Es scheint geschafft! – Über vierzig Jahre hat es gedauert, aber nun wird es ab 1. Januar 2012 für die Branche Leiharbeit erstmalig einen gesetzlichen Mindestlohn geben!
Trotz aller politischen Eitelkeiten und Gegensätze hat man sich nun auf Parteiebene geeinigt. Seit 2008 gab es Aktivitäten in einer gemeinsamen Initiative, eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesarbeitsministerium zu bekommen. Aber davon wollte die Politik nichts wissen. Sie wollte keinen Handlungsbedarf erkennen. Als nun aber selbst Kritiker von Mindestlöhnen ihre Position änderten, kam neue Dynamik in die Gespräche und nun auch zu einem Abschluss.
Die beiden Mitgliederstärksten Arbeitgeberverbände der Leiharbeit, der Bundesverband Zeitarbeit Personal Dienstleistungen e.V. (BZA), der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), hatten sich in ihren Tarifverträgen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bereits geeinigt, eine Mindestlohngruppe (Lohngruppe M) einzuführen, wenn der Gesetzgeber per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz einen gesetzlichen Mindestlohn verankern würde. Man kann sagen, dass dies der Absicherung eigener Interessen diente.
Der aktuelle Beschluss des Bundesrates, die Lohngruppe M nun als Mindestlohn festzulegen kann aber nur als ein „Erster Schritt“ bezeichnet werden. Denn bei aller Euphorie bleibt festzuhalten, dass auch mehr als 20 Jahre nach dem Fall der Mauer, ein Unterschied zwischen den Tarifgebieten West und Ost bestehen bleibt. So wird der Mindestlohn mit 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten vom 1. Januar 2012 an festgelegt. Diese sollen ab 1. Nov. 2012 auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten steigen. Grundlage dazu bilden die tariflichen Vereinbarungen vom 08. März 2010 (BZA) bzw. 30. April 2010 (iGZ), in der Lohngruppe M (Mindestlohngruppe), die auch der Lohngruppe 1 entspricht, sind die einfachsten Tätigkeiten, in der die Ausführung von einfachen gleich bleibenden oder sich wiederholenden Tätigkeiten, die eine Einweisung oder Anlernzeit erfordern definiert. Als Anlernzeit werden wenige Stunden verstanden.
Für wen wird der neue Mindestlohn wirken?
Von den mittlerweile etwas über 900.000 Beschäftigten Leiharbeitern in Deutschland, wirkt sich die Mindestlohnregelung für mindestens 35 Prozent aller Beschäftigten der Branche (ca. 315000) aus. Dies ist der Anteil derer, die als Hilfsarbeiter in deutschen Leiharbeitsunternehmen tätig sind. Entscheidend hierbei ist auch, wie lange Leiharbeiter in einem Unternehmen beschäftigt sind. In der Regel erhalten Leiharbeiter nach einer „Bewährungsprobe“, nach ein paar Monaten mehr Geld von ihrem Arbeitgeber.
Aber das negative Image als „Ausbeuter der Beschäftigten“ haftet den Unternehmen dieser Branche Leiharbeit noch immer an und es ist leider nicht aus der Luft gegriffen. Denn wenn man die Löhne von Festangestellten und Leiharbeitern gegenüber stellt, ist noch immer eine deutliche Abweichung vom „Equal Pay“ (gleiches Geld für gleiche geleistete Arbeit) feststellbar. Anders als es in den internationalen Vereinbarungen der europäischen Union (Sozialcharta) und sogar der UNO Menschenrechtserklärung vorgeschrieben wird oder dem deutschen Grundgesetz.
Der durchschnittliche Verdienst eines Leiharbeiters liegt noch immer bei etwa 65 bis 75 Prozent dessen, was ein gleichwertig, vergleichbar qualifizierter Beschäftigter für eine vergleichbare Tätigkeit im Entleihbetrieb (Einsatzort des Leiharbeiters) als Lohn erhält. Zusätzliche Sozialleistungen wie z.B. Zusatzzahlungen für das Kantinenessen oder Fahrgeld sind dabei noch gar nicht eingerechnet, die Leiharbeiter in der Regel nicht erhalten (auch dies eine Schlechterstellung).
Was macht die Branche aus?
Mit der Lohndifferenz arbeitet die Branche Leiharbeit und daraus resultieren ihre enormen Gewinnpotentiale sowie ihre schnelle Ausbreitung der Branche. Der Lohnunterschied des Einen, bildet den Gewinn des Anderen ab. Anders als z.B. in Frankreich, wo der Gesetzgeber die Leiharbeit als eine „besondere Branche“ versteht, wo also auch die Leiharbeiter aufgrund ihres höheren Beschäftigungsrisikos (hire and Fire) entsprechende Zuzahlungen auf ihren Lohn erhalten (Flexurity Zuschlag), wird das Beschäftigungsrisiko in Deutschland nicht als ein besonderes Handicap verstanden oder das höhere Gesundheitsrisiko.
Die Branche lebt von positiven, konjunkturellen Wachstumssprüngen der Wirtschaft, von einem plötzlichen Personalbedarf und krankheits- oder urlaubsbedingten Ausfällen. Vor allem aber lebt die Branche davon, dass Unternehmer ohne in ihren Betrieben soziale Unruhen befürchten zu müssen, sich sehr schnell von Personal lösen können. Sie können dafür auch nicht zur sozialen Verantwortung gezogen zu werden, sondern dieses Verhalten gehört zum normalen und allgemeinen Umgangston in der Branche Leiharbeit.
Die Branche lebt auch davon, wenn Unternehmen Tätigkeitsbereiche auslagern (Outsourcing) und diese dann von Personaldienstleistern über Werkverträge komplett erledigen lassen. Allein diese „sprichwörtliche“ Verlagerung von Personal- in Sachkosten bildet für die meisten großen Personaldienstleister ihre Profitschiene, mit der sie viel Geld verdienen.
Die Absenkung der bestehenden Lohn- bzw. Personalkosten in Unternehmen ist das Moment, das Personaldienstleister auf den Plan ruft. Denn davon profitiert eine ganze Wirtschaft, indem sie vom Lohnunterschied einen Teil ihrer Ausgaben reduziert. Die Schaffung tariflicher bzw. gesetzlicher Mindestlöhne, legt weiterhin Löhne fest, die weit ab von einem „Equal Pay“ (gleiches Geld für gleiche Arbeit) sind. Auch wenn ein Teil des erzielbaren Profits der Branche wegfällt, weil die Tariflöhne steigen, ist aber immer noch genug in der Branche zu verdienen, letztendlich auch weil der Personalbedarf steigt.
Leiharbeitsplätze sind vorhandene aber „outgesourcte“ Arbeitslätze!
Leiharbeit kann in dem Maßstab, wie sie Menschen beschäftigt keine Arbeitsplätze erzeugen.
Sie kann höchstenfalls betriebsinterne Arbeitsplätze, z.B. in der Lohnbuchhaltung oder die Disponentenjobs als wirklich durch die Leiharbeit neu entstehende Arbeitsplätze bezeichnen.
Die Politik weiss sehr genau welche Wirkungen die Deregulierung der Arbeitsplätze in der Praxis hat. Sie vernachlässigt ihre Fürsorgepflicht und Kontrollfunktion wenn sie flächendeckend den Missbrauch im Arbeitsleben zulässt bzw. ihn nicht nachhaltig bekämpft. Nicht jede Arbeit ist sozial und ihre Wirkung ist es auch nicht.
Leiharbeit gefährdet tarifierte Arbeit und bildet durch ihre „ungesicherte Arbeit“ (Prekarisierung) insgesamt ein Gefährdungspotential, letztendlich für den Erhalt des Sozialstaates durch die Sozialisierung ursprünglich unternehmerischer Risiken. Die Umstände unter denen Leiharbeiter schuften sind in vielen Fällen unmoralisch und ethisch zweifelhaft.
Leiharbeit ist quasi ein „unmoralisches Angebot“, ist aber für Arbeitssuchende oft eine der wenigen Chancen für einen beruflichen Einstieg, aber eben mit einer Menge Risiken für die Betroffenen. Nur konsequente staatliche Regulierung und Kontrolle sowie gewerkschaftliches Engagement könnte den Wildwuchs eindämmen, so schwierig das ist – aber es passiert zu wenig. Die aktuelle Arbeitsmarktpolitik zeigt, dass sie bisher kaum willig oder fähig ist, die gesetzlichen Regelungen der Arbeitnehmerüberlassung sowie das Arbeitnehmerentsendegesetz an die Modernität so anzupassen, dass es künftig schwerer wird Missbrauch ungefährdet durchzusetzen.
Solange soziale Verantwortung als lästiges „Übel“ denunziert wird, die ökonomische Bedeutung stärker belohnt wird, als die Verantwortung gegenüber den Beschäftigten, solange wird sich jeder im Vorteil fühlen, der gegen Gesetze verstößt, seine Stellung als Arbeitgeber ausnutzt, um auf Kosten seiner Belegschaft Profit zu machen.
Wer die Produzenten schädigt, schädigt das Produkt. Solange dieser Grundsatz einem Unternehmer nicht in Fleisch und Blut übergeht, werden wir Gesetze und Verordnungen brauchen, um Menschen vor der Ausbeutung zu schützen.
Leiharbeitsunternehmer wollen anerkannt werden
Als Chef eines Leiharbeitsunternehmens schaffe ich Arbeitsplätze. Viele sind von dieser Arbeit abhängig, ohne die sie keinen Arbeitsplatz hätten und andere kein Personal bekämen. Viele Unternehmer der Branche sehen sich als „Gutmenschen“, die ihre soziale Kompetenz dadurch ausdrücken, dass sie doch „Arbeit und Perspektive“ geben, davon sind sie fest überzeugt. Mit Sponsoring in Kultur und im Sport, sozialem Engagement oder als „Kunstmäzene“ versuchen sie sich als Leiharbeitsindustrie in der Öffentlichkeit, wie ein „ganz normaler“ Arbeitgeber und Unternehmer darzustellen. Sie wollen als Jobmotoren, als Arbeitsbeschaffer in ihren Ruf kräftig aufgewertet werden und hübschen ihn gern auch selbst auf. Erfolgreich lenken sie von der „problematischen“ Seite ihre Branche ab, die sie als „Zwischenhändler der Ware Arbeitskraft“ haben.
Der Sanktionsdruck der Bundesagentur für Arbeit wird ihnen weiterhin Arbeitssuchende in die Arme treiben. Sie werden diese Menschen aufsaugen und wieder ausspucken wenn sie nicht mehr gebraucht werden oder nicht profitabel genug sind. Unternehmer die den Einsatz von Leiharbeit in ihrem Betrieben bisher aus „moralischen“ Gründen ablehnten, werden nunmehr „ohne Gewissensbisse“ darauf zugreifen können, es gibt ja den Mindestlohn der Leiharbeit. Der Kontext zwischen Kapital, Politik und Öffentlichkeit scheint zu funktionieren. Die Politik ist nicht in der Lage, eigene Beschäftigungsideen umzusetzen, die auch nur halb so erfolgreich sind. Die Grundprobleme der Leiharbeit werden weiter vertagt und kaum jemand scheint daran zu rühren, weil zu viele von Unternehmensgewinnen dieser Branche profitieren bzw. mitverdienen.
Was bleibt
Die Politik gibt nach wie vor die Richtung vor und die Branche nimmt sie dankbar auf. Für die Politik bildet Leiharbeit den inzwischen fast einzigen Erfolgsmoment, der die Erwerbslosigkeit senkt. Sämtliche anderen ihrer „arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ haben bereits versagt. Die Politik steckt weiterhin in dem Zwiespalt, einer Branche die Tür zu öffnen, die ihre eigene Glaubwürdigkeit untergräbt. Die Politik kennt keine Alternativen oder Möglichkeiten, wie die Arbeitswelt anders organisiert werden könnte, um mehr Menschen an Arbeitsprozessen zu beteiligen. Die problembehaftete Branche Leiharbeit wird die Politik weiterhin als „ein Stachel im Fleisch“ daran erinnern, dass „Arbeit zweiter Klasse“ in Deutschland von ihnen etabliert worden ist.
Die Höhe der nunmehr festgelegten Mindestlöhne (die so genannten Mindestlohngruppen M, aus den Tarifverträgen des BZA und IGZ) bewahrt niemanden vor Armut. Die Diskussion „gleiche Arbeit für gleiches Geld“ wird damit nicht vom Tisch gefegt, landet aber in einer hinteren Ecke. Auf der Strecke bleiben ordentliche Löhne für ordentlich arbeitende Menschen. Die Armutsfalle wird den „Profiterbringern“ nicht erspart und Altersarmut ist für die Mehrheit von ihnen wahrscheinlich. Leiharbeit ist und bleibt was sie ist, „die Hure des Arbeitsmarktes“ ohne wenn und aber. Sie wird als Alternativlos dargestellt und wird es vermutlich deshalb bleiben. Sie wird zum Schaden all jener, die auf eine berufliche Perspektive setzen, die ihnen ein Leben in Würde und sozialer Sicherheit gewährt. Leiharbeit ist zu einem Vollbeschäftigungsprodukt gemacht worden, weil die Unternehmen es so wollten und die Politik das nicht verhindert hat. Auf diese Weise wird Leiharbeit tatsächlich in wenigen Jahren ihren Anteil an der Gesamtbeschäftigung von bisher knapp 1 Prozent auf bis zu 2,5 Prozent und mehr erreichen können, bessere Erfolgsaussichten hat keine Branche.
Anmerkung:
Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Stand Dezember 2011 eine neue Geschäftsanweisung zum Thema Arbeitnehmerüberlassung herausgegeben, die in ihren immerhin 88 Seiten genauen Aufschluss über die gesetzliche Lage gibt (diese ist auf den Internetseiten der BA im Downloadbereich zu finden.
Auch ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer wurde herausgegeben, in dem die wichtigsten Inhalte zur aktuellen Gesetzeslage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) enthalten sind.
Dieses Merkblatt muss jeder Arbeitgeber seinem Mitarbeiter bei dessen Einstellung aushändigen.