einer Beschwerde gibt es ein weiteres Rechtsmittel: die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizminister bzw. bei Justizsenator. Das bringt aber alles keinen Erfolg. Sinn machen solche Eingaben nur, wenn man die Antworten veröffentlicht, so wie Jochen Hoff es hier getan hat. Auf die Dauer sehen die Leute dann, was die Justiz wirklich ist.
Ich sehe die Ergießungen der Berliner Justiz mit Neid. Denn immerhin bewahren die dortigen Justizangehörigen Haltung. Das ist in Hessen anders. Hier sind die Schreiben der Staatsanwaltschaft entweder völlig inhaltsleer oder von unverhohlener Gehässigkeit geprägt.