Vollstrecken wie 1933 . . . auch in Zukunft?
Hierzu hat das Oberlandesgericht Oldenburg die entsprechende Frage dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
Worum es geht
siehe auch hier
und hier
Dem Vernehmen nach, ist dort der große Senat mit der Vorlage aus Oldenburg beschäftigt und hat dem gemäß eine große Anfrage beschlossen, der zur Folge alle Parlamente der Bundesrepublik (Bundestag, 16 Landesparlamente, Bundesrat, Innenministerium sowie die Bundesministerin der Justiz) zur Oldenburger-Vorlage zur Stellungnahme aufgefordert sind.
Der Niedersächsiche Landtag (siehe Sitzung 12.10.2011)
hat zwischenzeitlich beschlossen eine Stellungnahme zu verweigern.
Notiz in der NWZ
NWZ-online
dazu vom Bohrwurm eine notwendige Replik an einen Volksvertreter . . . .
- zum Niedersächsischen Banken - Staats-, Regierungs- und Parlaments- Skandal-Vermögensrauborganisation nach NS-Recht 1933
An den
Landtagsabgeordneten Thümler, Nds. Landtag:
Sehr geehrter Herr Thümler,
Ihre nachstehende Replik an den Bürger Luga dürfte einen kurzen Kommentar dazu als notwendig und geboten erscheinen lassen:
Wie es aussieht, sind Sie offenbar nicht in der Lage, einfachste Sachverhalte zu erfassen und reden daher unüberlegt gewichtig drauflos, wie wir es in abstossender Weise von den Partei- und sonstigen Funktionären bis zum Überdruss gewohnt sind.
Natürlich müssen Sie deshalb reflexartig die abgedroschene Gebetsmühle betätigen mit dem Plapper- Repertoir "Zurückweisen …, enbehrt jeder Grundlage … verbitte ich mir ... , gehe ich davon aus ... und dergleichen inhaltsloser Sprechblasen mehr.
Im vorliegenden Falle hatte der Bürger Sie gar nicht um eine Antwort gebeten gehabt, und es wäre daher besser gewesen, Sie hätten einfach den Mund gehalten nach Großmutters Lebensweisheit: "Hätte er geschwiegen, wär' er ein Philosoph geblieben."
Soweit Sie mitteilen, dass sich der Landtag grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren in verfassungsrechtlichen Fragen äußert, haben Sie, wie könnten wir es anders erwartet haben, offenbar nicht erfasst, dass Sie sich hier nicht zu einem Verfahren äußern sollten, sondern in einem Verfahren, und zwar auf Anforderung unseres Verfassungsgerichts.
Also wieder unsinnige Plauderei, nicht wahr?
Im übrigen werden wir uns in überschaubarer Zukunft noch über Ihren Verein mit den Wulffs, Möllrings, Röslers, Busemänners und Mc's unterhalten müssen. Denn seit Jahren wissen sie sehr genau, daß die illegalen und teils räuberischen Enteignungen der Oldenburger Sparkasse LzO in Kumpanei mit den Justizspitzen vor Ort unter Vortäuschung der Geltung von NS-Verbrechensrecht [LzO-Gesetz 1933, §16] juristisch gesehen in organisiert- krimineller Bandenorganisation durchgeführt werden.
Die LzO hat ein solches Recht gar nicht, und deshalb muss auch nichts abgeschafft werden. Ich denke, das können auch Sie als Partei-Politiker begreifen: " Was nicht da ist, muss auch nicht abgeschafft oder geändert werden."
Seit Jahren wird Ihnen auch im Niedersächsischen Landtag von Bürgern vorgetragen, dass die LzO gesetzlos unter Vortäuschung eines Rechts, welches sie nicht hat, zwangsenteignet. Außer den widerlich leeren Sprechblasen, das kriminelle Tun sei rechtens, weil angeblich "Der Gesetzgeber" das so geregelt habe, kam dort nichts über die Lippen, und Sie können sich auch gar nicht trauen, darüber in ein öffentliches oder offenes Gespräch über diese Zustände einzutreten, weil Sie genau wissen dürften, was Sie da tun, zusammen mit der Landessparkasse zu Oldenburg [LzO].
Und damit Sie es für die Zukunft wissen und nicht Gefahr laufen, sich weiterhin lächerlich zu machen mit unsinnigen Sprüchen: Das LzO - Gesetz von 1933 galt für eine Staatsbank namens LzO im Freistaat Oldenburg. Es gibt nun aber keinen Freistaat Oldenburg mehr und damit auch keine Staatsanstalt LzO in diesem. Und deswegen ist es auch völlig gleichgültig, ob die Nazi-Norm von 1933 noch gilt oder nicht, und ob sie verfassungsgemäß ist oder nicht, sie ist schlicht nicht zuständig für die LzO.
Die jetzige LzO ist eine privatrechtlich handelnde kommunale Anstalt des öff. Rechts in Niedersachsen. Ihre Rechte sind im jeweiligen Nds. Sparkassengesetz in Verbindung mit dem Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz geregelt. Für Sie, samt Ihrer ganzen CDUFDP-Clique offenbar unbekannt, gibt es darüber hinaus dann auch noch eine bundesrepublikanische Verfassung, von der die Wulffs und Co. offenbar noch nichts gehört zu haben scheinen.
Daher darf angemerkt sein, dass es selbst einer mittelmäßig begabten Schuhverkäuferin einleuchten dürfte, dass das Recht von 1933 für eine Staatsbank im Freistaat Oldenburg nicht für eine kommunale Dorfsparkasse 2011 in Nds. anwenbar ist. Hierzu darf ich Ihnen nebenher vielleicht wegen der allgemein verbreiteten chronisch - geistigen "Differenzierungs-Resistenz" erläutern, dass zwischen der Gültigkeit eines Gesetzes einerseits und der Zuständigkeit desselben für einen Sachverhalt andererseits ein Unterschied besteht.
Für Sie als "Gesetzgeber" muss das solchermaßen verstanden werden: Wenn der Lebensvorgang z.B. darin besteht, daß jemand falsch parkt und ein kluger Jurist aus Ihrem Kreise nach der Käseordnung von Timbuktu eine Geldbuße auferlegt, dann ist diese Käse-Ordnung nicht für den Vorgang " Parken " anwendbar, unabhängig davon ob sie gültig ist oder nicht oder von den Nazis stammt oder nicht. Und somit kann eine Norm für eine Staatsbank 1933 im Freistaat Oldenburg nicht angewandt werden für eine kommunale Dorfsparkasse in Oldenburg im Staat Niedersachsen 2011. Ich hoffe, dass Sie meinen Ausführungen auch als Politfunktionär folgen konnten, ohne sich dabei einen
geistigen Leistenbruch zugezogen zu haben.
Dass nun zwischen einem Dorf und einem Staat - wenn auch nur geringe, jedoch bei näherem Hinsehen noch gewisse Unterschiede erkennbar bleiben, dürfte Ihnen vermutlich auch ohne geistige Beihilfe von hieraus allein auffallen und einleuchten.
Sollten Sie in Staats-, Verfassungs- und Gesetzgebungsrecht empfehlenswerter Weise noch etwas aufrüsten wollen, damit Sie demnächst nicht auch noch den Unfug ankurbeln, gesetzgeberisch in Sachen LzO tätig zu werden, weil das Verfassungsgericht das kriminelle Treiben Ihrer CDU-FDP-LZO-Organisation als verfassungswidrig erkennt, lassen Sie es mich ungeniert wissen.
Bei einer Tasse Kaffee - vorzugsweise "Jocobs Krönung", zu der Sie mich gerne einladen wollen, würde ich Ihnen im Gemeininteresse unserer Bürger, für die ja eigentlich Sie als sogenannter "Volksvertreter" vorgeben da zu sein, ein wenig Nachhilfeunterricht in Anstand und Ethik sowie Verfassungsrecht und Rechtsstaatlichkeit erteilen, selbstverständlich gebührenfrei.
Ob Sie wirklich ausnahmsweise einmal erkennen lassen, dass unsere Herren Volks-Bank- Versicherungs- und sonstigen Vertreter gelegentlich sogar auch Restbestände von Charakter, Geist, Reife sowie Verantwortungsbewußtsein für die Gemeinschaft zeitigen können, ohne das Gemeinwohl chronisch mit den eigenen großen Taschen zu verwechseln? Nun, wir werden hören und sehen ...
Nichts für ungut, verehrter Herr "Abgeordneter" Thümler, aber sehen Sie es uns bitte nach: Wir haben diese Sorte von Herrschaften zwischenzeitlich langsam von Herzen satt. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass ich Ihnen hier den sogenannten Verfassungsumsturzbrief an die sogenannte "Freiheitlich liberale" FDP - Dame Schnarrenberger angehängt habe, und dass dieser Brief auch an Ihren jugendlich unbeschwerten CDU "Landesvater" - er soll irgendwie von einer großen Insel herrühren, versandt habe. Auch er meldet sich nicht. Vermutlich, weil er als Landes-Vater gerade intensiv damit beschäftigt ist, in nicht enden wollender "Fürsorge" für seine (Landes-) Kinder darüber nachzudenken, weshalb von CDU-Kumpel Möllring nebst Herrn Kamerad Christian (z.Zt. im Schloß Bellevue untergekommen) 700 Millionen Euro illegal an die niedersächsische Treuhand verschoben wurden, und dafür die niedersächsische Beamtenschaft ihr Weihnachtsgeld (auch mit Ihrer - Herrn Thümlers lockerer Zustimmung)
losgeworden ist und als Ausgleich dafür nun alle niedersächsischen Landeskinder an die die entsprechenden Zinsen an die Bankster zu zahlen haben, während Kumpel Christian sich 3000 Euro von Air-Berlin schenken läßt und mit Finanzkumpel Maschmeyer und Co. in dessen Villa zu Weihnachten nach Florida fliegt, oder so ähnlich ...
Sie sehen, guter " Herr Abgeordneter" [das gilt auch für den FDP-Ehrenmann Roland Riese in Ihrem Club], wir sind äußerst dankbar für Ihre staatstragend tiefgreifende Fürsorge für das Gemeinwohl in den eigenen Taschen, und es gibt künftig sicher noch viel zu besprechen ... leider aber wohl ohne Aussicht auf sprechblasenfreie Antworten ...
Ihnen dazu alles Gute
und freundliche Grüße
Ihr
Günter E. V ö l k e r
Ein Bürger hat dieses erbärmliche Rechtsstaatsverhalten beanstandet und dazu das nachstehende Elaborat erhalten:
----- Original Message -----
From: Thümler, Björn
To: walter.luga@t-online.de
Cc: voelker@bohrwurm.net
Sent: Thursday, October 13, 2011 2:15 PM
Subject: AW: Nazivollstreckungsgesetz von 1933 für LZO
Sehr geehrter Herr Luga,
Vielen Dank für Ihre eMail. Nur um kein Missverständnis auf kommen zu lassen. Der Landtag aeussert sich grundsätzlich nicht zu laufenden verfassungsrechtlichen Verfahren. Dies tun wir bei der LzO genauso wenig bei anderen Verfahren. Deshalb weise ich Ihre Anwuerfe deutlich zurück.
siehe auch hier
und hier
Dem Vernehmen nach, ist dort der große Senat mit der Vorlage aus Oldenburg beschäftigt und hat dem gemäß eine große Anfrage beschlossen, der zur Folge alle Parlamente der Bundesrepublik (Bundestag, 16 Landesparlamente, Bundesrat, Innenministerium sowie die Bundesministerin der Justiz) zur Oldenburger-Vorlage zur Stellungnahme aufgefordert sind.
Der Niedersächsiche Landtag (siehe Sitzung 12.10.2011)
hat zwischenzeitlich beschlossen eine Stellungnahme zu verweigern.
Notiz in der NWZ
NWZ-online
dazu vom Bohrwurm eine notwendige Replik an einen Volksvertreter . . . .
- zum Niedersächsischen Banken - Staats-, Regierungs- und Parlaments- Skandal-Vermögensrauborganisation nach NS-Recht 1933
An den
Landtagsabgeordneten Thümler, Nds. Landtag:
Sehr geehrter Herr Thümler,
Ihre nachstehende Replik an den Bürger Luga dürfte einen kurzen Kommentar dazu als notwendig und geboten erscheinen lassen:
Wie es aussieht, sind Sie offenbar nicht in der Lage, einfachste Sachverhalte zu erfassen und reden daher unüberlegt gewichtig drauflos, wie wir es in abstossender Weise von den Partei- und sonstigen Funktionären bis zum Überdruss gewohnt sind.
Natürlich müssen Sie deshalb reflexartig die abgedroschene Gebetsmühle betätigen mit dem Plapper- Repertoir "Zurückweisen …, enbehrt jeder Grundlage … verbitte ich mir ... , gehe ich davon aus ... und dergleichen inhaltsloser Sprechblasen mehr.
Im vorliegenden Falle hatte der Bürger Sie gar nicht um eine Antwort gebeten gehabt, und es wäre daher besser gewesen, Sie hätten einfach den Mund gehalten nach Großmutters Lebensweisheit: "Hätte er geschwiegen, wär' er ein Philosoph geblieben."
Soweit Sie mitteilen, dass sich der Landtag grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren in verfassungsrechtlichen Fragen äußert, haben Sie, wie könnten wir es anders erwartet haben, offenbar nicht erfasst, dass Sie sich hier nicht zu einem Verfahren äußern sollten, sondern in einem Verfahren, und zwar auf Anforderung unseres Verfassungsgerichts.
Also wieder unsinnige Plauderei, nicht wahr?
Im übrigen werden wir uns in überschaubarer Zukunft noch über Ihren Verein mit den Wulffs, Möllrings, Röslers, Busemänners und Mc's unterhalten müssen. Denn seit Jahren wissen sie sehr genau, daß die illegalen und teils räuberischen Enteignungen der Oldenburger Sparkasse LzO in Kumpanei mit den Justizspitzen vor Ort unter Vortäuschung der Geltung von NS-Verbrechensrecht [LzO-Gesetz 1933, §16] juristisch gesehen in organisiert- krimineller Bandenorganisation durchgeführt werden.
Die LzO hat ein solches Recht gar nicht, und deshalb muss auch nichts abgeschafft werden. Ich denke, das können auch Sie als Partei-Politiker begreifen: " Was nicht da ist, muss auch nicht abgeschafft oder geändert werden."
Seit Jahren wird Ihnen auch im Niedersächsischen Landtag von Bürgern vorgetragen, dass die LzO gesetzlos unter Vortäuschung eines Rechts, welches sie nicht hat, zwangsenteignet. Außer den widerlich leeren Sprechblasen, das kriminelle Tun sei rechtens, weil angeblich "Der Gesetzgeber" das so geregelt habe, kam dort nichts über die Lippen, und Sie können sich auch gar nicht trauen, darüber in ein öffentliches oder offenes Gespräch über diese Zustände einzutreten, weil Sie genau wissen dürften, was Sie da tun, zusammen mit der Landessparkasse zu Oldenburg [LzO].
Und damit Sie es für die Zukunft wissen und nicht Gefahr laufen, sich weiterhin lächerlich zu machen mit unsinnigen Sprüchen: Das LzO - Gesetz von 1933 galt für eine Staatsbank namens LzO im Freistaat Oldenburg. Es gibt nun aber keinen Freistaat Oldenburg mehr und damit auch keine Staatsanstalt LzO in diesem. Und deswegen ist es auch völlig gleichgültig, ob die Nazi-Norm von 1933 noch gilt oder nicht, und ob sie verfassungsgemäß ist oder nicht, sie ist schlicht nicht zuständig für die LzO.
Die jetzige LzO ist eine privatrechtlich handelnde kommunale Anstalt des öff. Rechts in Niedersachsen. Ihre Rechte sind im jeweiligen Nds. Sparkassengesetz in Verbindung mit dem Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz geregelt. Für Sie, samt Ihrer ganzen CDUFDP-Clique offenbar unbekannt, gibt es darüber hinaus dann auch noch eine bundesrepublikanische Verfassung, von der die Wulffs und Co. offenbar noch nichts gehört zu haben scheinen.
Daher darf angemerkt sein, dass es selbst einer mittelmäßig begabten Schuhverkäuferin einleuchten dürfte, dass das Recht von 1933 für eine Staatsbank im Freistaat Oldenburg nicht für eine kommunale Dorfsparkasse 2011 in Nds. anwenbar ist. Hierzu darf ich Ihnen nebenher vielleicht wegen der allgemein verbreiteten chronisch - geistigen "Differenzierungs-Resistenz" erläutern, dass zwischen der Gültigkeit eines Gesetzes einerseits und der Zuständigkeit desselben für einen Sachverhalt andererseits ein Unterschied besteht.
Für Sie als "Gesetzgeber" muss das solchermaßen verstanden werden: Wenn der Lebensvorgang z.B. darin besteht, daß jemand falsch parkt und ein kluger Jurist aus Ihrem Kreise nach der Käseordnung von Timbuktu eine Geldbuße auferlegt, dann ist diese Käse-Ordnung nicht für den Vorgang " Parken " anwendbar, unabhängig davon ob sie gültig ist oder nicht oder von den Nazis stammt oder nicht. Und somit kann eine Norm für eine Staatsbank 1933 im Freistaat Oldenburg nicht angewandt werden für eine kommunale Dorfsparkasse in Oldenburg im Staat Niedersachsen 2011. Ich hoffe, dass Sie meinen Ausführungen auch als Politfunktionär folgen konnten, ohne sich dabei einen
geistigen Leistenbruch zugezogen zu haben.
Dass nun zwischen einem Dorf und einem Staat - wenn auch nur geringe, jedoch bei näherem Hinsehen noch gewisse Unterschiede erkennbar bleiben, dürfte Ihnen vermutlich auch ohne geistige Beihilfe von hieraus allein auffallen und einleuchten.
Sollten Sie in Staats-, Verfassungs- und Gesetzgebungsrecht empfehlenswerter Weise noch etwas aufrüsten wollen, damit Sie demnächst nicht auch noch den Unfug ankurbeln, gesetzgeberisch in Sachen LzO tätig zu werden, weil das Verfassungsgericht das kriminelle Treiben Ihrer CDU-FDP-LZO-Organisation als verfassungswidrig erkennt, lassen Sie es mich ungeniert wissen.
Bei einer Tasse Kaffee - vorzugsweise "Jocobs Krönung", zu der Sie mich gerne einladen wollen, würde ich Ihnen im Gemeininteresse unserer Bürger, für die ja eigentlich Sie als sogenannter "Volksvertreter" vorgeben da zu sein, ein wenig Nachhilfeunterricht in Anstand und Ethik sowie Verfassungsrecht und Rechtsstaatlichkeit erteilen, selbstverständlich gebührenfrei.
Ob Sie wirklich ausnahmsweise einmal erkennen lassen, dass unsere Herren Volks-Bank- Versicherungs- und sonstigen Vertreter gelegentlich sogar auch Restbestände von Charakter, Geist, Reife sowie Verantwortungsbewußtsein für die Gemeinschaft zeitigen können, ohne das Gemeinwohl chronisch mit den eigenen großen Taschen zu verwechseln? Nun, wir werden hören und sehen ...
Nichts für ungut, verehrter Herr "Abgeordneter" Thümler, aber sehen Sie es uns bitte nach: Wir haben diese Sorte von Herrschaften zwischenzeitlich langsam von Herzen satt. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass ich Ihnen hier den sogenannten Verfassungsumsturzbrief an die sogenannte "Freiheitlich liberale" FDP - Dame Schnarrenberger angehängt habe, und dass dieser Brief auch an Ihren jugendlich unbeschwerten CDU "Landesvater" - er soll irgendwie von einer großen Insel herrühren, versandt habe. Auch er meldet sich nicht. Vermutlich, weil er als Landes-Vater gerade intensiv damit beschäftigt ist, in nicht enden wollender "Fürsorge" für seine (Landes-) Kinder darüber nachzudenken, weshalb von CDU-Kumpel Möllring nebst Herrn Kamerad Christian (z.Zt. im Schloß Bellevue untergekommen) 700 Millionen Euro illegal an die niedersächsische Treuhand verschoben wurden, und dafür die niedersächsische Beamtenschaft ihr Weihnachtsgeld (auch mit Ihrer - Herrn Thümlers lockerer Zustimmung)
losgeworden ist und als Ausgleich dafür nun alle niedersächsischen Landeskinder an die die entsprechenden Zinsen an die Bankster zu zahlen haben, während Kumpel Christian sich 3000 Euro von Air-Berlin schenken läßt und mit Finanzkumpel Maschmeyer und Co. in dessen Villa zu Weihnachten nach Florida fliegt, oder so ähnlich ...
Sie sehen, guter " Herr Abgeordneter" [das gilt auch für den FDP-Ehrenmann Roland Riese in Ihrem Club], wir sind äußerst dankbar für Ihre staatstragend tiefgreifende Fürsorge für das Gemeinwohl in den eigenen Taschen, und es gibt künftig sicher noch viel zu besprechen ... leider aber wohl ohne Aussicht auf sprechblasenfreie Antworten ...
Ihnen dazu alles Gute
und freundliche Grüße
Ihr
Günter E. V ö l k e r
Ein Bürger hat dieses erbärmliche Rechtsstaatsverhalten beanstandet und dazu das nachstehende Elaborat erhalten:
----- Original Message -----
From: Thümler, Björn
To: walter.luga@t-online.de
Cc: voelker@bohrwurm.net
Sent: Thursday, October 13, 2011 2:15 PM
Subject: AW: Nazivollstreckungsgesetz von 1933 für LZO
Sehr geehrter Herr Luga,
Vielen Dank für Ihre eMail. Nur um kein Missverständnis auf kommen zu lassen. Der Landtag aeussert sich grundsätzlich nicht zu laufenden verfassungsrechtlichen Verfahren. Dies tun wir bei der LzO genauso wenig bei anderen Verfahren. Deshalb weise ich Ihre Anwuerfe deutlich zurück.
ACHTUNG! Der Termin am 2. November 9:00 Uhr Landgericht Oldenburg ist abgesagt, das Verfahren eingestellt!
Tags für diesen Artikel: 1933, bundesverfassungsgericht, enteignung, lzo, niedersächsischer landtag, ns-recht, sparkasse zu oldenburg, zivilcourage, zwangsvollstreckung
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Heute wie damals, was sie produzieren:
http://www.youtube.com/watch?v=p1I6WtZsyqs