Wie bereits angekündigt veröffentliche ich ab heute meine Artikelserie über den EU-Vertrag von Lissabon in der Originalfassung. Da einzelne Passagen aus dieser Serie aufgrund zwischenzeitlicher Ändeungen überholt sind, werde ich nach der Veröffentlichung des 7. Teils darauf gesondert eingehen. Die Verlinkungen sind nur im Originalartikel aktiv. Wer diese Quellen aufrufen möchte, kann dies im Text des Originalartikels durch das Anklicken unterstrichener Begriffe tun, der Quellen-Link am Ende des Artikels führt dorthin. Beginnend mit dem 8. Teil sind die Links dann direkt im Artikel gesetzt, da ich jene dann ganz aktuell mit der bei Duckhome vorhandenen Schreiboberfläche verfasse. Hier nun Teil 1, der etwas kurz und nüchtern erscheint, da er die historische Entwicklung Europas darstellt. Ich wünsche allen LeserInnen viel Spaß beim Lesen und bei der Gewinnung neuer Erkenntnisse...
Der Reformvertrag von Lissabon (1)
Entstehungsgeschichte:
In den letzten Monaten versuchen die Staats- und Regierungschefs den so genannten Reformvertrag von Lissabon als rechtsgültige Grundlage für die wirtschaftliche und politische Kooperation aller EU-Staaten einzuführen. Zwar ist es aufgrund der Anordnung der Staats- und Regierungschefs nicht möglich, die Inhalte des Vertragswerkes in einer verständlichen Form nachzulesen, geschweige denn zu verstehen, jedoch möchte ich zunächst auf die Vorgeschichte dieses Reformvertrages eingehen.
Nach dem 2. Weltkrieg war gab es innerhalb der in Europa vorhandenen Staaten den Wunsch, die gegenseitige Kontrolle durch Vertragswerke zu ermöglichen. Dabei spielten auch besonders die wirtschaftlichen Interessen eine große Rolle. Der erste Grundstein hierzu wurde am 01. Januar 1958 mit den Verträgen von Rom gelegt. Durch die Ratifizierung der Verträge von Rom entstand die EWG (Europäische Wirtschafts Gemeinschaft). Inhalt dieser Verträge waren die Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Kooperation der Unterzeichnerstaaten. Ein wesentlicher Teil dieser Vereinbarungen war die Montan-Union, bei der es um eine wirtschaftlich-strategische Zusammenarbeit in Bezug auf die Rohstoff-, Erz- und Kohlevorkommen ging, sowie EURATOM.
Am 07. Februar 1992 wurde dann der Vertrag von Maastricht geschlossen. Er gilt als Vorläufer der uns bekannten EU (Europäische Union). Im Vertrag von Maastricht wurden die Kompetenzen und die wirtschaftlichen Kooperationen der einzelnen Mitgliedsstaaten erweitert. Parallel hierzu wollten die Staats- und Regierungschefs die Kontrollen der Binnengrenzen reduzieren, um dem Warenhandel und somit den
Unternehmen bessere Voraussetzungen zu schaffen. Daher wurde das „Schengener Abkommen“ unterzeichnet in dem sich verschiedene Staaten zur Vereinfachung des Grenzverkehrs erklärten.
Am 17. Juni 1997 wurde dann der Vertrag von Amsterdam ratifiziert, der unter anderem
das Abkommen von Schengen in das gültige EU-Recht überführte. Im Jahre 2000 wurden
die Verhandlungen über die Gründung der Europäischen Union aufgenommen, die ihren
Abschluss mit der Ratifizierung des Vertrages von Nizza am 1. Februar 2003 fanden.
Der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ist rückblickend eine gute Dokumentation
über die Veränderungen des Gemeinschaftsstatus in Europa. Ein Reisepass, der zu Beginn
der 90’er Jahre ausgestellt wurde trägt die Überschrift „Europäische Gemeinschaft“ (EG)
und der neueste Reisepass (biometrisch und mit RFID-Chip ausgestattet) trägt nun die
Überschrift „Europäische Union“ (EU).
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Qellenlink:
http://www.radio-utopie.de/2008/03/23/der-eu-reformvertrag-von-lissabon-teil-1/
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