Nur kurz, denn die Berichterstattung aus der heutigen Haushaltsdebatte benötigt keine langen Ausführungen. Es ist so wie es immer ist - die in der Regierungsverantwortung stehenden
RednerInnen von CDU / CSU / FDP belobigen sich für ihre 'Nicht-Leistungen' in unerträglicher Weise. Eine SPD, die sich zu Zeiten von Willy Brandt oder Helmut Schmidt niemals zu einer Kriegsführung durch Deutsches Militär in anderen Ländern hätte hinreissen lassen, belächelt unterdessen die berechtigte Forderung der Partei 'Die Linke' auf Abzug aller Truppen aus allen Krisengebieten. Doch ganz besonders toll finde ich immer die vollmundigen Erklärungen der Partei 'Die Linke' wenn sie mit den Worten enden: "Wir werden alles tun um das zu verhindern !"
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Einträge von Citizenking
Presseerklärung der Griechischen Volksversammlung vom 03.07.2011
Liebe LeserInnen,
gerade erreicht mich eine Presseerklärung von einer Volksversammlung, die am 03.07.2011 auf dem Athener Syntagma-Platz stattfand. Unter keinen Umständen möchte ich sie Ihnen vorenthalten, zumal sie ein schöner Beweis dafür ist, wo das Defizit in der Mentalität des deutschen Michel am größten scheint:
Eine Warnung an die Troika, Banken und einheimische oder ausländische künftige Investoren, die von der Übertragung öffentlichen griechischen Eigentums träumen
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gerade erreicht mich eine Presseerklärung von einer Volksversammlung, die am 03.07.2011 auf dem Athener Syntagma-Platz stattfand. Unter keinen Umständen möchte ich sie Ihnen vorenthalten, zumal sie ein schöner Beweis dafür ist, wo das Defizit in der Mentalität des deutschen Michel am größten scheint:
Eine Warnung an die Troika, Banken und einheimische oder ausländische künftige Investoren, die von der Übertragung öffentlichen griechischen Eigentums träumen
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Neofaschismus salonfähig gemacht !
Ab und zu sehe ich mir die Diskussionsrunde bei 'Anne Will' an - diesmal war ich jedoch entsetzt, wie offen Politiker versuchen neofaschistisches Gedankengut zu verbreiten. Natürlich profilierte sich dabei insbesondere 'Hardliner' Thilo Sarrazin. Abgesehen von seinen unzähligen 'Aussetzern' (sowohl verbal als auch inhaltlich) versuchte Sarrazin (unisono mit dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann) mit fadenscheinigster Argumentation und astronomischen Zahlen den ZuschauerInnen vorzugaukeln, dass Deutschland von einer Afrikanischen Flüchtlingswelle bedroht sei.
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Ein Gedicht zum Samstag...
Atomkraft
(ein Gedicht zum Thema 'Mensch und Natur' von Christina Stöger, SRL-Webradio (www.sofortradio.de) vom 08.04.2011) ["Ein Gedicht zum Samstag..." mehr »]
(ein Gedicht zum Thema 'Mensch und Natur' von Christina Stöger, SRL-Webradio (www.sofortradio.de) vom 08.04.2011) ["Ein Gedicht zum Samstag..." mehr »]
Theorie oder Praxis ?
Sorry Leute, ich muss mal was loswerden...
In den letzten Tagen wird mir ständig vorgeworfen, ich würde so genannten 'Verschwörungstheoretikern' eine Plattform geben. Dazu erkläre ich folgendes:
1.) Wenn ich zu einem wissenschaftlichen Thema einen wirklichen Experten zitiere (oder es ihn in einem Video selbst erklären lasse), dann kommt es mir auf den sachlich-/fachlichen Inhalt an und nicht auf die 'persönliche Einstellung oder Meinung' der/des Betreffenden !
2.) ....und wer diese beiden Dinge vorsätzlich in einen Topf schmeißt und verbreitet, der gehört für mich eindeutig zum Kreise der 'Verschwörungstheoretiker' - oder er/sie hat einfach den Knall nicht gehört !!
-CK-
In den letzten Tagen wird mir ständig vorgeworfen, ich würde so genannten 'Verschwörungstheoretikern' eine Plattform geben. Dazu erkläre ich folgendes:
1.) Wenn ich zu einem wissenschaftlichen Thema einen wirklichen Experten zitiere (oder es ihn in einem Video selbst erklären lasse), dann kommt es mir auf den sachlich-/fachlichen Inhalt an und nicht auf die 'persönliche Einstellung oder Meinung' der/des Betreffenden !
2.) ....und wer diese beiden Dinge vorsätzlich in einen Topf schmeißt und verbreitet, der gehört für mich eindeutig zum Kreise der 'Verschwörungstheoretiker' - oder er/sie hat einfach den Knall nicht gehört !!
-CK-
Japan ist tot !
Vergleiche Tchernobyl mit JAPAN
(eine Zusammenstellung von Fakten von Horst Hilse und Fritz Mielert)
Japan ist 377,835 Quadratkilometer gross !!!!
Verseuchtes Gebiet in Tchernobyl 218.000 Quadratkilometer !!!!
QUELLE : http://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophe_von_Tschernobyl
mit mehr als 37.000 Becquerel (37 kBq) Cs-137 pro m² radioaktiv belastet.!
Mehr als 70 Prozent dieser Gebiete liegen in Russland, der Ukraine und Weißrussland. Während hier die stärksten Konzentrationen an flüchtigen Nukliden und Brennstoffpartikeln entstanden, wurde mehr als die Hälfte der Gesamtmenge der flüchtigen Bestandteile und heißen Partikel außerhalb dieser Länder abgelagert:
Jugoslawien, Finnland, Schweden, Bulgarien, Norwegen, Rumänien, Deutschland, Österreich, Polen
erhielten jeweils mehr als ein Petabecquerel (1015 Bq oder eine Billiarde Becquerel) an Cäsium-137. Insgesamt wurden in Europa etwa 3.900.000 km² = (40 % der Gesamtfläche) durch Cäsium-137 kontaminiert (VERSEUCHT) (mindestens 4 kBq pro m²). ["Japan ist tot !" mehr »]
(eine Zusammenstellung von Fakten von Horst Hilse und Fritz Mielert)
Japan ist 377,835 Quadratkilometer gross !!!!
Verseuchtes Gebiet in Tchernobyl 218.000 Quadratkilometer !!!!
QUELLE : http://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophe_von_Tschernobyl
mit mehr als 37.000 Becquerel (37 kBq) Cs-137 pro m² radioaktiv belastet.!
Mehr als 70 Prozent dieser Gebiete liegen in Russland, der Ukraine und Weißrussland. Während hier die stärksten Konzentrationen an flüchtigen Nukliden und Brennstoffpartikeln entstanden, wurde mehr als die Hälfte der Gesamtmenge der flüchtigen Bestandteile und heißen Partikel außerhalb dieser Länder abgelagert:
Jugoslawien, Finnland, Schweden, Bulgarien, Norwegen, Rumänien, Deutschland, Österreich, Polen
erhielten jeweils mehr als ein Petabecquerel (1015 Bq oder eine Billiarde Becquerel) an Cäsium-137. Insgesamt wurden in Europa etwa 3.900.000 km² = (40 % der Gesamtfläche) durch Cäsium-137 kontaminiert (VERSEUCHT) (mindestens 4 kBq pro m²). ["Japan ist tot !" mehr »]
Das Wort zum Sonntag
Alle reden über so genannte 'Verschwörungstheoretiker' - während die Verschwörungspraktiker unbehelligt agieren können....
-CK-
-CK-
Zum Thema Atomenergie
Es wird Zeit dem selbstherrlichen Geschwafel unserer (u.a. über Atomenergie unwissenden) PolitikerInnen ein Ende zu setzen. Wozu gibt es eigentlich diese unsinnigen 'Strahlengrenzwerte', während die Atomindustrie ihre Abfallprodukte im Zuge von 'abgesegneten Friedensmissionen' in Form von Plutoniumgeschossen entsorgt. Warum starb Dr. Scheer unmittelbar nach seiner Ankündigung, die Atomindustrie wegen Vertragsbruch (Laufzeitenverlängerung) verklagen zu wollen ?
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Citizenking wechselt die Radiostation
Am Samstag ist es soweit: DJ Citizenking wechselt von 'Partisanradio' zu 'Sofort-Radio-Live' und hat seine erste Sendung von 14 bis 16 Uhr !
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Frohes neues Jahr !
Citizenking wünscht allen LeserInnen einen geschmeidigen Übergang ins Jahr 2011 und bedankt sich für das Interesse und die Unterstützung. Dank & liebe Grüße auch an das 'duckhome-team' mit besten Wünschen für das kommende Jahr...
-CK-
-CK-
Pressemitteilung der Hartz-IV-Plattform vom 26.11.10
Hartz4-Plattform fordert Ministerin von der Leyen auf, die Umwandlung der „Tafeln“ in Selbstverantwortung ihrer „Kunden“ und Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen
„Was wäre, wenn das scheinbare Gutmenschen-System der „Tafeln“ nicht Bilanzgewinnen und Image-Werbung von Lebensmittel-Konzernen diente, sondern Arbeitsplätze für seine „Kunden“ schaffen würden?“ fragte Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker. „Wenn es die Politik mit ihrer Ankündigung des „Förderns“ tatsächlich ernst meinte, so würde Sozialministerin von der Leyen mit allen finanziellen und logistischen Mitteln „fördern“, um die Tafeln von Werbe-Plattformen für die Wirtschaft in eigenverantwortlich bewirtschaftete Unternehmen mit Arbeitsplätzen für ihre „Kunden“ umzuwandeln. Was spräche eigentlich dagegen,“ fragte die Arbeitslosen-Sprecherin weiter, „wie beim „Grünen Punkt“ - wo Wiederverwertbares aus dem Hausmüll wirtschaftlich genutzt wird – auch den Grundgedanken der Tafeln – die Nutzbarmachung von Lebensmitteln aus dem Überproduktions-Müll der Lebensmittel-Industrie - mit existenzsichernden Arbeitsplätzen für für Arbeitslose zu betreiben? Wenn schon gute Taten, dann könnte die Wirtschaft doch einen Beitrag dazu leisten, dass sie nicht nur in ihren eigenen Bilanz-Gewinnen ankommen sondern vor allem bei denen, für die sie vorgeben, Gutes tun zu wollen.“ ["Pressemitteilung der Hartz-IV-Plattform vom 26.11.10" mehr »]
„Was wäre, wenn das scheinbare Gutmenschen-System der „Tafeln“ nicht Bilanzgewinnen und Image-Werbung von Lebensmittel-Konzernen diente, sondern Arbeitsplätze für seine „Kunden“ schaffen würden?“ fragte Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker. „Wenn es die Politik mit ihrer Ankündigung des „Förderns“ tatsächlich ernst meinte, so würde Sozialministerin von der Leyen mit allen finanziellen und logistischen Mitteln „fördern“, um die Tafeln von Werbe-Plattformen für die Wirtschaft in eigenverantwortlich bewirtschaftete Unternehmen mit Arbeitsplätzen für ihre „Kunden“ umzuwandeln. Was spräche eigentlich dagegen,“ fragte die Arbeitslosen-Sprecherin weiter, „wie beim „Grünen Punkt“ - wo Wiederverwertbares aus dem Hausmüll wirtschaftlich genutzt wird – auch den Grundgedanken der Tafeln – die Nutzbarmachung von Lebensmitteln aus dem Überproduktions-Müll der Lebensmittel-Industrie - mit existenzsichernden Arbeitsplätzen für für Arbeitslose zu betreiben? Wenn schon gute Taten, dann könnte die Wirtschaft doch einen Beitrag dazu leisten, dass sie nicht nur in ihren eigenen Bilanz-Gewinnen ankommen sondern vor allem bei denen, für die sie vorgeben, Gutes tun zu wollen.“ ["Pressemitteilung der Hartz-IV-Plattform vom 26.11.10" mehr »]
Bundesregierung betrügt Hartz IV-EmpfängerInnen und entlastet stattdessen die Industrie
Gaaaanz toll, Frau Merkel und Frau von der (Dauer-) Ley(d)en !
Sie haben mal wieder bewiesen, wie dumm das deutsche Volk ist ! Einerseits haben sie schon bei der Neuberechnung der Regelsätze betrogen, indem sie nur 15% statt 20% im Ansatz des geringverdienenden Personenkreises zu Grunde gelegt haben. Im nächsten Schritt haben sie dann die Anteile für Alkohol und Tabakwaren herausgerechnet. Anstatt aber nun von der Industrie die dringend notwendige Öko-Abgabe abzufordern, bekommt die Industrie diese Abgabe geschenkt und im Gegenzug wird die Tabaksteuer erhöht... ["Bundesregierung betrügt Hartz IV-EmpfängerInnen und entlastet ... »]
Sie haben mal wieder bewiesen, wie dumm das deutsche Volk ist ! Einerseits haben sie schon bei der Neuberechnung der Regelsätze betrogen, indem sie nur 15% statt 20% im Ansatz des geringverdienenden Personenkreises zu Grunde gelegt haben. Im nächsten Schritt haben sie dann die Anteile für Alkohol und Tabakwaren herausgerechnet. Anstatt aber nun von der Industrie die dringend notwendige Öko-Abgabe abzufordern, bekommt die Industrie diese Abgabe geschenkt und im Gegenzug wird die Tabaksteuer erhöht... ["Bundesregierung betrügt Hartz IV-EmpfängerInnen und entlastet ... »]
Die demokratische Revolution
Das (vor-)letzte Mittel gegen die Regierung – Die demokratische Revolution
In den letzten Jahren und Monaten haben wir alle erleben können, wie die Regierenden in teilweise erschreckender Skrupellosigkeit entgegen den Interessen der Mehrheit des Volkes Entscheidungen treffen und gegen diese dann auch durchsetzen. Egal ob wir auf die Agenda 2010 schauen, oder auf Kriegseinsätze im Ausland, dem Atomausstieg, die Hartz-IV – Reformen und weiteren Einsparungen im sozialen Bereich sowie die unaufhaltsame Überführung von Aufgaben der im Grundgesetz festgeschriebenen Daseinsfürsorge in Privathände. Für das kurzzeitige Stopfen von aktuellen Haushaltslöchern werden öffentliches Eigentum und öffentliche Dienstleistungsbereiche lediglich aufgrund unverbindlicher Sanierungszusagen von Investoren in deren Hände gegeben, obwohl alle Bereiche in denen in großem Stil privatisiert wurde, weder die versprochenen Einsparungen noch die versprochenen Sanierungsmaßnahmen vorweisen können.
Im Gegenteil - die einzigen Sanierungsmaßnahmen, die die neuen Eigentümer vornahmen beschränkten sich lediglich auf Personalzahlen, Lohnneben- und Wirtschaftskosten – jedoch ausschließlich zu Lasten der ArbeitnehmerInnen und der Kommunen und somit für jede einzelne BürgerIn.
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In den letzten Jahren und Monaten haben wir alle erleben können, wie die Regierenden in teilweise erschreckender Skrupellosigkeit entgegen den Interessen der Mehrheit des Volkes Entscheidungen treffen und gegen diese dann auch durchsetzen. Egal ob wir auf die Agenda 2010 schauen, oder auf Kriegseinsätze im Ausland, dem Atomausstieg, die Hartz-IV – Reformen und weiteren Einsparungen im sozialen Bereich sowie die unaufhaltsame Überführung von Aufgaben der im Grundgesetz festgeschriebenen Daseinsfürsorge in Privathände. Für das kurzzeitige Stopfen von aktuellen Haushaltslöchern werden öffentliches Eigentum und öffentliche Dienstleistungsbereiche lediglich aufgrund unverbindlicher Sanierungszusagen von Investoren in deren Hände gegeben, obwohl alle Bereiche in denen in großem Stil privatisiert wurde, weder die versprochenen Einsparungen noch die versprochenen Sanierungsmaßnahmen vorweisen können.
Im Gegenteil - die einzigen Sanierungsmaßnahmen, die die neuen Eigentümer vornahmen beschränkten sich lediglich auf Personalzahlen, Lohnneben- und Wirtschaftskosten – jedoch ausschließlich zu Lasten der ArbeitnehmerInnen und der Kommunen und somit für jede einzelne BürgerIn.
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Euro-Konferenz
Nachdem sich die OrganisatorInnen der Euro-Konferenz, die am 25.09.2010 in Berlin in der Rheinbeck-Halle in Oberschöneweide ab 8 Uhr stattfindet, noch einmal besprochen haben, möchte ich nun gerne auf diese für alle BürgerInnen wichtige Veranstaltung aufmerksam machen:
http://euro-konferenz.de
-CK-
http://euro-konferenz.de
-CK-
Sparpaket der Regierung ist eine Ohrfeige für die Demokratie
Das von der Bundesregierung verabschiedete 'Sparpaket' ist ein weiteres Puzzleteil für das von den Lobbyisten und Wirtschaftsmagnaten vorgemalte Bild eines Staates nach deren Gutdünken. Natürlich bleiben diese Herrsch-schaften von den beschlossenen Einschnitten vollkommen unberührt...
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Brot und Spiele
Ergänzend zum vorherigen Artikel erlaube ich mir noch ein paar eigene Betrachtungen:
Es ist jedesmal das selbe Bild - der 'Deutsche Michel' hat nur noch ein Thema: die Fussball-Weltmeisterschaft. Die Regierung freut sich ganz besonders darüber, denn wen interessiert jetzt noch, was die da oben gerade wieder 'austüfteln' ?
Während in ganz Deutschland eine Euphorie ausbricht und tausende Menschen sich das 'schwarz-rot-gold' ins Gesicht malen, beraten die PolitikerInnen im Hintergrund bereits über neue Hatz IV-'Nachbesserungen' (...fragt sich nur wem's danach besser geht, der Bundesagentur für Arbeit [finanziell] oder demr LeistungsempfängerIn [in Form von weiteren Einschränkungen]).
Ich bin immer wieder darüber entsetzt, wie viele Menschen sich in den Strassen zusammenfinden, wenn es um 'Sport' geht - beim Kampf um die eigenen Grundrechte schaffen es nicht mal 1% dieser Vollidioten auf die Strasse - und was heisst hier eigentlich 'Sport' ???
Wussten Sie, dass in Südafrika sogar Enteignungen und Zwangsräumungen angewandt wurden, um die dort errichteten Sportarenen präsentieren zu können ? Und wer sind denn die 'Verdiener' an einer WM - richtig ! - genau diejenigen, die wir nach der WM dann wieder als 'sozial kalt' kritisieren. (Abgesehen von den unglaublichen Summen von Werbe- und Sponsorengeldern...)
Zudem ist jede WM ein 'Marktplatz' der Fussballspieler, wo diese nach eingehender 'Fleischbeschau' von erfolgsgierigen Managern darauf hoffen für eine astronomische Rekordtransfersumme eingekauft zu werden. Wissen Sie eigentlich wieviele Jahre ein durchschnittliche ArbeitnehmerIn schuften müsste, um eine Ablösesumme von 80 Millionen Euro zu 'erarbeiten' ? Na dann schau'n Sie mal:
80.000.000 Euro dividiert durch das Bruttoeinkommen einer durchschnittlichen ArbeitnehmerIn von etwa 1.300 Euro =
61.538 Monate !!! Dies entspricht 5128 Arbeitsjahren !!! Und da wundern Sie sich, dass an den Börsen das Geld abgezockt wird ?
Oder wussten Sie etwa nicht, dass mehr als die Hälfte der erstklassigen 'Vorzeigeklubs' eingetragene Aktiengesellschaften sind - die mit diesen Summen dort investieren und spekulieren ?? Na dann willkommen in der Realität !
Und was es auch alles an Accessoires für die WM gibt - das Schärfste:
Rückspiegelpräservative mit dem schwarz-rot-goldenen Emblem zum Preis von 19,90 Euro (von diesem Betrag können Sie in Afrika 5 Kinder über einen Monat ernähren !)
Gehen Sie also schön weiter ins Stadion oder junken im Sportkanal - später, wenn Sie aufgewacht sind und es zu spät ist werden Sie vielleicht nur noch froh darüber sein, dass sie wenigstens Ihre altbekannten 'Ordner' behalten dürfen - zwar haben die dann eine Polizei- oder Militäruniform an und jegliches Recht auf ihrer Seite, aber das kann Ihnen dann auch egal sein......
-CK-
Es ist jedesmal das selbe Bild - der 'Deutsche Michel' hat nur noch ein Thema: die Fussball-Weltmeisterschaft. Die Regierung freut sich ganz besonders darüber, denn wen interessiert jetzt noch, was die da oben gerade wieder 'austüfteln' ?
Während in ganz Deutschland eine Euphorie ausbricht und tausende Menschen sich das 'schwarz-rot-gold' ins Gesicht malen, beraten die PolitikerInnen im Hintergrund bereits über neue Hatz IV-'Nachbesserungen' (...fragt sich nur wem's danach besser geht, der Bundesagentur für Arbeit [finanziell] oder demr LeistungsempfängerIn [in Form von weiteren Einschränkungen]).
Ich bin immer wieder darüber entsetzt, wie viele Menschen sich in den Strassen zusammenfinden, wenn es um 'Sport' geht - beim Kampf um die eigenen Grundrechte schaffen es nicht mal 1% dieser Vollidioten auf die Strasse - und was heisst hier eigentlich 'Sport' ???
Wussten Sie, dass in Südafrika sogar Enteignungen und Zwangsräumungen angewandt wurden, um die dort errichteten Sportarenen präsentieren zu können ? Und wer sind denn die 'Verdiener' an einer WM - richtig ! - genau diejenigen, die wir nach der WM dann wieder als 'sozial kalt' kritisieren. (Abgesehen von den unglaublichen Summen von Werbe- und Sponsorengeldern...)
Zudem ist jede WM ein 'Marktplatz' der Fussballspieler, wo diese nach eingehender 'Fleischbeschau' von erfolgsgierigen Managern darauf hoffen für eine astronomische Rekordtransfersumme eingekauft zu werden. Wissen Sie eigentlich wieviele Jahre ein durchschnittliche ArbeitnehmerIn schuften müsste, um eine Ablösesumme von 80 Millionen Euro zu 'erarbeiten' ? Na dann schau'n Sie mal:
80.000.000 Euro dividiert durch das Bruttoeinkommen einer durchschnittlichen ArbeitnehmerIn von etwa 1.300 Euro =
61.538 Monate !!! Dies entspricht 5128 Arbeitsjahren !!! Und da wundern Sie sich, dass an den Börsen das Geld abgezockt wird ?
Oder wussten Sie etwa nicht, dass mehr als die Hälfte der erstklassigen 'Vorzeigeklubs' eingetragene Aktiengesellschaften sind - die mit diesen Summen dort investieren und spekulieren ?? Na dann willkommen in der Realität !
Und was es auch alles an Accessoires für die WM gibt - das Schärfste:
Rückspiegelpräservative mit dem schwarz-rot-goldenen Emblem zum Preis von 19,90 Euro (von diesem Betrag können Sie in Afrika 5 Kinder über einen Monat ernähren !)
Gehen Sie also schön weiter ins Stadion oder junken im Sportkanal - später, wenn Sie aufgewacht sind und es zu spät ist werden Sie vielleicht nur noch froh darüber sein, dass sie wenigstens Ihre altbekannten 'Ordner' behalten dürfen - zwar haben die dann eine Polizei- oder Militäruniform an und jegliches Recht auf ihrer Seite, aber das kann Ihnen dann auch egal sein......
-CK-
Pressemitteilung der Hartz IV-Plattform vom 06.05.2010
Hartz IV: Tacheles schlägt dem Sozialhilfe-Fass den Boden aus -
Regierungsfreundliche Auslegung des Bundesverfassungsurteils und 10.000 € mit Geschmäckle
___________________________________________________________________
Hartz4-Plattform fragt:
Auf wessen Seite steht der Preisträger des Regine-Hildebrandt-Preises eigentlich?
["Pressemitteilung der Hartz IV-Plattform vom 06.05.2010" mehr »]
Regierungsfreundliche Auslegung des Bundesverfassungsurteils und 10.000 € mit Geschmäckle
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Hartz4-Plattform fragt:
Auf wessen Seite steht der Preisträger des Regine-Hildebrandt-Preises eigentlich?
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Pressemitteilung der Freien ArbeiterInnen Union (FAU) vom 01.05.10
Haft für die FAU Berlin?
Syndikalisten protestieren gegen Ordnungsstrafe
Berlin, 1.5.2010
Im Rahmen der Gewerkschaftsdemonstration zum 1.Mai protestierte die FAU Berlin mit einem eigenen Block gegen die Ordnungsstrafe, zu der sie vor zwei Wochen verurteilt wurde. Mit der Begründung, sie habe gegen eine Einstweilige Verfügung verstoßen, wurden 200 Euro Ordnungsgeld -
ersatzweise vier Tage Haft - verhängt. Die Arbeitnehmerorganisation darf sich seit Dezember 2009 nicht mehr als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft bezeichnen.
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Syndikalisten protestieren gegen Ordnungsstrafe
Berlin, 1.5.2010
Im Rahmen der Gewerkschaftsdemonstration zum 1.Mai protestierte die FAU Berlin mit einem eigenen Block gegen die Ordnungsstrafe, zu der sie vor zwei Wochen verurteilt wurde. Mit der Begründung, sie habe gegen eine Einstweilige Verfügung verstoßen, wurden 200 Euro Ordnungsgeld -
ersatzweise vier Tage Haft - verhängt. Die Arbeitnehmerorganisation darf sich seit Dezember 2009 nicht mehr als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft bezeichnen.
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Pressemitteilung der 'Hartz IV - Plattform' vom 1. April 2010
Bundesarbeitsministerium: Berufung Hartz IV-Erfahrener in Regelsatz-Arbeitsgruppe
______________________________________________________________________
Sofortmaßnahme: Ersatzlose Streichung des Sanktions-Paragrafen 31 SGB II
„Die Überraschung hätte größer nicht sein können, als ich gestern aus meinem Briefkasten Post des Bundesarbeitsministeriums holte: meine
Berufung in die Regelsatz-Arbeitsgruppe zur Ermittlung realitätsgerechter Hartz IV-Sätze,“ bestätigt Brigitte Vallenthin, Sprecherin der Hartz4-Plattform gegenüber dem Sozialticker.
["Pressemitteilung der 'Hartz IV - Plattform' vom 1. April 2010" mehr »]
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Sofortmaßnahme: Ersatzlose Streichung des Sanktions-Paragrafen 31 SGB II
„Die Überraschung hätte größer nicht sein können, als ich gestern aus meinem Briefkasten Post des Bundesarbeitsministeriums holte: meine
Berufung in die Regelsatz-Arbeitsgruppe zur Ermittlung realitätsgerechter Hartz IV-Sätze,“ bestätigt Brigitte Vallenthin, Sprecherin der Hartz4-Plattform gegenüber dem Sozialticker.
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EU-Recht ermöglicht die Todesstrafe !!!
Liebe LeserInnen und Leser !
Als ich bereits im Jahre 2007 und 2008 eine aus neun Teilen bestehende Artikelserie zum Vertragswerk des Reformvertrages von Lissabon veröffentlichte (damals noch bei Radio Utopie) erntete ich einerseits Hohngelächter für die Behauptung, dass die Einführung der Todesstrafe im Lissabon-Vertrag steht und andererseits Zweifel, ob ich noch bei klarem Verstand sei. Dank meines Artikels über die vorsätzliche Desinformation der 'öffentlich-rechtlichen Medien' wurde mir in einem Leserbrief ein interessanter Link übermittelt, den ich hier gerne veröffentlichen möchte.
Selbst Frau Merkel, die einmal darauf angesprochen wurde liess durch ihre damalige Pressesprecherin verkünden, dass dies gar nicht im Vertrag stehen würde - vielleicht hat auch sie (so wie alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages) das Vertragswerk gar nicht gelesen, bevor alle diesem Vertragswerk zugestimmt hatten !
Vielleicht erinnern sie sich noch: Am Morgen vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag
Vielleicht bleibt den Zweiflern und den Ignoranten das Lachen nun endgültig im Halse stecken, denn der Artikel ist im oberen Teil ein Auszug eines Interviews des renommierten Wirtschaftsblatts 'Focus-Money', das nicht nur von den MitverursacherInnen der Wirtschaftskrise eifrig gelesen wird. Es könnte aber auch sein, dass gerade eben diese Leserklientel gar nichts gegen diese Passagen geltenden EU-Rechts einzuwenden hat - doch lesen Sie selbst...
Nein zur EU-Todesstrafe
Der Vertrag von Lissabon ermöglicht die Todesstrafe und das staatliche Töten !
Ein Interview mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
Oliver Janich, «Focus-Money»: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich Ihre Argumentation?
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen «Erläuterungen» und deren «Negativdefinitionen» zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 Grundgesetz), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.
Aber verbietet die Charta nicht die Todesstrafe?
Massgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 EU-Vertrag (EUV) in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäss den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten «Erläuterungen», in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.
Warum so umständlich?
Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt.
Aber ist es nun eindeutig, dass das Töten von Menschen erlaubt ist, wenn der Vertrag in Kraft tritt?
Ja, die Grundrechtecharta wurde 2000 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechtecharta verbindlich.
Aber die entsprechende Passage steht ja nur in den Erläuterungen …
Diese sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Ausserdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?
Hat das Bundesverfassungsgericht Ihrer Interpretation mit der Anerkennung des Lissabon-Vertrags nicht eine Absage erteilt?
Überhaupt nicht. Es hat sich zu der Frage gar nicht geäussert.
Ist das üblich?
Das ist sogar der Normalfall. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht eines Problems nicht annehmen will, äussert es sich einfach nicht dazu.
Ist das rechtlich möglich?
Das ist rechtlich mehr als bedenklich, aber Praxis.
Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Fall eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall.
Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg?
Aber ist es nicht normal, dass in Kriegen und Kriegszeiten zum Beispiel Deserteure hingerichtet werden?
In Diktaturen schon.
Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?
Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montags-Demonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar «Autonome», die Steine schmeissen.
Es gibt Politiker und Juristen, die argumentieren, dass die Grundrechte eines Landes durch den EU-Vertrag nur verbessert, aber nicht verschlechtert werden können.
Die Grundrechtecharta der Europäischen Union (GrCh) enthält keinen Vorrang oder Vorbehalt der nationalen Grundrechte oder ein grundrechtliches Günstigkeitsprinzip. Wer das behauptet, beweist seine Unkenntnis des Gemeinschaftsrechts.
Wie das?
Dort wird mit dem Art. 53 der Grundrechte-charta argumentiert. Aber genau der gibt das nicht her. Dort heisst es: «Keine Bestimmung dieser Charta ist als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich […] sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.» Wesentlich ist der Passus «in dem jeweiligen Anwendungsbereich». Wenn nämlich Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist, sind die Grundrechte der Europäischen Union massgeblich (Art. 51 Abs. 1 GrCh), wenn nationales Recht anzuwenden ist, die nationalen Grundrechte. Beide Grundrechtetexte sind niemals gleichzeitig anzuwenden.
Aber der Europäische Gerichtshof könnte doch feststellen, dass in diesem Fall das nationale Recht Vorrang hat.
Genau das hat der EuGH noch nie getan. Er fühlt sich immer zuständig. Ausserdem ist das Verbot der Todesstrafe kein Grundrecht. Insofern zieht das Argument, die Grundrechte dürfen nicht verschlechtert werden, nicht.
Ein anderes Argument aus Kreisen der EU-Kommission lautet, der Passus wäre drin, um auch Staaten wie die Türkei aufnehmen zu können.
Das ist doch grotesk. Als Gemeinschaft müssten wir doch sagen, wir nehmen keine Länder auf, in denen Menschen getötet werden dürfen, und nicht umgekehrt.
Ist den Politikern denn bewusst, was sie da beschliessen?
Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Professor Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern.
Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum so etwas beschlossen wird?
Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer grösser. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.
Also will man sie niederschiessen dürfen?
So sieht es aus.
Was kann man dagegen tun?
Meiner Meinung nach berechtigt das EU-Vertragswerk, auch weil damit die Demokratie ausgehöhlt ist, zum Widerstand.
Welche Form von Widerstand meinen Sie?
Zum Beispiel Demonstrationen und alle Formen des öffentlichen Widerspruchs, der Weg Gandhis.
… die dann als Aufruhr gedeutet werden können. Das klingt nach diktatorischen Verhältnissen.
Das Wort Diktatur ist fachlich schief, aber sehr gebräuchlich. Der Begriff ist seit der Römischen Republik als befristete Notstandsverfassung definiert. Ich würde eher von Despotie, die zur Tyrannis ausarten kann, sprechen. Im übrigen: Wenn im Oktober die Iren dem Vertrag von Lissabon zustimmen, ist die Abschaffung der Todesstrafe beseitigt.
Quelle: Focus-Money 35/2009 vom 19.8.2009
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Artikel 2 der Charta der Grundrechte – Recht auf Leben
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
2. Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Quelle: Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der Fassung vom 14.12.2007,
Amtsblatt der Europäischen Union C 303/1
Erläuterung zu Artikel 2 – Recht auf Leben
1. Absatz dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet:
«1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt [...]».
2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet:
«Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.»
Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen «Negativdefinitionen» auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
«Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.»
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
«Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden [...]».
Quelle: Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in der Fassung vom 14.12.2007,
Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17
Artikel 52 der Charta der GrundrechteTragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze
[…]
(3) Soweit diese Charta Rechte enthält, die den durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten Rechten entsprechen, haben sie die gleiche Bedeutung und Tragweite, wie sie ihnen in der genannten Konvention verliehen wird. Diese Bestimmung steht dem nicht entgegen, dass das Recht der Union einen weitergehenden Schutz gewährt.
[…]
(7) Die Erläuterungen, die als Anleitung für die Auslegung dieser Charta verfasst wurden, sind von den Gerichten der Union und der Mitgliedsstaaten gebührend zu berücksichtigen.
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Der Abdruck erschien am 31.08.2009 in der Ausgabe Nr. 35 der Zeitschrift 'Zeit-Fragen', Redaktion und Verlag, Postfach, CH-8044 Zürich
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-CK-
Als ich bereits im Jahre 2007 und 2008 eine aus neun Teilen bestehende Artikelserie zum Vertragswerk des Reformvertrages von Lissabon veröffentlichte (damals noch bei Radio Utopie) erntete ich einerseits Hohngelächter für die Behauptung, dass die Einführung der Todesstrafe im Lissabon-Vertrag steht und andererseits Zweifel, ob ich noch bei klarem Verstand sei. Dank meines Artikels über die vorsätzliche Desinformation der 'öffentlich-rechtlichen Medien' wurde mir in einem Leserbrief ein interessanter Link übermittelt, den ich hier gerne veröffentlichen möchte.
Selbst Frau Merkel, die einmal darauf angesprochen wurde liess durch ihre damalige Pressesprecherin verkünden, dass dies gar nicht im Vertrag stehen würde - vielleicht hat auch sie (so wie alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages) das Vertragswerk gar nicht gelesen, bevor alle diesem Vertragswerk zugestimmt hatten !
Vielleicht erinnern sie sich noch: Am Morgen vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag
Vielleicht bleibt den Zweiflern und den Ignoranten das Lachen nun endgültig im Halse stecken, denn der Artikel ist im oberen Teil ein Auszug eines Interviews des renommierten Wirtschaftsblatts 'Focus-Money', das nicht nur von den MitverursacherInnen der Wirtschaftskrise eifrig gelesen wird. Es könnte aber auch sein, dass gerade eben diese Leserklientel gar nichts gegen diese Passagen geltenden EU-Rechts einzuwenden hat - doch lesen Sie selbst...
Nein zur EU-Todesstrafe
Der Vertrag von Lissabon ermöglicht die Todesstrafe und das staatliche Töten !
Ein Interview mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
Oliver Janich, «Focus-Money»: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich Ihre Argumentation?
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen «Erläuterungen» und deren «Negativdefinitionen» zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 Grundgesetz), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.
Aber verbietet die Charta nicht die Todesstrafe?
Massgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 EU-Vertrag (EUV) in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäss den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten «Erläuterungen», in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.
Warum so umständlich?
Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt.
Aber ist es nun eindeutig, dass das Töten von Menschen erlaubt ist, wenn der Vertrag in Kraft tritt?
Ja, die Grundrechtecharta wurde 2000 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechtecharta verbindlich.
Aber die entsprechende Passage steht ja nur in den Erläuterungen …
Diese sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Ausserdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?
Hat das Bundesverfassungsgericht Ihrer Interpretation mit der Anerkennung des Lissabon-Vertrags nicht eine Absage erteilt?
Überhaupt nicht. Es hat sich zu der Frage gar nicht geäussert.
Ist das üblich?
Das ist sogar der Normalfall. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht eines Problems nicht annehmen will, äussert es sich einfach nicht dazu.
Ist das rechtlich möglich?
Das ist rechtlich mehr als bedenklich, aber Praxis.
Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Fall eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall.
Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg?
Aber ist es nicht normal, dass in Kriegen und Kriegszeiten zum Beispiel Deserteure hingerichtet werden?
In Diktaturen schon.
Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?
Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montags-Demonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar «Autonome», die Steine schmeissen.
Es gibt Politiker und Juristen, die argumentieren, dass die Grundrechte eines Landes durch den EU-Vertrag nur verbessert, aber nicht verschlechtert werden können.
Die Grundrechtecharta der Europäischen Union (GrCh) enthält keinen Vorrang oder Vorbehalt der nationalen Grundrechte oder ein grundrechtliches Günstigkeitsprinzip. Wer das behauptet, beweist seine Unkenntnis des Gemeinschaftsrechts.
Wie das?
Dort wird mit dem Art. 53 der Grundrechte-charta argumentiert. Aber genau der gibt das nicht her. Dort heisst es: «Keine Bestimmung dieser Charta ist als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich […] sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.» Wesentlich ist der Passus «in dem jeweiligen Anwendungsbereich». Wenn nämlich Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist, sind die Grundrechte der Europäischen Union massgeblich (Art. 51 Abs. 1 GrCh), wenn nationales Recht anzuwenden ist, die nationalen Grundrechte. Beide Grundrechtetexte sind niemals gleichzeitig anzuwenden.
Aber der Europäische Gerichtshof könnte doch feststellen, dass in diesem Fall das nationale Recht Vorrang hat.
Genau das hat der EuGH noch nie getan. Er fühlt sich immer zuständig. Ausserdem ist das Verbot der Todesstrafe kein Grundrecht. Insofern zieht das Argument, die Grundrechte dürfen nicht verschlechtert werden, nicht.
Ein anderes Argument aus Kreisen der EU-Kommission lautet, der Passus wäre drin, um auch Staaten wie die Türkei aufnehmen zu können.
Das ist doch grotesk. Als Gemeinschaft müssten wir doch sagen, wir nehmen keine Länder auf, in denen Menschen getötet werden dürfen, und nicht umgekehrt.
Ist den Politikern denn bewusst, was sie da beschliessen?
Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Professor Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern.
Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum so etwas beschlossen wird?
Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer grösser. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.
Also will man sie niederschiessen dürfen?
So sieht es aus.
Was kann man dagegen tun?
Meiner Meinung nach berechtigt das EU-Vertragswerk, auch weil damit die Demokratie ausgehöhlt ist, zum Widerstand.
Welche Form von Widerstand meinen Sie?
Zum Beispiel Demonstrationen und alle Formen des öffentlichen Widerspruchs, der Weg Gandhis.
… die dann als Aufruhr gedeutet werden können. Das klingt nach diktatorischen Verhältnissen.
Das Wort Diktatur ist fachlich schief, aber sehr gebräuchlich. Der Begriff ist seit der Römischen Republik als befristete Notstandsverfassung definiert. Ich würde eher von Despotie, die zur Tyrannis ausarten kann, sprechen. Im übrigen: Wenn im Oktober die Iren dem Vertrag von Lissabon zustimmen, ist die Abschaffung der Todesstrafe beseitigt.
Quelle: Focus-Money 35/2009 vom 19.8.2009
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Artikel 2 der Charta der Grundrechte – Recht auf Leben
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
2. Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Quelle: Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der Fassung vom 14.12.2007,
Amtsblatt der Europäischen Union C 303/1
Erläuterung zu Artikel 2 – Recht auf Leben
1. Absatz dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet:
«1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt [...]».
2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet:
«Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.»
Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen «Negativdefinitionen» auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
«Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.»
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
«Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden [...]».
Quelle: Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in der Fassung vom 14.12.2007,
Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17
Artikel 52 der Charta der GrundrechteTragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze
[…]
(3) Soweit diese Charta Rechte enthält, die den durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten Rechten entsprechen, haben sie die gleiche Bedeutung und Tragweite, wie sie ihnen in der genannten Konvention verliehen wird. Diese Bestimmung steht dem nicht entgegen, dass das Recht der Union einen weitergehenden Schutz gewährt.
[…]
(7) Die Erläuterungen, die als Anleitung für die Auslegung dieser Charta verfasst wurden, sind von den Gerichten der Union und der Mitgliedsstaaten gebührend zu berücksichtigen.
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Der Abdruck erschien am 31.08.2009 in der Ausgabe Nr. 35 der Zeitschrift 'Zeit-Fragen', Redaktion und Verlag, Postfach, CH-8044 Zürich
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-CK-
Vorsätzliche Desinformation der öffentlich-rechtlichen Medien zum Thema Gentechnik !
Es ist ein Skandal der seines Gleichen sucht ! Nachdem heute Mittag die EU-Kommission entgegen des Willens der Mehrheit der EU-BürgerInnen dem Einsatz von Gentechnik bei Nutzpflanzen zugestimmt hat, erfährt der GEZ-Gebühr-zahlende Zuschauer kein Sterbenswörtchen von dieser gravierenden Entscheidung, die mehr als 500 Millionen Menschen europaweit betrifft. Von wegen 'unabhängige Medien' und 'ausgewogene Berichterstattung'. Gleich nach dem Bekanntwerden der Brüsseler Entscheidung zum Thema 'Gentechnik' hat AVAAZ eine Unterschriftensammlung für eine EU-Petition gegen den Einsatz von Gentechik in Europe eingeleitet. Nach wenigen Stunden sind dort bereits mehr als 263.000 Unterschriften eingegangen - Tendenz steigend...
Petitions-Link: https://secure.avaaz.org/de/eu_health_and_biodiversity/
Es wird Zeit, eine EU-Petition zum Thema 'Medien-Desinformation' zu initiieren. Bevor es hierfür aber eine Vorlage gibt, sollten Sie umgehend handeln und sich beschweren ! Wie kann es sein, dass über eine solche weitreichende Entscheidung weder in der 'Tagesschau' (ARD), noch in der 'Heute-Sendung' (ZDF) oder auch im WDR-Verbund kein einziges Wörtchen darüber verloren wird ?! Dieses Verhalten offenbart wiederum die 'Vetternwirtschaft' zwischen der EU-Spitze und den öffentlich-rechtlichen Medien. Lassen Sie sich das auf gar keinen Fall bieten und schreiben Sie den Intendanten unserer 'öffentlich-rechtlichen Medien' einen Beschwerdebrief oder eine Beschwerdemail oder rufen Sie direkt dort an, mit der Androhung der Einstellung Ihrer Zahlung von Rundfunkgebühren ! Tun Sie's jetzt sofort !!!
Die Adressen:
ARD
Südwestrundfunk (SWR)
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz
Telefon: 089/5900-3344
Email: zured@daserste.de
ARD-Intendant: Peter Boudgoust
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zweites Deutsches Fernsehen
Anstalt des öffentlichen Rechts
ZDF-Straße 1
55127 Mainz
Tel.: 06131/70-1
Fax: 06131/70-2157
E-Mail: info@zdf.de
ZDF-Intendant: Markus Schächter
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Westdeutscher Rundfunk Köln
Anstalt des öffentlichen Rechts
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Tel.: 0221/220 0
Fax: 0221/220 4800
E-Mail: redaktion@WDR.de
WDR-Intendantin: Monika Piel
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung !!!
-CK-
Petitions-Link: https://secure.avaaz.org/de/eu_health_and_biodiversity/
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Die Adressen:
ARD
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Am Fort Gonsenheim 139
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Telefon: 089/5900-3344
Email: zured@daserste.de
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-CK-
*EILMELDUNG !!!* EU-Kommission erlaubt europaweiten Einsatz von Gentechnik in Nutzpflanzen
Wie bereits von EU-KritikerInnen befürchtet (und schon vor langer Zeit auf www.myspace.com/stop_the_lisboa_treaty veröffentlicht) hat die Eu-Kommission heute beschlossen, dass der Einsatz von Gentechnik in Nutzpflanzen europaweit zulässig ist. Für ein EU-weites Memorandum benötigen wir 1.000.000 Unterschriften, die von AVAAZ gesammelt werden. Derzeit liegen ca 262.000 Unterschriften bereits vor.
Bitte beteiligen Sie sich rege an der Unterzeichnung und verbreiten Sie den Petitionsaufruf an alle Ihre Kontakte in Ihren Netzwerken und Adressbüchern !
Monsanto, BASF und Bayer (...um nur einige zu nennen...) dürfen in Europa kein 'Standbein' bekommen und unsere Gesundheit (übrigens ohne jedwede Schadensersatzpflicht bei eventuellen Schäden) zu gefährden !!!
PETITIONS-LINK: https://secure.avaaz.org/de/eu_health_and_biodiversity/
Wachen Sie auf - begreifen Sie endlich, dass die EU nicht Ihre Interessen vertritt, sondern die der Großkonzerne und Lobbyisten !!!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung...
-CK-
Bitte beteiligen Sie sich rege an der Unterzeichnung und verbreiten Sie den Petitionsaufruf an alle Ihre Kontakte in Ihren Netzwerken und Adressbüchern !
Monsanto, BASF und Bayer (...um nur einige zu nennen...) dürfen in Europa kein 'Standbein' bekommen und unsere Gesundheit (übrigens ohne jedwede Schadensersatzpflicht bei eventuellen Schäden) zu gefährden !!!
PETITIONS-LINK: https://secure.avaaz.org/de/eu_health_and_biodiversity/
Wachen Sie auf - begreifen Sie endlich, dass die EU nicht Ihre Interessen vertritt, sondern die der Großkonzerne und Lobbyisten !!!
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-CK-
Unrechts-staatliche Hartz IV-§31-Sanktionen durch „aufschiebende Wirkung“ ausgesetzt
Sozialgericht des Saarlandes schließt sich Bewertung des Bundessozialgerichts an
„Wie von uns erwartet zieht das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar in Verbindung mit dem Bundessozialgerichtsurteil vom 18. Februar in Sachen Hartz IV-Sanktions-§31 weitere Kreise,“ freut sich Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker. Die Hartz4-Plattform Sprecherin ergänzt: „Mittlerweile ist es mit einem unanfechtbaren Beschluss des Sozialgerichts des Saarlandes (S 21 AS 26/10 ER) vom 10. März gelungen, die Sanktionen, diesen nach Bewertung des Bundessozialgerichts „schwerwiegenden Eingriff“, durch eine Eilklage unmittelbar auszusetzen. Erstmals konnte nämlich in diesem Zusammenhang das – für Hartz IV ausgeschlossene - Recht auf „aufschiebende Wirkung“ wieder hergestellt und so dem Kläger das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ durch sofortige Zahlung des sanktionierten Regelsatzes sicher gestellt werden.“ ["Unrechts-staatliche Hartz IV-§31-Sanktionen durch ... »]
„Wie von uns erwartet zieht das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar in Verbindung mit dem Bundessozialgerichtsurteil vom 18. Februar in Sachen Hartz IV-Sanktions-§31 weitere Kreise,“ freut sich Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker. Die Hartz4-Plattform Sprecherin ergänzt: „Mittlerweile ist es mit einem unanfechtbaren Beschluss des Sozialgerichts des Saarlandes (S 21 AS 26/10 ER) vom 10. März gelungen, die Sanktionen, diesen nach Bewertung des Bundessozialgerichts „schwerwiegenden Eingriff“, durch eine Eilklage unmittelbar auszusetzen. Erstmals konnte nämlich in diesem Zusammenhang das – für Hartz IV ausgeschlossene - Recht auf „aufschiebende Wirkung“ wieder hergestellt und so dem Kläger das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ durch sofortige Zahlung des sanktionierten Regelsatzes sicher gestellt werden.“ ["Unrechts-staatliche Hartz IV-§31-Sanktionen durch ... »]
Witz des Tages
Hier mal eine amüsante Variante um ins Wochenende zu starten....
"Ein Autofahrer gerät auf der A2 Richtung Berlin in einen riesigen Stau. Nichts geht mehr. Er fragt einen Polizisten, der die Straße zwischen den Autoreihen herbeigelaufen kommt, was los sei. Polizist: "Guido Westerwelle ist wegen der Spendenaffäre schrecklich deprimiert. Er hat mitten auf der Straße angehalten und gesagt, dass er nun wohl nicht genug Geldspenden für die FDP zusammenbekommt und droht, dass er sich mit Benzin übergießt und anzündet. Ich gehe herum, um für ihn zu sammeln." Autofahrer: "Wie viel haben Sie denn schon eingesammelt?" Polizist: "Bisher schon 500 Liter, aber viele Leute sind noch am Tank auspumpen."
In diesem Sinne - ein vergnügliches Wochenende....
-CK-
Pressemitteilung der Freien ArbeiterInnen Union (FAU)
4. März 2010
Pressemitteilung der Babylon Betriebsgruppe der Freien ArbeiterInnen-Union Berlin
Betriebsräte im Berliner Kino Babylon Mitte von "kalter Kündigung" bedroht
Nachdem die Babylon-Geschäftsführer Hackel und Grossman im Januar damit scheiterten, ihrer Belegschaft im Zuge der Umsetzung eines Tarifvertrags deutlich verschlechterte Arbeitsverträge aufzudrängen, konzentrieren sie sich nun offenbar darauf, gegen den Betriebsrat vorzugehen:
Am 8. Februar sah sich der Betriebsrat gezwungen, gegen den Widerstand der Geschäftsführung kostspielige Einigungsstellen auf den Weg zu bringen, um sich gegen Ungleichbehandlung von MitarbeiterInnen bei der Umsetzung des Tarifvertrags und Missachtung von Mitbestimmungsrechten durch die Geschäftsführer zur Wehr zu setzen.
Schon am nächsten Tag wurden die als Filmvorführer teilzeitbeschäftigten Betriebsratsangehörigen an 7 von 16 Tagen aus dem Dienstplan des laufenden Monats gestrichen. Im März nun werden die an Betriebsratsangehörige vergebenen Schichten im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 2/3 gekürzt: An nur vier Tagen im Monat sollen die Betroffenen beschäftigt werden. Durch die damit verbundenen Lohneinbußen kommt dies dem Versuch einer "kalten Kündigung" der Betriebsratsmitglieder gleich.
Zuvor war von der Geschäftsleitung erklärt worden, die Betriebsratsarbeit werde in Zukunft nicht mehr als Arbeitszeit bezahlt. Schon zwei Monate nach der erstmaligen Wahl des Betriebsrats im November 2008 musste sich ein Betriebsratsmitglied wieder ins Beschäftigungsverhältnis einklagen. Die Kostenübernahme der Betriebsratsschulung verweigern Hackel und Grossman bis heute. In einem offenen Brief weist der Betriebsrat zudem auf zahlreiche weitere Unregelmäßigkeiten im Betrieb hin.
Zudem sei dem Betriebsrat zufolge diesem von den Geschäftsführern Hackel und Grossman vorgeworfen worden, mit den Forderungen nach Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahltem Urlaub für die Beschäftigten dem Betrieb großen Schaden zuzufügen.
Als mitgliederstärkste ArbeitnehmerInnenorganisation im Babylon fordert die Betriebsgruppe der FAU Berlin die Geschäftsführer Hackel und Grossman eindringlich auf, jeden weiteren Angriff auf die Beschäftigten, deren Organisationen und Vertretungen zu unterlassen.
Betriebsgruppe Babylon der FAU Berlin
Kontakt: babylon@fau.org
-CK-
Pressemitteilung der Babylon Betriebsgruppe der Freien ArbeiterInnen-Union Berlin
Betriebsräte im Berliner Kino Babylon Mitte von "kalter Kündigung" bedroht
Nachdem die Babylon-Geschäftsführer Hackel und Grossman im Januar damit scheiterten, ihrer Belegschaft im Zuge der Umsetzung eines Tarifvertrags deutlich verschlechterte Arbeitsverträge aufzudrängen, konzentrieren sie sich nun offenbar darauf, gegen den Betriebsrat vorzugehen:
Am 8. Februar sah sich der Betriebsrat gezwungen, gegen den Widerstand der Geschäftsführung kostspielige Einigungsstellen auf den Weg zu bringen, um sich gegen Ungleichbehandlung von MitarbeiterInnen bei der Umsetzung des Tarifvertrags und Missachtung von Mitbestimmungsrechten durch die Geschäftsführer zur Wehr zu setzen.
Schon am nächsten Tag wurden die als Filmvorführer teilzeitbeschäftigten Betriebsratsangehörigen an 7 von 16 Tagen aus dem Dienstplan des laufenden Monats gestrichen. Im März nun werden die an Betriebsratsangehörige vergebenen Schichten im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 2/3 gekürzt: An nur vier Tagen im Monat sollen die Betroffenen beschäftigt werden. Durch die damit verbundenen Lohneinbußen kommt dies dem Versuch einer "kalten Kündigung" der Betriebsratsmitglieder gleich.
Zuvor war von der Geschäftsleitung erklärt worden, die Betriebsratsarbeit werde in Zukunft nicht mehr als Arbeitszeit bezahlt. Schon zwei Monate nach der erstmaligen Wahl des Betriebsrats im November 2008 musste sich ein Betriebsratsmitglied wieder ins Beschäftigungsverhältnis einklagen. Die Kostenübernahme der Betriebsratsschulung verweigern Hackel und Grossman bis heute. In einem offenen Brief weist der Betriebsrat zudem auf zahlreiche weitere Unregelmäßigkeiten im Betrieb hin.
Zudem sei dem Betriebsrat zufolge diesem von den Geschäftsführern Hackel und Grossman vorgeworfen worden, mit den Forderungen nach Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahltem Urlaub für die Beschäftigten dem Betrieb großen Schaden zuzufügen.
Als mitgliederstärkste ArbeitnehmerInnenorganisation im Babylon fordert die Betriebsgruppe der FAU Berlin die Geschäftsführer Hackel und Grossman eindringlich auf, jeden weiteren Angriff auf die Beschäftigten, deren Organisationen und Vertretungen zu unterlassen.
Betriebsgruppe Babylon der FAU Berlin
Kontakt: babylon@fau.org
-CK-





















