Ein Recht auf einen gnädigen Tod
Dieses Weltbild krankt natürlich daran, dass es keinen Gott, keinen Teufel und weder Himmel noch Hölle gibt und das Leben nach dem Tode darin besteht entweder als Wurmfutter oder als Asche und damit Dünger weiter zu existieren. Aber es ist schwer, sich damit abzufinden, dass es nur dieses eine Leben gibt und man die Fehler die man gemacht hat, nicht mehr zurückholen, sondern bestenfalls die ständige Wiederholung von alten Fehlern verhindern kann. Neue Fehler macht man auf jeden Fall. Denen kann man nicht entgehen.
Ohne irgendwelche Götter kann es aber so etwas wie eine Lebenspflicht nicht geben. Es gibt keine sinnvollen Grund dafür, jemand zum Leben zu zwingen. Vor allem dann nicht, wenn die Menschen schwer erkrankt sind und mit großer Sicherheit bald sterben werden. Aber halt. Da gibt es natürlich eine wichtige Interessengruppe, die gut an den Sterbenden und Schwerkranken verdient. Die Ärzte, die Krankenhaus- und Hospizbetreiber leben zu einem Teil von diesem Sterben und selbstverständlich auch die Pharmaindustrie.
Deshalb werden ja auch so oft klare Patientenverfügungen von den Ärzten umgangen. Das Geschäft ist einfach zu gut. Ein Platz in der intensivmedizin ist teuer, im Grunde genommen aber ohne viel Aufwand. Der Patient wehrt sich nicht mehr, ist ruhig gestellt und muss die Dinge mit sich geschehen lassen. Das gleiche gilt für Wachkomapatienten. Sie sind eine gute und ständige Erwerbsquelle. Bis ein Mensch im medizinischen Sinne als austherapiert gilt, ist schon viel Schmerz durch seinen Körper gerast.
Natürlich gibt es so etwas wie eine Palliativmedizin auf deren ganzheitlichen Ansatz sich die Mediziner und die Betreiber von medizinischen Einrichtungen immer wieder berufen. Natürlich gibt es da sogar einige Leuchttürme, die wirklich Ernst damit machen, aber in der großen Menge der medizinischen Einrichtungen geht es schlicht und ergreifend um das liebe Geld und um den Profit. Der Profit aber ist am höchsten, wenn man das Sterben verlängert. Die Mediziner sind in diesem Punkt leider nicht glaubwürdig. Sie sind Nutznießer des bisherigen Systems.
Es gibt auch noch einen weiteren Ansatz, der jede Art von Sterbehilfe diskriminiert. Das ist die Euthanasiepolitik der Nazis, die Behinderte nicht nur kastrierten sondern einfach töteten, weil sich ihr Unterhalt wirtschaftlich nicht lohnte. Aber bei der Sterbehilfe geht es nicht um Euthanasie. Genausowenig wie es in KZs um Arbeit ging. Wir verdammen ja auch nicht Arbeit, nur weil die Nazis die Menschen bei härtester Arbeit verhungern ließen und sie durch Arbeit vernichteten. Im Gegenteil, wir sind heute schon wieder soweit, das Menschen trotz härtester Arbeit nicht überleben können und sich von Sklaventreibern aus Leiharbeitsbuden, Jobcentern oder Argen trotzdem bis aufs Blut schikanieren lassen müssen.
Frei bestimmtes Sterben, hat also nichts mit der deutschen Nazivergangenheit oder mit Euthanasie zu tun. Den wirklich wichtigen Einwand den man machen könnte, hört man allerdings kaum. Es geht um die Frage, ob es einen freien Willen streng genommen überhaupt gibt. Darüber lässt sich trefflich streiten und Duckhome wird sich in diesen Streit an dieser Stelle nicht einmischen, weil er an diesem Punkt gegenstandslos ist.
Tatsächlich geht das Strafrecht davon aus, dass es einen freien Willen gibt und da wo das Strafrecht einen freien Willen vermutet, sollte dieser auch bei der Diskussion um ein Recht auf einen gnädigen Tod zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt gelten. Wer also in der Lage ist gemäß der strafrechtlichen Definition Entscheidungen aus freiem Willen zu treffen ist, also nicht unter verminderter Zurechnungsfähigkeit leidet, der sollte das Recht haben, jederzeit über sein Leben frei verfügen zu können.
Gefährlich ist in diesem Zusammenhang der Begriff der Zurechnungsfähigkeit. Hier bietet sich ein Hintertürchen, da man ja jederzeit argumentieren könnte das ein Gesunder krank sein muss, wenn er nicht leben will und ein Kranker sich nicht entscheiden kann, weil er ja die Heilungschancen nicht beurteilen kann. Schließt man diese Argumentation von vornherein aus, reichen die heutigen Definitionen gut aus, um schnell und unkompliziert nach dem Willen des Betroffenen zu verfahren.
Allerdings wird sofort die deutsche Wirtschaft aufschreien. Zum einen verschwinden große Teile der Erträge aus dem Geschäft mit dem Sterben und zum anderen werden sich eine ganze Reihe von Leuten finden, die einfach keine Lust mehr haben, weiterhin Verfügungsmasse des Kapitals oder gar Opfer des Hartz IV Regimes zu sein. Es werden vermutlich gerade die Leute gehen, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr auswandern können, oder die einfach ihren letzten Protest deutlich machen wollen.
Wenn man aus einem geschlossenen System fliehen kann, ist das System nicht mehr geschlossen. Ein schmerzloser Freitod könnte für sehr viele ein Ausweg sein, der gerne wahrgenommen wird. Damit ist das Ganze aber ein politisches Thema. In einer Demokratie muss man den selbstbestimmten Tod genau wie Auswandern oder Totalverweigerung zulassen. Ein System, dass den Menschen verbietet sich selbst zu töten, oder dies nur unter Qualen zulässt, ist nicht demokratisch.

Ohne irgendwelche Götter kann es aber so etwas wie eine Lebenspflicht nicht geben. Es gibt keine sinnvollen Grund dafür, jemand zum Leben zu zwingen. Vor allem dann nicht, wenn die Menschen schwer erkrankt sind und mit großer Sicherheit bald sterben werden. Aber halt. Da gibt es natürlich eine wichtige Interessengruppe, die gut an den Sterbenden und Schwerkranken verdient. Die Ärzte, die Krankenhaus- und Hospizbetreiber leben zu einem Teil von diesem Sterben und selbstverständlich auch die Pharmaindustrie.
Deshalb werden ja auch so oft klare Patientenverfügungen von den Ärzten umgangen. Das Geschäft ist einfach zu gut. Ein Platz in der intensivmedizin ist teuer, im Grunde genommen aber ohne viel Aufwand. Der Patient wehrt sich nicht mehr, ist ruhig gestellt und muss die Dinge mit sich geschehen lassen. Das gleiche gilt für Wachkomapatienten. Sie sind eine gute und ständige Erwerbsquelle. Bis ein Mensch im medizinischen Sinne als austherapiert gilt, ist schon viel Schmerz durch seinen Körper gerast.
Natürlich gibt es so etwas wie eine Palliativmedizin auf deren ganzheitlichen Ansatz sich die Mediziner und die Betreiber von medizinischen Einrichtungen immer wieder berufen. Natürlich gibt es da sogar einige Leuchttürme, die wirklich Ernst damit machen, aber in der großen Menge der medizinischen Einrichtungen geht es schlicht und ergreifend um das liebe Geld und um den Profit. Der Profit aber ist am höchsten, wenn man das Sterben verlängert. Die Mediziner sind in diesem Punkt leider nicht glaubwürdig. Sie sind Nutznießer des bisherigen Systems.
Es gibt auch noch einen weiteren Ansatz, der jede Art von Sterbehilfe diskriminiert. Das ist die Euthanasiepolitik der Nazis, die Behinderte nicht nur kastrierten sondern einfach töteten, weil sich ihr Unterhalt wirtschaftlich nicht lohnte. Aber bei der Sterbehilfe geht es nicht um Euthanasie. Genausowenig wie es in KZs um Arbeit ging. Wir verdammen ja auch nicht Arbeit, nur weil die Nazis die Menschen bei härtester Arbeit verhungern ließen und sie durch Arbeit vernichteten. Im Gegenteil, wir sind heute schon wieder soweit, das Menschen trotz härtester Arbeit nicht überleben können und sich von Sklaventreibern aus Leiharbeitsbuden, Jobcentern oder Argen trotzdem bis aufs Blut schikanieren lassen müssen.
Frei bestimmtes Sterben, hat also nichts mit der deutschen Nazivergangenheit oder mit Euthanasie zu tun. Den wirklich wichtigen Einwand den man machen könnte, hört man allerdings kaum. Es geht um die Frage, ob es einen freien Willen streng genommen überhaupt gibt. Darüber lässt sich trefflich streiten und Duckhome wird sich in diesen Streit an dieser Stelle nicht einmischen, weil er an diesem Punkt gegenstandslos ist.
Tatsächlich geht das Strafrecht davon aus, dass es einen freien Willen gibt und da wo das Strafrecht einen freien Willen vermutet, sollte dieser auch bei der Diskussion um ein Recht auf einen gnädigen Tod zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt gelten. Wer also in der Lage ist gemäß der strafrechtlichen Definition Entscheidungen aus freiem Willen zu treffen ist, also nicht unter verminderter Zurechnungsfähigkeit leidet, der sollte das Recht haben, jederzeit über sein Leben frei verfügen zu können.
Gefährlich ist in diesem Zusammenhang der Begriff der Zurechnungsfähigkeit. Hier bietet sich ein Hintertürchen, da man ja jederzeit argumentieren könnte das ein Gesunder krank sein muss, wenn er nicht leben will und ein Kranker sich nicht entscheiden kann, weil er ja die Heilungschancen nicht beurteilen kann. Schließt man diese Argumentation von vornherein aus, reichen die heutigen Definitionen gut aus, um schnell und unkompliziert nach dem Willen des Betroffenen zu verfahren.
Allerdings wird sofort die deutsche Wirtschaft aufschreien. Zum einen verschwinden große Teile der Erträge aus dem Geschäft mit dem Sterben und zum anderen werden sich eine ganze Reihe von Leuten finden, die einfach keine Lust mehr haben, weiterhin Verfügungsmasse des Kapitals oder gar Opfer des Hartz IV Regimes zu sein. Es werden vermutlich gerade die Leute gehen, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr auswandern können, oder die einfach ihren letzten Protest deutlich machen wollen.
Wenn man aus einem geschlossenen System fliehen kann, ist das System nicht mehr geschlossen. Ein schmerzloser Freitod könnte für sehr viele ein Ausweg sein, der gerne wahrgenommen wird. Damit ist das Ganze aber ein politisches Thema. In einer Demokratie muss man den selbstbestimmten Tod genau wie Auswandern oder Totalverweigerung zulassen. Ein System, dass den Menschen verbietet sich selbst zu töten, oder dies nur unter Qualen zulässt, ist nicht demokratisch.

Tags für diesen Artikel: argen, ärzte, euthanasie, hartz iv, jobcenter, kz, leben, mord, nazi, selbstmord, selbsttötung, tod, tod durch arbeit, vernichtung
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So hat der promiente Ex-Fussballer Konietzka seinen Freitod vor einigen Tagen in einem letzten Brief damit begründet, das er kein Pflegefall werden wolle.
In einem Klima, in dem sich der Kranke nur noch als Last empfindet, entwickelt sich ein gewisser sozialer Druck, der die Hemmschwelle zum Freitod rasch nach unten wandern läßt. So würde ein physisch gesunder, aber an Depressionen leidender Mensch mit dem eindringlichen Wunsch (freier Wille!) zu sterben (viele haben da dann auch realisiert wie wir wissen), unter Berufung auf die gesetzliche Regelung sich selbst überlassen (passive Sterbehilfe)?
Spektakulär war z. B. das Verfahren gegen eine Fach-Krankenschwester, die auf einer Wuppertaler Intensivstation mehrere Menschen mit Spritzen getötet hatte und dafür vom Landgericht zu 11 Jahren Haft verurteilt worden war (BGH NStZ 1992, 34). In diesem Fall handelte die Angeklagte - wie ihr nicht zu widerlegen war - nicht aus Feindseligkeit oder eigensüchtigen Motiven, sondern wegen der jeweils für aussichtslos angesehenen Lage der Todkranken aus spontanem Mitleid mit ihnen. Die Angeklagte tötete nicht aus Feindschaft. Denn sie glaubte, der schnelle und schmerzlose Tod liege im wohlverstandenen Interesse der Patienten, denen sie im Hinblick auf das ohnehin bevorstehende Lebensende sinnlose Operationen und unnötige Schmerzen ersparen wollte.
Man kennt dieses Land, und wenn es nun eine Freigabe für die Sterbehilfe gibt, kann ich mir schon wieder vorstellen, welche Menschen sich auf dieses "Sterbegeschäft" stürzen. Schließlich ist selbst der sterbende Mensch ein gut vermarktbare "Resterampe". Ich möchte nicht dereinst in einem Krankenhaus liegen, in dem irgendein Hansel entscheidet, ob mein Leben noch lebenswert ist oder nicht. Es ist ja nicht so, dass in diesem Land, die Würde des einzelnen etwas zählt. Schließlich wird man schon vor den Toren der ARGE entmündigt. Wahrscheinlich würde man dann irgendwann eine Insitution einführen, die per Gutachten entscheidet, ob das Leben noch lebenswert und weiterführbar ist. Beamte, die dann über die Fortsetzung meines unwerten Lebens entscheiden. Nee, danke.
http://duckhome.de/tb/archives/353-Prof.-Peter-Oberender-der-Josef-Mengele-der-INSM.html
Die Verlagerung der eigenen Verantwortung in die Hände eines Dritten jedoch, halte ich für mehr als fragwürdig.
ich verstehe, dass das mit dem Nachdenken nicht so Ihr Ding ist. Dafür sind Sie wenigstens konsequent: Vorsorglich erst mal draufhauen ...
Trotzdem meine Frage: Wie wollen Sie denn, ohne in die Rechte Dritter einzugreifen, Menge und Wirkstoff diagnostizieren, Ausgabe und u.U. Verabreichung realisieren?
Bitte trollen Sie auf anderen Seiten als auf Duckhome. Ich habe wirklich keine Zeit für ihr dummes Gewäsch und werde es auch nicht mehr zulassen.
Ja, höchst sensibles Thema jenseits des Horizont dieser icke- und Willy-Typen, diede besser nicht mal nach der Uhrzeit fragst...
Hoff problematisierte m.E. zu Recht das Problem der freien Willensentscheidung (wird auch fallweise versicherungsrechtlich wichtig grad wenns um Hundertausende geht). Insofern fand ich, gerade weil Suizidalität hierzulande typischerweise mit psychischen Erkrankungen verknüft wird, Wolfgang Blankenburg systematisch-kritische Auffächerung der vielen Suizidformen im Spektrum "Selbstmord" und "Freitod" wichtig (-> Themenheft Suizid der Zs. Versicherungsmedizin: 43 (1991) 1: 9-13).
Und schaun Sie sich bitte mal den m.E. bedeutenden Alt-BRD-Autor W.E.R. (= Walter E. Richartz ), der Anfang 1980 bewußt seinen "Freitod" wählte, und dessen Leben und Werk an
besten Gruß Richard Albrecht
Was hinter all dem steckt ist der Zwang- ob der Zwang zu arbeiten, zu leben oder durch Zwang und Gewalt zu sterben.
Ich habe einiges erlebt, habe meinen Vater an der Schulmedizin sterben sehen und wäre selbst gestorben, wenn ich mich weiter hätte "behandeln" lassen.
Ich lebe gern, solange ich gesund bin und meinem Leben einen Sinn geben kann. Ich arbeite gern als Landschaftsgärtner, weil ich einen Sinn darin sehe- auch wenn es schwere "Drecksarbeit" in den Augen vieler ist, mich macht es zufrieden.
Als Umweltschutztechniker muss ich auch sagen, dass ich die "Krankheiten" der florierenden Schulmedizin mittlerweile sehr auf Umweltgifte zurückführen kann. Dann auch der psychosoziale Druck, Existenzängste.
Für mich ist es an sich ganz einfach als Gärtner. In meinem Garten wächst so manches Kraut, dass sehr heilsam ist. Es wachsen da auch Kräuter und Wurzeln, die einem den letzten Gang ganz bewusst erleichtern können.
Und mein Glaube, mein Gott, den ich jeden Morgen mit der Sonne aufgehen sehe, der in jedem Baum und jedem Vogelgezitscher lebendig ist, der hat kein Problem damit, wenn ich mich eines Tages ganz bewusst zu ihm auf den Weg mache.
Das ist eine Sache zwischen mir und Gott, die wir geklärt haben und es geht niemanden weiter etwas an. ;)
Liebe Grüße aus Südthüringen.
du hast den Überblick verloren.
Es geht um Macht - es darf nicht sein, daß sich das Humankapital von selbst verflüchtigt, auf eigene Entscheidung.
Es ist Sache der Eliten, ihre Humanresourcen auf den Müll zu werfen - auf jeden Fall aber obliegt es ihnen.
Wenn sich das Humankapital unkontrolliert verflüchtigt,steht ihre Macht auf dem Spiel.
Schade nur, daß du hier wieder diese Zionisten-Dogmen angehängt hast, diese gehören nicht hierher und entwerten den ganzen Artikel.
Geht es wirklich nicht ohne diese religösen Sprüche?
mfg zdago