Warum dies nicht mein Land sein kann
Essen (dts Nachrichtenagentur) - "Ich bin dafür, dass keine neuen Babyklappen mehr entstehen", sagte Bär den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. Überdies müssten die Regeln für die bereits bestehenden Babyklappen "viel strenger werden", so Bär weiter. "Das Kind muss sofort vom Betreiber der Babyklappe beim Jugendamt gemeldet werden. Die Betreiber dürfen mit dem Adoptionsverfahren nichts zu tun haben. Das Jugendamt muss strengstens involviert sein. Nur das Jugendamt entscheidet, nicht der Betreiber, ob die leibliche Mutter das Kind wiederbekommt", forderte die CSU-Politikerin im Gespräch mit der Mediengruppe.
Frau Bär ist katholisches Urgestein und konservativ im schlimmsten Sinne des Wortes. Sie glaubt daran das Ämter die Probleme dieser Welt lösen und sie will Rache. Vermutlich weil sie zwei eigene Kinder hat und betreuen muss, will sie nicht, das andere Mütter aus einer ausweglosen Situation doch noch einen Ausweg finden. Denn ohne Babyklappe bleibt für viele nur der Ausweg Kindesmord. Natürlich gibt es auch mit der Babyklappe noch Mütter die dieses Angebot nicht annehmen und ihre Kinder lieber töten. Aber jedes gerettete Kind ist ein Gewinn. Für alle außer für die Christin Bär. Anstatt dauernd gegen die Babyklappen zu reden und allerlei Verfolgungsmöglichkeiten gegen die betroffenen Mütter zu erfinden, sollten anständige Menschen die Babyklappen loben und als völlig normalen Ausweg anpreisen. Den Kindern und den Müttern zu liebe.
Mutti Merkel und ihre Vasallen, die Statistiklügner bringen dem Land jeden Monat wunderbare neue Meldungen aus der Arbeitslosigkeit. Natürlich sind diese Meldungen im wesentlichen erstunken und erlogen, aber es ist schwer immer wieder dagegen an zu schreiben, weil sie ja von den Systemmedien stets kritiklos übernommen und als Propaganda weiterverbreitet werden. Jacob Jung hat sich die Mühe gemacht das schwierige Thema Arbeitslosenstatistik wunderbar klar auseinanderzudröseln. Eine unbedingte Leseempfehlung auch wenn die Erkenntnis bitter ist.
Nachdem Fraport und Lufthansa schon willige Richter gefunden haben, die den Streik des Vorfeldpersonals auf dem Frankfurter Flughafen verboten haben, geht es jetzt darum die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) endgültig zu zerstören. Dies soll über millionenschwere Schadensersatzforderungen geschehen und sicher werden sich Richter finden die entsprechende Urteile sprechen. Richter finden sich in diesem Land ja immer wenn es gegen die Menschen geht.
Dagegen gibt es nur ein Hilfsmittel. Man muss den Flughafen Frankfurt und die Lufthansa meiden wie die Pest. Das mag mühevoll sein, aber nur wenn man solche Firmen am Geldbeutel trifft, passiert etwas. Die Mitarbeiter beider Unternehmen sollten sich überlegen wie sie Sand ins Getriebe streuen können. Oft sind es ja Kleinigkeiten die einen Flughafen matt setzen oder ein Flugzeug am Start hindern. Unter den Nazis und in anderen Diktaturen haben die Menschen auch geschickt Widerstand geleistet. Wer, wie in einer Diktatur auch in unserer Scheindemokratie nicht streiken darf, der hat zumindest das Recht auf Widerstand, wenn nicht sogar die Pflicht zum Widerstand.
Ach ja Richter und vor allem deutsche Richter. Ein Thema das immer wieder dazu führt die Wut heiß aufzukochen. Damit die faulen Richter in den roten Roben nicht so oft von den Bürgern in ihrem Büroschlaf gestört werden, wollen die Herren Verfassungsrichter nun Mutwilligkeitsgebühr gegen Verfassungsbeschwerden erheben:
Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vorab. Derzeit würden Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und sein Stellvertreter Ferdinand Kirchhof bei den Bundestagsfraktionen für die Einführung einer sogenannten "Mutwillensgebühr" werben. Wer gegen eine vermeintliche Verletzung seiner Grundrechte durch einen Akt der Staatsgewalt vorgeht, soll zahlen, wenn der Antrag durch einen Rechtspfleger als aussichtslos eingestuft wurde.
Hätte die Beschwerde wider Erwarten Erfolg, würde die Gebühr zurückerstattet. Diese solle im Einzelfall bis zu 5.000 Euro betragen. Nach Einschätzung Voßkuhles dürfte das Entgelt in etwa 1.500 bis 2.000 Fällen jährlich verlangt werden – im Jahr 2011 gingen rund 6.000 Verfassungsbeschwerden ein.
Nichts ist mehr mit dem Recht auf einen zuständigen Richter. Ein Rechtspfleger klärt dann, wer klagen darf oder nicht. Das ist natürlich gegen die Armen gerichtet, die sich die 5.000 Euro Startgeld für einen Prozess nicht leisten können und deshalb auch keine Rechte mehr haben sollen. Vielleicht sollte man aber einfach konsequent sein. Damit Voßkuhle und Kirchhof überhaupt nicht mehr belästigt werden, könnte man die beiden entlassen und die Putzfrau der Damentoilette des Bundesverfassungsgerichtes bitten die Entscheidungen zu treffen. Vermutlich wären deren Entscheidungen fundierter, auf jeden Fall aber deutlich menschlicher als das was diese Richter produzieren.
Wenn CSU und SPD sich einig sind, dann kann es nur um absoluten Schwachsinn gehen. Diesmal sind sie sich bei ihrer Ablehnung von Sterbekliniken nach niederländischem Muster einig:
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Johannes Singhammer (CSU) sagte zu den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe: "Ein professionelles oder ehrenamtliches Töten auf Verlangen eröffnet einen dunklen Abgrund. Das widerspricht der Würde des Menschen. Das ist in Deutschland nicht akzeptabel. Ich bin froh, dass es in Deutschland keinen Konsens dafür gibt, das holländische Modell zu kopieren." Ähnlich äußerte sich gegenüber der WAZ auch die Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses, Carola Reimann (SPD). Sie warnte davor, einen solchen Weg auch für Deutschland zu diskutieren.
"Ich bin strikt gegen aktive Sterbehilfe", sagte Reimann. Man müsse aber die Ängste der Menschen, Schmerzen beim Sterben zu erleiden, ernst nehmen: Für ein Sterben in Würde und ohne große Schmerzen sei ein Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung und des Hospiz-Angebots in Deutschland notwendig. Reimann warnte, der niederländische Weg führe eher dazu, der Auseinandersetzung mit dem Sterben aus dem Weg zu gehen, weil so getan werde, als gebe es am Ende eine einfache Lösung.
Singhammer kommt aus Bayern und ähnlich wie die bereits genannte Frau Bär, ist er natürlich dafür das Leben als Strafe zu empfinden und möchte keine Begnadigung erlauben. Wofür Frau Reimann steht lässt sich nur schwer feststellen. Meist ist sie aber dagegen, was ja auch eine Art von Kontinuität ist. Das die Menschen schon bei ihrer Geburt nicht mitbestimmen können, ob sie überhaupt geboren werden wollen, ist der Realität geschuldet. Es gibt aber keinen sinnvollen Grund den Menschen das Recht abzusprechen, selbst zu bestimmen wann sie sterben wollen. Das hat nichts mit Euthanasie und den Naziverbrechern zu tun.
Bei denen konnten die Menschen sich nicht selbst entscheiden. Sie wurden ermordet. Wer sich heute nur mit einer Patientenverfügung davor schützen will, über Jahre an Maschinen zu vegetieren und nur für das Einkommen der Klinikbesitzer von Wert zu sein, hat meist das Pech, dass die Ärzte die Patientenverfügung wie auch die Patienten nicht ernst nehmen. Deshalb brauchen wir Strukturen die selbstbestimmtes Sterben erlauben. Die holländischen Ansichten sind da schon auf dem richtigen Wege wie auch die Diskussion um Prinz Johan Friso zeigt:
Der Vorsitzende der Ethikkommission der niederländischen Intensivmediziner, Rik Gerritsen, sagte FOCUS, wenn jemand bewusstlos sei, nicht selbst atmen könne und Hirntests ein negatives Ergebnis brächten, unterbleibe die weitere Therapie. Laut Gerritsen ist für niederländische Ärzte „ausschlaggebend, ob das Leben eines Menschen noch würdig ist“. Deutsche Ärzte hingegen orientierten sich am „biologischen Leben“.
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Der Internist an der Erasmus-Universitätsklinik in Rotterdam, Jan Bakker sagte: „Wer nicht außerhalb einer Intensivstation überleben kann, hat kein Leben.“ Der Neurologe Hans Hallmann aus Voorburg bei Den Haag ergänzte: „Wer nicht atmen kann, ist eigentlich schon tot
Wer selbst in vollem Bewusstsein entscheidet dass oder wann er nicht mehr leben will, muss in seiner Entscheidung ernst genommen werden. Frau Reimann und Herr Singhammer mögen ihr Leben bis zur bittersten Neige auskosten wollen. Aber alle die das nicht wollen, müssen die Freiheit eines selbstbestimmten Todes haben.
Vielleicht haben aber der Singhammer und die Reimann auch nur Angst vor einer weiteren Belastung der Kommunen durch die vielen Toten, die gerne aus diesem Leben abtreten möchten. Die Situation ist ja auch schon so ernst genug:
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes berichtet, haben die Behörden im Jahr 2010 für 22.651 Personen eine entsprechende Kostenerstattung vorgenommen. Das waren fast 19 Prozent mehr als im Jahr davor. Verglichen mit dem Jahr 2006 ist die Anzahl der Personen, denen die Kosten für ein Begräbnis von Angehörigen ausgeglichen werden mussten, sogar um 64 Prozent gestiegen.
Das einzige was dabei verwundert, ist die Verwunderung darüber. Es ist doch klar, wenn man die Menschen in die Armut treibt, wie das die Regierungen in Deutschland in den letzten 25 Jahren ständig getan haben, dann reicht es am Ende nicht einmal mehr für eine Beerdigung. Es gibt ja auch kein Sterbegeld von den Krankenkassen mehr. So bleibt eben nur ein anonymes Verscharren der verbrannten Körper. Menschen die im Leben schon ohne Wert waren, dürfen auch im Tod würdelos bleiben und ihre Angehörigen sollen wissen, dass sie genau so wertlos sind.
Dies Land ist ganz sicher nicht mein Land. Es ist das Land der Ackermänner, der Merkel, der Wulffs und Gaucks. Der Käuflichen, Kaufenden und Gekauften. Ein Drecksland. Ein völlig unwürdiges Land. Ein Land, dass sich die Menschen in diesem Land schnellstens wieder zurückerobern sollten. Koste es was es wolle.




















Ein Rechtspfleger klärt dann, wer klagen darf oder nicht. Das ist natürlich gegen die Armen gerichtet, die sich die 5.000 Euro Startgeld für einen Prozess nicht leisten können und deshalb auch keine Rechte mehr haben sollen.
/Zitat
Wenn Recht verweigert wird, schafft es sich selbst... heißt dann wohl Selbstjustiz (wollen wir das?).
Anders, es gibt einen guten Grund warum Gesetzte existieren und es nutzt keinem Recht aus der Welt zu entfernen und so eine Rechtslosen Raum zu schaffen.
Wer um seine Grundrechte kämpfen muss, hat eh nichts mehr zu verlieren oder ist kurz davor.
Die Herren sollten sich daher bewusst sein das eine gediegene letale Ausrüstung billiger ist als diese "Gebühr".
Und ich denke, ich bin nicht der Einzige der diesen Weg gehen will.
haben, muss wenigstens für ihr seelenheil gesorgt werden. die lehre "besser christlich verhungert als unchristlich gut gelebt" gilt allerdings nur fürs volk, die raubenden und plündernde "oberschicht" lebt nach dem umgekehrten prinzip.
Hier nur kurz zum noch in GG 101 (1) formell garantierten Recht auf den gesetzlichen Richter (auch Gerichtsverfassungsgesetz/GVG § 16) und dessen geplanter faktischer Abschaffung:
Unterlaufen wurde und wird dieses „Recht“ als mittlerer Bestandteil jedes „fairen“ Gerichtsverfahren („fair trail“) seitdem´s Gerichte gibt – nur unter der Decke, mit volljuristisch und/oder berufsrichterlichem Gemauschel, (nicht selten heimlich-konspirativer) Veränderung von Geschäftsverteilungsplänen etc. usw. N e u ist, daß unterm Deckmantel „too much monkey business“ (was hier meint: es gibt viel zu tun, lassen wir´s weiter liegen;-)) ausgerechnet die, die´s Grundrecht als spitzenbeamtisch-höchstbezahlte Bundesverfassungs(ge)richter durchsetzen sollen, es nun – so der SPIEGEL-Text („Nach dem Willen der Richter des Bundesverfassungsgerichts soll fast jede dritte Verfassungsbeschwerde künftig nur noch gegen Gebühr bearbeitet werden“) – strategisch und insofern bewußt aushöhlen, was meint: Unrecht soll formell legalisiert werden: Justizsekretär/innen als Bundesverfassungsrichter/innen. Diese Entwicklung werte auch ich als autoritäre Entdemokratisierung durch Abschaffen der noch verbliebenen Restbestände formaldemokratisch garantierter Bürgerrechte …
Richard Albrecht, 050312
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