"Nicht wirklich hatte ich gedacht, dass es zur Einführung der Altersanhebung auf 67 Jahre kommt, bei heutiger und künftiger Arbeitsmarktlage. Dagegen müssen wir uns wehren, besonders für unsere "Jungen".
Zur Kenntnis das aktuell überarbeitete Thema auf rentenreform-alternative.
Warum die Rente mit 67 abzulehnen ist
1. Warum die Rente mit 67 abzulehnen ist
Die Anhebung der Altersgrenze sei alternativlos. Auch bei ständiger Wiederholung bleibt diese Behauptung falsch. Immer weniger Erwerbstätige müssten für immer mehr Rentner aufkommen – und dies auch noch für eine immer längere Rentenbezugsdauer. Das lasse sich nicht mehr finanzieren. Die Jungen müssten entlastet werden.
So oder ähnlich lauten die Begründungen für die Rente mit 67.
Was aber bringt die "Rente mit 67" für Beitragssatz, Renten und Arbeitsmarkt tatsächlich?
Der Beitragssatz wird im Jahre 2030 um 0,5%-Punkte niedriger ausfallen als ohne die Anhebung der Altersgrenze (BT-Drs 17/7966 Seite 3, Frage1)
Dies "entlaste" die Jüngeren (und deren Arbeitgeber) "deutlich" um jeweils 0,25%-Punkte (in 2030 eine monatliche Ersparnis von 6,11 €). Dafür dürfen die Jüngeren allerdings erst zwei Jahre später in die abschlagsfreie Rente. Die erwartete Entlastung von 0,25 % für Arbeitnehmer steht in keinem Verhältnis zu den resultierenden Nachteilen. Dazu kommt, was in der Rentenkasse eingespart werden soll, wird von den höheren Arbeitslosenkosten und Beschäftigungsfördermassnahmen wieder "aufgefressen", letztlich Kostenschieberei "von der einen in die andere Tasche" des Sozialbudgets.
Wie in 2007, als das Gesetz beschlossen wurde, so auch im Einführungsjahr 2012, ist die Beschäftigungslage Älterer - auch fünf Jahre nach der angekündigten Beschäftigungsförderung - katastrophal niedrig. Im übrigen sind für die Beurteilung der Beschäftigungslage von 65 bis 67jährigen schon gar nicht die unter 60jährigen (55-60) relevant, sondern die Renten nahen 64jährigen und auch nur die in rentenversicherten Beschäftigungsverhältnissen; es geht doch hier ausschliesslich um die Altersgrenze in der GRV. Derzeit haben lediglich 12 % der 64 jährigen und 26 % der über 60 jährigen eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung.
Zudem ist in der Bestandsprüfungsklausel eine klare Vorgabe unterlassen worden.
Die auch in der SPD als Kriterium für die Einführung der "Rente mit 67" diskutierten "mindestens 50% Beschäftigter Älterer" bedeutet, dass den übrigen 50% mit Sicherheit hohe Rentenabschläge zugemutet werden sollen. Die monatliche Durchschnittsrente beträgt 664 Euro (Zahlbetrag nach DRV) für die heutigen "reichen Rentner" - wie besonders FDP-Politiker immer gern behaupten - liegt aber bei den künftigen 67jährigen Rentenzugängen noch niedriger, durch Rentenniveausenkung und verstärkter Arbeitslosigkeit. Tatsächlich müsste als Kriterium "mindestens 90% sozialversicherungspflichtig beschäftigter Älterer" herangezogen werden, entsprechend der durchschnittlichen Gesamt-Arbeitslosenquote.
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich zu 100 Prozent aus den Beiträgen der Versicherten.
Abgesehen von vorstehenden Fakten, muss in Erinnerung gebracht werden, das hier über die von den Versicherten selbst finanzierten Renten willkürlich über deren Köpfe entschieden wurde. Die Betroffenen wurden nicht einmal gefragt, ob sie eine 0,25 prozentige Beitragserhöhung vorziehen gegenüber einer Heraufsetzung des Rentenalters. Dieses auch noch angesichts hoher Altersarbeitslosigkeit.
Behauptungen von "nicht mehr vertretbaren Beitragssteigerungen" werden nebulös in den (Medien-)Raum gestellt, eindeutige Belege bleiben öffentlich außen vor. Diese Behauptungen werden - weder bezweifelt noch hinterfragt - von vielen kritiklos übernommen.
Dafür wird hinsichtlich der "gefährdeten GRV-Finanzierung" auf die "hohen Bundeszuschüsse an die GRV" verwiesen.
Von verantwortlicher Stelle wird aber verschwiegen, dass diese Zahlungen an die GRV keine Zuschüsse sind, sondern lediglich die die Kosten der versicherungsfremden Leistungen , vom Staat der gesetzlichen Rentenversicherung auferlegt, wieder erstatten sollen. Dies erfolgt aber nur unvollständig: Über 600 Milliarden Euro wurden seit 1957 von den Beiträgen der Rentenversicherten für "versicherungsfremde Leistungen" verwendet. Die "Bundeszuschüsse" sind dabei schon berücksichtigt. Die sogenannten Bundeszuschüsse sind auch heute noch niedriger als die aus der Rentenkasse gezahlten "versicherungsfremden Leistungen". Dabei sollten die sogenannten "Bundeszuschüsse" nicht nur dem Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen dienen! Der frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR - 2002 umorganisiert und umbenannt in DRV Bund - wies bereits 1998 öffentlich auf die versicherungsfremden Leistungen hin siehe hier , insbesondere auf die unvollständige Erstattung aus dem Bundeshaushalt.
Dieser milliardenhohe Betrug an den Rentenversicherten wird merkwürdigerweise weder von den Sozialverbänden noch von den Oppositionsparteien einschliesslich der Linken öffentlich diskutiert oder gar kritisiert ...
Natürlich gibt es demografische Veränderungen, aber scheinbar nur zum Schaden der GRV-Beitragszahler?
Bei einer durchschnittlichen Rente von 664 Euro, s. o., gilt für die große Mehrheit der GRV-Versicherten eine um bis 5 Jahre niedrigere Lebenserwartung als von Bessergestellten. "Die Menschen werden älter und die Dauer der Alterssicherung steigt". Bekanntlich gilt das im besonderen Maße für Bessergestellte, darunter fallen größtenteils Beamte und berufsständisch Rentenversicherte (übrigens auch eine gesetzlich geregelte Rentenversicherung), u. a. Ärzte, Anwälte, Architekten, Notare. Deren Alterssicherung müsste noch stärker gefährdet sein, öffentlich problematisiert wird jedoch ausschliesslich die GRV-Finanzierung. Obwohl doch gerade die Beamtenpensionen von den Steuerzahlern finanziert werden, das sind wieder überwiegend die Millionen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die gesetzlich Rentenversicherten.
Was bei der Bestandsprüfungsklausel völlig ungenügend berücksichtigt wird.
Millionen von Menschen erreichen nicht mal das bisherige Renteneintrittsalter von 65 Jahren wegen arbeitsbedingter gesundheitlichen Schäden oder weil sie ihren Job verloren haben und keine neue Anstellung mehr finden. Beschäftigte in körperlich oder psychisch stark belastenden Tätigkeiten sind häufig schon vor dem 65. Lebensjahr faktisch erwerbsunfähig.
Verstärkte Altersarmut ist vorprogrammiert.
Wer früher in Rente geht, hat bisher schon erhebliche Rentenabzüge, durch die Rente mit 67 wird das Renteneinkommen noch stärker gesenkt. Die Arbeitslosigkeit wird andererseits verstärkt. Arbeitsplätze von über 65jährigen fehlen den Jüngeren. Um die verlängerte "Durststrecke" bis zur Rente zu überwinden, bleiben vielen Älteren, wenn überhaupt, nur Minijobs. 2004 galt das bereits für 770 000 der 55- bis 65-Jährigen. Kostenverschieberei statt Kostenentlastung.
Zwangsverrentung ab 63 bleibt bestehen, trotz Rente mit 67
Langzeitarbeitslose können nach Vollendung des 63. Lebensjahres in die Rente gezwungen werden, auch Abzüge müssen hingenommen werden. Die Abschläge für die Zwangsrente betragen ab Jahrgang 1944 - 3,6 Prozent und erhöhen sich stufenweise bis auf 14.4 Prozent für den Jahrgang 1964. Dies bedeutet bei der Rente mit 67 und einer Zwangsverrentung mit 63 Jahren lebenslang einen Abzug von bis zu 14,4%. Vor 2008 war es so, dass Menschen zwischen dem 58ten und dem 65ten Lebensjahr, die keinen Job hatten, Arbeitslosengeld oder AlgII beziehen konnten, ohne in der Regel noch weiter bei der Arbeitsagentur vorstellig werden zu müssen. Sie wurden auch nicht mehr in Umschulungsmaßnahmen geschickt oder für Ein-Euro-Jobs herangezogen. Wenn sie das gesetzliche Rentenalter erreicht hatten, konnten sie dann ohne Abschläge ihre Rente beziehen.
Mehr auf: ank-bremen
theonussbaum
frühverrentung/zwangsverrentung
Rente mit 67 - Strategische Rentenkürzung unter falschen Voraussetzungen.
Nachhaltige Lösungen für eine gesunde zukunftsfeste Altersversorgung müssen an den eigentlichen Ursachen/Einflüssen ansetzen: Die stetig fortschreitende Produktivitätssteigerung aufgrund des technischen Fortschritts mit stetig abnehmenden menschlichem Arbeitsaufwand und damit abnehmender Erwerbstätigkeit. Die rasant wachsende Produktivität kann die Veränderung der Altersstruktur finanziell mehr als ausgleichen. Wenn die Produktivität sich alle 25 Jahre in etwa verdoppelt, dann kann sich der Lebensstandard der arbeitenden Bevölkerung prächtig entwickeln, selbst wenn für die Renten- und Krankenversicherung mehr aufgebracht werden muss. Doch die heutige Entwicklung von steigender Produktivität und sinkenden Realeinkommen) ist nur möglich, weil das von Wirtschaft und einvernehmlicher Politik so gesteuert wird. Die letzten 25 Jahre bescherten uns trotz einer Verdoppelung der Produktivität reale Einkommensverluste von mindestens 15 %. Und diese Entwicklung kann und muss geändert werden.
Produktivitätssteigerung bedeutet Gewinnsteigerung:
Es geht um die Verteilung der gemeinsam erwirtschafteten Produktivitätsgewinne. Leistung muss sich für alle lohnen. Technischer Fortschritt, der hochwertige Produkte mit immer weniger Arbeitsaufwand ermöglicht, darf nicht zum einseitigen Unternehmensvorteil (Profitsteigerung), missbraucht werden. Gutverdienende Unternehmen zahlen durch Arbeitsplatzabbau immer weniger in die Sozialkassen und entziehen sich ungehindert ihrer sozialstaatlichen Verpflichtung. Zur Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen gehört auch die Einbeziehung der lohnextensiven Milliardengewinne und Umsätze der Finanzwirtschaft, einschliesslich des wachsenden riesigen Vermögens, das sich
zunehmend in Händen weniger Privatpersonen konzentriert. Geld ist offensichtlich vorhanden.
Derzeit wird das Gegenteil praktiziert: Lohndumping und Sozialabbau, bei uns und in Europa, letztlich weltweit. Die als Schreckgespenst praktizierte Globalisierung wird durch das Schreckgespenst Staatsverschuldung ergänzt. Andererseits wächst und konzentriert sich ein riesiges Vermögen in den Händen Weniger. Deren riesige Spekulationsverluste, auf die Steuerzahler abgewälzt, dienen zum Sozialabbau, siehe siehe EU-Finanzkrise.. D als Vorreiter und Vorbild für das erklärte EU-Ziel, in den Ländern das Rentenalter hochzusetzen. Drastische Sparpakete mit Renten- und Lohnkürzungen; ein demaskierendes Beispiel: Über den EU-Rettungsschirm werden zur "Enlastung des verschuldeten Staatshaushalts" Lohnkürzungen nicht allein für Staatsbedienstete sondern auch für Beschäftigte in der freien Wirtschaft gefordert . . .
Wo aber bleibt die wirksame Besteuerung hoher Vermögen und ein effektiver Griff auf Schwarzgeldkonten, wo die "Einsparung" bei Rüstung und Militärausgaben, wo die Besteuerung bzw. Sozialbeiträge auf Wertschöpfung und Finanzerträge/Finanzumsätze in den EU-Ländern?
Nein, die Rente mit 67 brauchen wir nicht. Diesen falschen Weg müssen wir schnellstens verlassen. Für eine zukunftsfeste Altersicherung gibt es bessere Lösungswege, wie in Kapitel 2 aufgezeigt.
1.1 Aktuelle öffentliche Kritik
Antrag zur Aussetzung der Rente mit 67 und Rücknahme des Gesetzes abgelehnt*
*von Schwarz-Gelb, SPD und Grüne
Entschließungsantrag Die Linke "Rente erst ab 67 - Risiken für Jung und Alt" vom 13.12.2011:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Anwendung der Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz sowie in allen anderen infolgedessen geänderten Gesetzen und Regelungen auszusetzen und
2. umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz und daraus folgenden Gesetzesänderungen vorgesehene Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie alle damit zusammenhängenden Folgeänderungen zurücknimmt.
Begründung:
Die Reformen haben die Kosten der Altersvorsorge nicht gesenkt, sondern . . .
Vollständiger Artikel von Knut Albrecht
Die Anhebung der Altersgrenze sei alternativlos. Auch bei ständiger Wiederholung bleibt diese Behauptung falsch. Immer weniger Erwerbstätige müssten für immer mehr Rentner aufkommen – und dies auch noch für eine immer längere Rentenbezugsdauer. Das lasse sich nicht mehr finanzieren. Die Jungen müssten entlastet werden.
So oder ähnlich lauten die Begründungen für die Rente mit 67.
Was aber bringt die "Rente mit 67" für Beitragssatz, Renten und Arbeitsmarkt tatsächlich?
Der Beitragssatz wird im Jahre 2030 um 0,5%-Punkte niedriger ausfallen als ohne die Anhebung der Altersgrenze (BT-Drs 17/7966 Seite 3, Frage1)
Dies "entlaste" die Jüngeren (und deren Arbeitgeber) "deutlich" um jeweils 0,25%-Punkte (in 2030 eine monatliche Ersparnis von 6,11 €). Dafür dürfen die Jüngeren allerdings erst zwei Jahre später in die abschlagsfreie Rente. Die erwartete Entlastung von 0,25 % für Arbeitnehmer steht in keinem Verhältnis zu den resultierenden Nachteilen. Dazu kommt, was in der Rentenkasse eingespart werden soll, wird von den höheren Arbeitslosenkosten und Beschäftigungsfördermassnahmen wieder "aufgefressen", letztlich Kostenschieberei "von der einen in die andere Tasche" des Sozialbudgets.
Wie in 2007, als das Gesetz beschlossen wurde, so auch im Einführungsjahr 2012, ist die Beschäftigungslage Älterer - auch fünf Jahre nach der angekündigten Beschäftigungsförderung - katastrophal niedrig. Im übrigen sind für die Beurteilung der Beschäftigungslage von 65 bis 67jährigen schon gar nicht die unter 60jährigen (55-60) relevant, sondern die Renten nahen 64jährigen und auch nur die in rentenversicherten Beschäftigungsverhältnissen; es geht doch hier ausschliesslich um die Altersgrenze in der GRV. Derzeit haben lediglich 12 % der 64 jährigen und 26 % der über 60 jährigen eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung.
Zudem ist in der Bestandsprüfungsklausel eine klare Vorgabe unterlassen worden.
Die auch in der SPD als Kriterium für die Einführung der "Rente mit 67" diskutierten "mindestens 50% Beschäftigter Älterer" bedeutet, dass den übrigen 50% mit Sicherheit hohe Rentenabschläge zugemutet werden sollen. Die monatliche Durchschnittsrente beträgt 664 Euro (Zahlbetrag nach DRV) für die heutigen "reichen Rentner" - wie besonders FDP-Politiker immer gern behaupten - liegt aber bei den künftigen 67jährigen Rentenzugängen noch niedriger, durch Rentenniveausenkung und verstärkter Arbeitslosigkeit. Tatsächlich müsste als Kriterium "mindestens 90% sozialversicherungspflichtig beschäftigter Älterer" herangezogen werden, entsprechend der durchschnittlichen Gesamt-Arbeitslosenquote.
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich zu 100 Prozent aus den Beiträgen der Versicherten.
Abgesehen von vorstehenden Fakten, muss in Erinnerung gebracht werden, das hier über die von den Versicherten selbst finanzierten Renten willkürlich über deren Köpfe entschieden wurde. Die Betroffenen wurden nicht einmal gefragt, ob sie eine 0,25 prozentige Beitragserhöhung vorziehen gegenüber einer Heraufsetzung des Rentenalters. Dieses auch noch angesichts hoher Altersarbeitslosigkeit.
Behauptungen von "nicht mehr vertretbaren Beitragssteigerungen" werden nebulös in den (Medien-)Raum gestellt, eindeutige Belege bleiben öffentlich außen vor. Diese Behauptungen werden - weder bezweifelt noch hinterfragt - von vielen kritiklos übernommen.
Dafür wird hinsichtlich der "gefährdeten GRV-Finanzierung" auf die "hohen Bundeszuschüsse an die GRV" verwiesen.
Von verantwortlicher Stelle wird aber verschwiegen, dass diese Zahlungen an die GRV keine Zuschüsse sind, sondern lediglich die die Kosten der versicherungsfremden Leistungen , vom Staat der gesetzlichen Rentenversicherung auferlegt, wieder erstatten sollen. Dies erfolgt aber nur unvollständig: Über 600 Milliarden Euro wurden seit 1957 von den Beiträgen der Rentenversicherten für "versicherungsfremde Leistungen" verwendet. Die "Bundeszuschüsse" sind dabei schon berücksichtigt. Die sogenannten Bundeszuschüsse sind auch heute noch niedriger als die aus der Rentenkasse gezahlten "versicherungsfremden Leistungen". Dabei sollten die sogenannten "Bundeszuschüsse" nicht nur dem Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen dienen! Der frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR - 2002 umorganisiert und umbenannt in DRV Bund - wies bereits 1998 öffentlich auf die versicherungsfremden Leistungen hin siehe hier , insbesondere auf die unvollständige Erstattung aus dem Bundeshaushalt.
Dieser milliardenhohe Betrug an den Rentenversicherten wird merkwürdigerweise weder von den Sozialverbänden noch von den Oppositionsparteien einschliesslich der Linken öffentlich diskutiert oder gar kritisiert ...
Natürlich gibt es demografische Veränderungen, aber scheinbar nur zum Schaden der GRV-Beitragszahler?
Bei einer durchschnittlichen Rente von 664 Euro, s. o., gilt für die große Mehrheit der GRV-Versicherten eine um bis 5 Jahre niedrigere Lebenserwartung als von Bessergestellten. "Die Menschen werden älter und die Dauer der Alterssicherung steigt". Bekanntlich gilt das im besonderen Maße für Bessergestellte, darunter fallen größtenteils Beamte und berufsständisch Rentenversicherte (übrigens auch eine gesetzlich geregelte Rentenversicherung), u. a. Ärzte, Anwälte, Architekten, Notare. Deren Alterssicherung müsste noch stärker gefährdet sein, öffentlich problematisiert wird jedoch ausschliesslich die GRV-Finanzierung. Obwohl doch gerade die Beamtenpensionen von den Steuerzahlern finanziert werden, das sind wieder überwiegend die Millionen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die gesetzlich Rentenversicherten.
Es geht nicht darum, bis 67 zu arbeiten,es geht darum, die Renten zu kürzen
Was bei der Bestandsprüfungsklausel völlig ungenügend berücksichtigt wird.
Millionen von Menschen erreichen nicht mal das bisherige Renteneintrittsalter von 65 Jahren wegen arbeitsbedingter gesundheitlichen Schäden oder weil sie ihren Job verloren haben und keine neue Anstellung mehr finden. Beschäftigte in körperlich oder psychisch stark belastenden Tätigkeiten sind häufig schon vor dem 65. Lebensjahr faktisch erwerbsunfähig.
Verstärkte Altersarmut ist vorprogrammiert.
Wer früher in Rente geht, hat bisher schon erhebliche Rentenabzüge, durch die Rente mit 67 wird das Renteneinkommen noch stärker gesenkt. Die Arbeitslosigkeit wird andererseits verstärkt. Arbeitsplätze von über 65jährigen fehlen den Jüngeren. Um die verlängerte "Durststrecke" bis zur Rente zu überwinden, bleiben vielen Älteren, wenn überhaupt, nur Minijobs. 2004 galt das bereits für 770 000 der 55- bis 65-Jährigen. Kostenverschieberei statt Kostenentlastung.
Zwangsverrentung ab 63 bleibt bestehen, trotz Rente mit 67
Langzeitarbeitslose können nach Vollendung des 63. Lebensjahres in die Rente gezwungen werden, auch Abzüge müssen hingenommen werden. Die Abschläge für die Zwangsrente betragen ab Jahrgang 1944 - 3,6 Prozent und erhöhen sich stufenweise bis auf 14.4 Prozent für den Jahrgang 1964. Dies bedeutet bei der Rente mit 67 und einer Zwangsverrentung mit 63 Jahren lebenslang einen Abzug von bis zu 14,4%. Vor 2008 war es so, dass Menschen zwischen dem 58ten und dem 65ten Lebensjahr, die keinen Job hatten, Arbeitslosengeld oder AlgII beziehen konnten, ohne in der Regel noch weiter bei der Arbeitsagentur vorstellig werden zu müssen. Sie wurden auch nicht mehr in Umschulungsmaßnahmen geschickt oder für Ein-Euro-Jobs herangezogen. Wenn sie das gesetzliche Rentenalter erreicht hatten, konnten sie dann ohne Abschläge ihre Rente beziehen.
Mehr auf: ank-bremen
theonussbaum
frühverrentung/zwangsverrentung
Rente mit 67 - Strategische Rentenkürzung unter falschen Voraussetzungen.
Nachhaltige Lösungen für eine gesunde zukunftsfeste Altersversorgung müssen an den eigentlichen Ursachen/Einflüssen ansetzen: Die stetig fortschreitende Produktivitätssteigerung aufgrund des technischen Fortschritts mit stetig abnehmenden menschlichem Arbeitsaufwand und damit abnehmender Erwerbstätigkeit. Die rasant wachsende Produktivität kann die Veränderung der Altersstruktur finanziell mehr als ausgleichen. Wenn die Produktivität sich alle 25 Jahre in etwa verdoppelt, dann kann sich der Lebensstandard der arbeitenden Bevölkerung prächtig entwickeln, selbst wenn für die Renten- und Krankenversicherung mehr aufgebracht werden muss. Doch die heutige Entwicklung von steigender Produktivität und sinkenden Realeinkommen) ist nur möglich, weil das von Wirtschaft und einvernehmlicher Politik so gesteuert wird. Die letzten 25 Jahre bescherten uns trotz einer Verdoppelung der Produktivität reale Einkommensverluste von mindestens 15 %. Und diese Entwicklung kann und muss geändert werden.
Produktivitätssteigerung bedeutet Gewinnsteigerung:
Es geht um die Verteilung der gemeinsam erwirtschafteten Produktivitätsgewinne. Leistung muss sich für alle lohnen. Technischer Fortschritt, der hochwertige Produkte mit immer weniger Arbeitsaufwand ermöglicht, darf nicht zum einseitigen Unternehmensvorteil (Profitsteigerung), missbraucht werden. Gutverdienende Unternehmen zahlen durch Arbeitsplatzabbau immer weniger in die Sozialkassen und entziehen sich ungehindert ihrer sozialstaatlichen Verpflichtung. Zur Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen gehört auch die Einbeziehung der lohnextensiven Milliardengewinne und Umsätze der Finanzwirtschaft, einschliesslich des wachsenden riesigen Vermögens, das sich
Wer mal eben 500 Milliarden Euro für "notleidende Banken" locker macht und mit 379 Milliarden Euro für den EU-Rettungsschirm haften kann, muss das nicht bei Arbeitnehmer/innen, Kranken, Arbeitslosen und Renten reinholen.
zunehmend in Händen weniger Privatpersonen konzentriert. Geld ist offensichtlich vorhanden.
Derzeit wird das Gegenteil praktiziert: Lohndumping und Sozialabbau, bei uns und in Europa, letztlich weltweit. Die als Schreckgespenst praktizierte Globalisierung wird durch das Schreckgespenst Staatsverschuldung ergänzt. Andererseits wächst und konzentriert sich ein riesiges Vermögen in den Händen Weniger. Deren riesige Spekulationsverluste, auf die Steuerzahler abgewälzt, dienen zum Sozialabbau, siehe siehe EU-Finanzkrise.. D als Vorreiter und Vorbild für das erklärte EU-Ziel, in den Ländern das Rentenalter hochzusetzen. Drastische Sparpakete mit Renten- und Lohnkürzungen; ein demaskierendes Beispiel: Über den EU-Rettungsschirm werden zur "Enlastung des verschuldeten Staatshaushalts" Lohnkürzungen nicht allein für Staatsbedienstete sondern auch für Beschäftigte in der freien Wirtschaft gefordert . . .
Wo aber bleibt die wirksame Besteuerung hoher Vermögen und ein effektiver Griff auf Schwarzgeldkonten, wo die "Einsparung" bei Rüstung und Militärausgaben, wo die Besteuerung bzw. Sozialbeiträge auf Wertschöpfung und Finanzerträge/Finanzumsätze in den EU-Ländern?
Nein, die Rente mit 67 brauchen wir nicht. Diesen falschen Weg müssen wir schnellstens verlassen. Für eine zukunftsfeste Altersicherung gibt es bessere Lösungswege, wie in Kapitel 2 aufgezeigt.
1.1 Aktuelle öffentliche Kritik
Antrag zur Aussetzung der Rente mit 67 und Rücknahme des Gesetzes abgelehnt*
*von Schwarz-Gelb, SPD und Grüne
Entschließungsantrag Die Linke "Rente erst ab 67 - Risiken für Jung und Alt" vom 13.12.2011:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Anwendung der Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz sowie in allen anderen infolgedessen geänderten Gesetzen und Regelungen auszusetzen und
2. umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz und daraus folgenden Gesetzesänderungen vorgesehene Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie alle damit zusammenhängenden Folgeänderungen zurücknimmt.
Begründung:
Die Reformen haben die Kosten der Altersvorsorge nicht gesenkt, sondern . . .
Vollständiger Artikel von Knut Albrecht
Tags für diesen Artikel: rente, rente mit 67, rentenkürzung, rentenreform-alternative, rentenversicherung, rv-altersgrenzenanpassungsgesetz, zwangsverrentung
Artikel mit ähnlichen Themen:



















Vor dem Hintergrund von Millionen Nicht- oder Unterbeschäftigten ist diese Aussage immer schon absurd gewesen. Wäre Arbeitskraft knapp, dann müssten die Löhne steigen und somit würden auch die Einnahmen der Rentenkassen steigen. Das ist eine einfache Rechnung.