meint Ewald Eden,
der sich hier seine Gedanken macht . . . .
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Einträge von AntjeS
Der Wulff im Schafspelz
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Wulff,
es wird dringend angeregt, von der Kandidatur für das höchste Amt unserer Bundesrepublik, nämlich das des Bundespräsidenten, Abstand zu nehmen.
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Sehr geehrter Herr Wulff,
es wird dringend angeregt, von der Kandidatur für das höchste Amt unserer Bundesrepublik, nämlich das des Bundespräsidenten, Abstand zu nehmen.
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Scheinheilig ohne Ende
Im Vorwärts , dem Parteiorgan der SPD, ist online vom 21. Juni 2010 ein Interview mit Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, zu lesen.
Sie empört sich ganz besonders über den Satz von Guido Westerwelle: Wir haben über unsere Verhältnisse gelebt. Für Langzeitarbeitslose im Rentenalter, vor allem in Ostdeutschland, sagt sie „richtige Abstürze“ voraus.
Das Sparpaket der Bundesregierung sieht sie als eine absolute Schieflage. Es werden die zum Sparen herangezogen, die ohnehin kaum genug Geld haben, um über die Runden zu kommen.
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Sie empört sich ganz besonders über den Satz von Guido Westerwelle: Wir haben über unsere Verhältnisse gelebt. Für Langzeitarbeitslose im Rentenalter, vor allem in Ostdeutschland, sagt sie „richtige Abstürze“ voraus.
Das Sparpaket der Bundesregierung sieht sie als eine absolute Schieflage. Es werden die zum Sparen herangezogen, die ohnehin kaum genug Geld haben, um über die Runden zu kommen.
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Was macht Angela Merkel da eigentlich ….?
Ewald Eden:
Wenn ich irgendwann irgendwo irgendetwas über unsere derzeitige Kanzlerin höre, lese oder sehe, dann klingen mir immer noch die Worte meines Großvaters im Ohr, wenn er mich vor einem bestimmten Menschentyp nachdrücklich warnte. Vor einem Menschentyp, der sich bewusst freundlich anbiedert und dann sein Gegenüber zu umarmen versucht. „Behalte von solchen Zeitgenossen immer die Hände im Auge, ob sie darin nicht ein Messer halten, mit dem sie dir in den Rücken stechen.“
So waren seine Worte aus der Erfahrung eines fast hundertjährigen Lebens heraus.
Was aber hat das mit Angela Merkel zu tun, fragt sich nun sicherlich so mancher.
Seit sie die mecklenburgische Streusandbüchse nach dem Untergang von Honecker, Mielke und Co. verlassen hat, hat sie auf ihrem parteipolitischen Weg nach Oben genau auf diese Weise alle Hindernisse aus dem Weg geräumt. Gute Schule DDR halt. Den letzten innerparteilichen Konkurrenten versucht sie nun auf eine andere Art aus dem Weg zu schaffen – den versucht sie in das Amt des Bundespräsidenten – in das Schloss Bellevue – abzuschieben, denn von da aus wird er nicht mehr versuchen sie abzuschießen, um eines ihrer Ämter für sich zu beanspruchen.
Nur, was erdreistet sich diese Pastorentochter aus dem SED Staat, den Deutschen als ersten Bürger einen Menschen, einen Advokaten, einen Parteitaktierer, der sich selbst als niedersächsischer Ministerpräsident in der jüngsten Vergangenheit nicht gescheut hat, Gesetze beiseite zu schieben und zu missachten, die er selber zuvor initiiert hat? Ja schlimmer noch – einen Menschen, der es als Regierungschef in Niedersachsen bewusst zugelassen hat und weiterhin zulässt, dass ein großes Kreditinstitut – die Landessparkasse zu Oldenburg – ihre Geschäfte nach einem nationalsozialistischen Gesetzesparagraphen aus dem Jahre 1933 betreibt und damit die Interessen ihrer Kapitalsachwalter rigoros und konsequent am geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland vorbei wahrnimmt. Die LzO hat auf Grund dieses Nazigesetzesparagraphen 16/2 von 1933 (der damals einzig und allein zur schnellen und problemlosen Enteignung des Kapitals und des Grundbesitzes deutscher Bürger jüdischen Glaubens konstruiert wurde) seit nunmehr 65 Jahre nach Ende der Hitlerschen Schreckensregierung unzählige ihrer Kunden der Existenzen beraubt und sie in den Ruin getrieben – und sie tut es noch unbehelligt von Staat und Justiz. Der Umstand, dass viele hochrangige Staatsdiener aus Justiz und Regierung mit den Spitzenmanagern der LzO in etlichen Institutionen vereint und zusammen wirken, lässt viel Schlimmes ahnen.
Den Oberaufseher über diese ganzen gesetzeswidrigen Machenschaften, Rechtsanwalt Wulff aus Hannover bzw. Osnabrück, will die CDU Parteivorsitzende Merkel nun zum Ersten Bürger Deutschlands wählen lassen. Wie weit ist es eigentlich mit der deutschen Rechtsordnung mittlerweile gekommen – oder hat sie sich vielleicht seit 1945 gar nicht vom Fleck bewegt?
ewaldeden textparadies
Zur Erläuterung:
In Paragraph 16-2 aus dem Jahre 1933 heißt es:
“Die Befugnis zur Beitreibung von Geldbeträgen insbesondere zur Stellung von Anträgen auf Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen steht wegen der Ansprüche der Landessparkasse dem Vorstande zu. Sein Antrag ersetzt den vollstreckbaren Schuldtitel.”
(LzO-Gesetz vom 3. Juli 1933)
Zitat aus einem Pressebericht über eine Verhandlung vom 15. Juni 10 vor dem Landgericht Oldenburg i. O.
>>> Nach einer Unterbrechung wurde der Richter auf Drängen der Verteidigung in den Zeugenstand gerufen.
Zunächst wurde er dazu befragt, ob er das Schreiben des Rechtbeugevorwurfes kennen würde, in dem auch sein Name neben dem des Oberlandesgerichtspräsidenten Kircher genannt wird, was er bejahte. Er selbst nahm Stellung zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung im Zusammenhang mit der Anwendung des Paragraphen 16/2. Er findet es persönlich nicht gut, als verlängerter Arm der LzO zu gelten, der mit anderen zusammen quasi Unrecht als geltendes Recht auslegen soll. Er umschrieb so die Frage der Verteidigung nach einem noch vorhandenen Strafverlangen.
Der Zeuge sagte aber einen entscheidenden Satz [sinngemäß]:
"Wir sind ja nicht weit voneinander weg, dass der Paragraph 16/2 mit Fug und Recht nicht anwendbar ist. Letztendlich muß er aber nichtig sein. Die gefällten Urteile mit Zuhilfenahme des Paragraphen aus der NS-Zeit müßten dann rückabgewickelt werden, was die LzO teuer zu stehen kommen würde."
Somit hat Völker qausi das erst Mal Recht bekommen, was die Anwendbarkeit des Paragraphen 16/2 betrifft.
Der Vorsitzende Richter Plagge wies erneut daraufhin, dass dies nicht Gegenstand der Verhandlung sei <<<.
Zitat Ende
Bürgerportal Wilhelmshaven
Die nächste Verhandlung ist für den 22.Juli 2010, 9:00 Uhr, gleicher Ort, angesetzt.
Wenn ich irgendwann irgendwo irgendetwas über unsere derzeitige Kanzlerin höre, lese oder sehe, dann klingen mir immer noch die Worte meines Großvaters im Ohr, wenn er mich vor einem bestimmten Menschentyp nachdrücklich warnte. Vor einem Menschentyp, der sich bewusst freundlich anbiedert und dann sein Gegenüber zu umarmen versucht. „Behalte von solchen Zeitgenossen immer die Hände im Auge, ob sie darin nicht ein Messer halten, mit dem sie dir in den Rücken stechen.“
So waren seine Worte aus der Erfahrung eines fast hundertjährigen Lebens heraus.
Was aber hat das mit Angela Merkel zu tun, fragt sich nun sicherlich so mancher.
Seit sie die mecklenburgische Streusandbüchse nach dem Untergang von Honecker, Mielke und Co. verlassen hat, hat sie auf ihrem parteipolitischen Weg nach Oben genau auf diese Weise alle Hindernisse aus dem Weg geräumt. Gute Schule DDR halt. Den letzten innerparteilichen Konkurrenten versucht sie nun auf eine andere Art aus dem Weg zu schaffen – den versucht sie in das Amt des Bundespräsidenten – in das Schloss Bellevue – abzuschieben, denn von da aus wird er nicht mehr versuchen sie abzuschießen, um eines ihrer Ämter für sich zu beanspruchen.
Nur, was erdreistet sich diese Pastorentochter aus dem SED Staat, den Deutschen als ersten Bürger einen Menschen, einen Advokaten, einen Parteitaktierer, der sich selbst als niedersächsischer Ministerpräsident in der jüngsten Vergangenheit nicht gescheut hat, Gesetze beiseite zu schieben und zu missachten, die er selber zuvor initiiert hat? Ja schlimmer noch – einen Menschen, der es als Regierungschef in Niedersachsen bewusst zugelassen hat und weiterhin zulässt, dass ein großes Kreditinstitut – die Landessparkasse zu Oldenburg – ihre Geschäfte nach einem nationalsozialistischen Gesetzesparagraphen aus dem Jahre 1933 betreibt und damit die Interessen ihrer Kapitalsachwalter rigoros und konsequent am geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland vorbei wahrnimmt. Die LzO hat auf Grund dieses Nazigesetzesparagraphen 16/2 von 1933 (der damals einzig und allein zur schnellen und problemlosen Enteignung des Kapitals und des Grundbesitzes deutscher Bürger jüdischen Glaubens konstruiert wurde) seit nunmehr 65 Jahre nach Ende der Hitlerschen Schreckensregierung unzählige ihrer Kunden der Existenzen beraubt und sie in den Ruin getrieben – und sie tut es noch unbehelligt von Staat und Justiz. Der Umstand, dass viele hochrangige Staatsdiener aus Justiz und Regierung mit den Spitzenmanagern der LzO in etlichen Institutionen vereint und zusammen wirken, lässt viel Schlimmes ahnen.
Den Oberaufseher über diese ganzen gesetzeswidrigen Machenschaften, Rechtsanwalt Wulff aus Hannover bzw. Osnabrück, will die CDU Parteivorsitzende Merkel nun zum Ersten Bürger Deutschlands wählen lassen. Wie weit ist es eigentlich mit der deutschen Rechtsordnung mittlerweile gekommen – oder hat sie sich vielleicht seit 1945 gar nicht vom Fleck bewegt?
ewaldeden textparadies
Zur Erläuterung:
In Paragraph 16-2 aus dem Jahre 1933 heißt es:
“Die Befugnis zur Beitreibung von Geldbeträgen insbesondere zur Stellung von Anträgen auf Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen steht wegen der Ansprüche der Landessparkasse dem Vorstande zu. Sein Antrag ersetzt den vollstreckbaren Schuldtitel.”
(LzO-Gesetz vom 3. Juli 1933)
Zitat aus einem Pressebericht über eine Verhandlung vom 15. Juni 10 vor dem Landgericht Oldenburg i. O.
>>> Nach einer Unterbrechung wurde der Richter auf Drängen der Verteidigung in den Zeugenstand gerufen.
Zunächst wurde er dazu befragt, ob er das Schreiben des Rechtbeugevorwurfes kennen würde, in dem auch sein Name neben dem des Oberlandesgerichtspräsidenten Kircher genannt wird, was er bejahte. Er selbst nahm Stellung zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung im Zusammenhang mit der Anwendung des Paragraphen 16/2. Er findet es persönlich nicht gut, als verlängerter Arm der LzO zu gelten, der mit anderen zusammen quasi Unrecht als geltendes Recht auslegen soll. Er umschrieb so die Frage der Verteidigung nach einem noch vorhandenen Strafverlangen.
Der Zeuge sagte aber einen entscheidenden Satz [sinngemäß]:
"Wir sind ja nicht weit voneinander weg, dass der Paragraph 16/2 mit Fug und Recht nicht anwendbar ist. Letztendlich muß er aber nichtig sein. Die gefällten Urteile mit Zuhilfenahme des Paragraphen aus der NS-Zeit müßten dann rückabgewickelt werden, was die LzO teuer zu stehen kommen würde."
Somit hat Völker qausi das erst Mal Recht bekommen, was die Anwendbarkeit des Paragraphen 16/2 betrifft.
Der Vorsitzende Richter Plagge wies erneut daraufhin, dass dies nicht Gegenstand der Verhandlung sei <<<.
Zitat Ende
Bürgerportal Wilhelmshaven
Die nächste Verhandlung ist für den 22.Juli 2010, 9:00 Uhr, gleicher Ort, angesetzt.
Kapital und Justiz, wie Unrecht zu Recht gemacht werden soll
Das Lehrstück geht weiter
Enteignung nicht nur in China! Das erlebt man vor der eigenen Haustür auch hier bei uns in Deutschland.
Es ist noch nicht lange her, als Merkel und auch Westerwelle die Menschenrechte für China einforderten.
Aber im eigenen Land werden die Verletzungen der Menschenrechte von beiden ignoriert. Die Presse schweigt. Die Presse ist gekauft. Unser Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, Christian Wulff, deckt diese Menschenrechtsverletzung auch noch.
Sie denken, es gibt hier bei uns keine Verletzung der Menschenrechte?
Da werden Sie schnell eines Besseren belehrt, wenn Sie nur den Prozess (Az-12 Ns 155/09) in Oldenburg verfolgen.
Da wird nach dem illegalen NS-Vollstreckungs-Sonderrecht der Landessparkasse zu Oldenburg, § 16 II aus dem Jahre 1933, den Bürgern ihr Hab und Gut, ohne ihr Wissen, ohne richterlichen Beschluss und ohne rechtliche Prüfung, weg gepfändet. In Folge müssen diese z.T. ehemals wohlhabenden Bürger jetzt von uns allen, nämlich der Sozialhilfe, leben.
Wir müssen aufklären und anklagen. Wir müssen die ahnungslosen Kunden der Landessparkassen zu Oldenburg vor der Gefahr der totalen Enteignung warnen. Wieviele mögen noch betroffen seinoder waren es?
Bitte sagen Sie es weiter:
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." (Bertolt Brecht)
Wolf-Dietrich Hufenbach vom Bürgerportal Wilhelmshaven, beschreibt die Verhandlung vom 8. Juni :
Am 8. Juni 2010 ging es weiter im Streit um den Paragraphen 16/2, der es der Landessparkasse zu Oldenburg [LzO] bis heute ermöglicht sich sogenannte Titel austellen zu lassen, um ohne richterliches Urteil Eigentum oder Konten pfänden zu lassen.
Vor Anhörung der geladenen Zeugen wurde noch darüber "gestritten", ob es erlaubt sei, für gerichtliche Zwecke Tonaufzeichnungen machen zu dürfen.
Das Gericht wies diesen Antrag ab, weil es keinen Bedarf sieht.
Im Gerichtsverfassunggesetz steht dazu folgendes:
Zitat: "§ 169 Öffentlichkeit
1 Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich.
2 Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."
[Quelle: Musielak, ZPO | 7. Auflage 2009 | Vierzehnter Titel. Öffentlichkeit und Sitzungspolizei]
Im Umkehrschluss wäre also alles andere zulässig, sofern die Aufnahmen nicht in die Öffentlichkeit gelangen. Der Richter hätte also durchaus zulassen können, dass Tonaufnahmen zur Gedächtnisstütze gemacht werden.
Sogar der Staatsanwalt, der bisher so gut wie gar nicht in Erscheinung trat, verlangte die Ablehnung des Antrages auf Tonaufzeichnungen.
Die Verteidiger haben die Löschung des aufgezeichneten Inhaltes und die richterliche Nichtzulassung protokollieren lassen, weil dem Zuschauer, der das Aufzeichnungsgerät bediente, eine Ordnungsmaßnahme angedroht wurde.
Die nächste geladene Zeugin war eine Justizangestellte, sozusagen die "Vorzimmerdame" des Landgerichtspräsidenten Schubert.
Günter E. Völker wollte Schubert eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Unterdrückung einer Urkunde persönlich übergeben und durchquerte dabei das Vorzimmer des Landgerichtspräsidenten, woraufhin diese Wachtmeister zur Hilfe rief. Sie sagte sinngemäß, dass sie so etwas noch nicht erlebt hätte.
Ihr Erinnerungsvermögen beschränkt sich lediglich auf diesen Vorfall. Was danach passierte und ob sie bei der Poststelle selbst den Datumsstempel auf die Beschwerdeeinreichnung durch Völker gemacht habe, ob es überhaupt ein Schriftstück gab, wüßte sie nicht mehr.
Letzendlich konnte sie eine Übergabe eines Schriftstückes aber auch nicht ausschliessen. Auch Anweisungen bezüglich keiner direkten Durchstellung von Anliegen bestimmter Dritter zum Landgerichtspräsidenten Schubert gäbe es nicht.
Völker behauptet das Gegenteil.
Das sich die Justizangestellte an das Herbbeirufen der Wachmänner so gut erinnern konnte und an den Rest nicht, ob sie sich z. B. nach Eintreffen der Wachmänner hingesetzt hätte, befremdete die Verteidigung etwas.
Völker fügte noch hinzu, dass er keine Wachtmeister gesehen hätte. Ausserdem habe er das Zimmer des Landgerichtspräsidenten gar nicht betreten, aber ein paar Worte mit ihm gewechselt.
Nach Entlassung der Zeugin wurde darüber debattiert, ob es nötig wäre, den nächsten Zeugen, einen Richter, ungedingt anhören zu müssen.
Nach einer Unterbrechung wurde der Richter auf Drängen der Verteidigung in den Zeugenstand gerufen.
Zunächst wurde er dazu befragt, ob er das Schreiben des Rechtbeugevorwurfes kennen würde, in dem auch sein Name neben dem des Oberlandesgerichtspräsidenten Kircher genannt wird, was er bejahte. Er selbst nahm Stellung zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung im Zusammenhang mit der Anwendung des Paragraphen 16/2. Er findet es persönlich nicht gut, als verlängerter Arm der LzO zu gelten, der mit anderen zusammen quasi Unrecht als geltendes Recht auslegen soll. Er umschrieb so die Frage der Verteidigung nach einem noch vorhandenen Strafverlangen.
Der Zeuge sagte aber einen entscheidenden Satz [sinngemäß]:
"Wir sind ja nicht weit voneinander weg, dass der Paragraph 16/2 mit Fug und Recht nicht anwendbar ist. Letztendlich muß er aber nichtig sein. Die gefällten Urteile mit Zuhilfenahme des Paragraphen aus der NS-Zeit müßten dann rückabgewickelt werden, was die LzO teuer zu stehen kommen würde."
Somit hat Völker qausi das erst Mal Recht bekommen, was die Anwendbarkeit des Paragraphen 16/2 betrifft.
Der Vorsitzende Richte Plagge wies erneut daraufhin, dass dies nicht Gegenstand der Verhandlung sei.
Interessant war, dass der Oberlandesgerichtspräsident Kircher wieder nicht zur Sache vernommen werden konnte. Diesmal war er laut Richter Plagge wegen einer wichtigen Sitzung verhindert.
Heute [16. Juni 2010] sollte der Prozess vor dem Landgericht Oldenburg um 14.00 Uhr weiter gehen und es wird spannend gewesen sein. Ob er diesmal erschienen ist?
Das erfahren im nächsten Artikel
Aktuell: Die Verhandlung wird am 22. Juli fortgesetzt! 9:00 Uhr gleicher Ort
Enteignung nicht nur in China! Das erlebt man vor der eigenen Haustür auch hier bei uns in Deutschland.
Es ist noch nicht lange her, als Merkel und auch Westerwelle die Menschenrechte für China einforderten.
Aber im eigenen Land werden die Verletzungen der Menschenrechte von beiden ignoriert. Die Presse schweigt. Die Presse ist gekauft. Unser Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, Christian Wulff, deckt diese Menschenrechtsverletzung auch noch.
Sie denken, es gibt hier bei uns keine Verletzung der Menschenrechte?
Da werden Sie schnell eines Besseren belehrt, wenn Sie nur den Prozess (Az-12 Ns 155/09) in Oldenburg verfolgen.
Da wird nach dem illegalen NS-Vollstreckungs-Sonderrecht der Landessparkasse zu Oldenburg, § 16 II aus dem Jahre 1933, den Bürgern ihr Hab und Gut, ohne ihr Wissen, ohne richterlichen Beschluss und ohne rechtliche Prüfung, weg gepfändet. In Folge müssen diese z.T. ehemals wohlhabenden Bürger jetzt von uns allen, nämlich der Sozialhilfe, leben.
Wir müssen aufklären und anklagen. Wir müssen die ahnungslosen Kunden der Landessparkassen zu Oldenburg vor der Gefahr der totalen Enteignung warnen. Wieviele mögen noch betroffen seinoder waren es?
Bitte sagen Sie es weiter:
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." (Bertolt Brecht)
Wolf-Dietrich Hufenbach vom Bürgerportal Wilhelmshaven, beschreibt die Verhandlung vom 8. Juni :
Am 8. Juni 2010 ging es weiter im Streit um den Paragraphen 16/2, der es der Landessparkasse zu Oldenburg [LzO] bis heute ermöglicht sich sogenannte Titel austellen zu lassen, um ohne richterliches Urteil Eigentum oder Konten pfänden zu lassen.
Vor Anhörung der geladenen Zeugen wurde noch darüber "gestritten", ob es erlaubt sei, für gerichtliche Zwecke Tonaufzeichnungen machen zu dürfen.
Das Gericht wies diesen Antrag ab, weil es keinen Bedarf sieht.
Im Gerichtsverfassunggesetz steht dazu folgendes:
Zitat: "§ 169 Öffentlichkeit
1 Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich.
2 Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."
[Quelle: Musielak, ZPO | 7. Auflage 2009 | Vierzehnter Titel. Öffentlichkeit und Sitzungspolizei]
Im Umkehrschluss wäre also alles andere zulässig, sofern die Aufnahmen nicht in die Öffentlichkeit gelangen. Der Richter hätte also durchaus zulassen können, dass Tonaufnahmen zur Gedächtnisstütze gemacht werden.
Sogar der Staatsanwalt, der bisher so gut wie gar nicht in Erscheinung trat, verlangte die Ablehnung des Antrages auf Tonaufzeichnungen.
Die Verteidiger haben die Löschung des aufgezeichneten Inhaltes und die richterliche Nichtzulassung protokollieren lassen, weil dem Zuschauer, der das Aufzeichnungsgerät bediente, eine Ordnungsmaßnahme angedroht wurde.
Die nächste geladene Zeugin war eine Justizangestellte, sozusagen die "Vorzimmerdame" des Landgerichtspräsidenten Schubert.
Günter E. Völker wollte Schubert eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Unterdrückung einer Urkunde persönlich übergeben und durchquerte dabei das Vorzimmer des Landgerichtspräsidenten, woraufhin diese Wachtmeister zur Hilfe rief. Sie sagte sinngemäß, dass sie so etwas noch nicht erlebt hätte.
Ihr Erinnerungsvermögen beschränkt sich lediglich auf diesen Vorfall. Was danach passierte und ob sie bei der Poststelle selbst den Datumsstempel auf die Beschwerdeeinreichnung durch Völker gemacht habe, ob es überhaupt ein Schriftstück gab, wüßte sie nicht mehr.
Letzendlich konnte sie eine Übergabe eines Schriftstückes aber auch nicht ausschliessen. Auch Anweisungen bezüglich keiner direkten Durchstellung von Anliegen bestimmter Dritter zum Landgerichtspräsidenten Schubert gäbe es nicht.
Völker behauptet das Gegenteil.
Das sich die Justizangestellte an das Herbbeirufen der Wachmänner so gut erinnern konnte und an den Rest nicht, ob sie sich z. B. nach Eintreffen der Wachmänner hingesetzt hätte, befremdete die Verteidigung etwas.
Völker fügte noch hinzu, dass er keine Wachtmeister gesehen hätte. Ausserdem habe er das Zimmer des Landgerichtspräsidenten gar nicht betreten, aber ein paar Worte mit ihm gewechselt.
Nach Entlassung der Zeugin wurde darüber debattiert, ob es nötig wäre, den nächsten Zeugen, einen Richter, ungedingt anhören zu müssen.
Nach einer Unterbrechung wurde der Richter auf Drängen der Verteidigung in den Zeugenstand gerufen.
Zunächst wurde er dazu befragt, ob er das Schreiben des Rechtbeugevorwurfes kennen würde, in dem auch sein Name neben dem des Oberlandesgerichtspräsidenten Kircher genannt wird, was er bejahte. Er selbst nahm Stellung zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung im Zusammenhang mit der Anwendung des Paragraphen 16/2. Er findet es persönlich nicht gut, als verlängerter Arm der LzO zu gelten, der mit anderen zusammen quasi Unrecht als geltendes Recht auslegen soll. Er umschrieb so die Frage der Verteidigung nach einem noch vorhandenen Strafverlangen.
Der Zeuge sagte aber einen entscheidenden Satz [sinngemäß]:
"Wir sind ja nicht weit voneinander weg, dass der Paragraph 16/2 mit Fug und Recht nicht anwendbar ist. Letztendlich muß er aber nichtig sein. Die gefällten Urteile mit Zuhilfenahme des Paragraphen aus der NS-Zeit müßten dann rückabgewickelt werden, was die LzO teuer zu stehen kommen würde."
Somit hat Völker qausi das erst Mal Recht bekommen, was die Anwendbarkeit des Paragraphen 16/2 betrifft.
Der Vorsitzende Richte Plagge wies erneut daraufhin, dass dies nicht Gegenstand der Verhandlung sei.
Interessant war, dass der Oberlandesgerichtspräsident Kircher wieder nicht zur Sache vernommen werden konnte. Diesmal war er laut Richter Plagge wegen einer wichtigen Sitzung verhindert.
Heute [16. Juni 2010] sollte der Prozess vor dem Landgericht Oldenburg um 14.00 Uhr weiter gehen und es wird spannend gewesen sein. Ob er diesmal erschienen ist?
Das erfahren im nächsten Artikel
Aktuell: Die Verhandlung wird am 22. Juli fortgesetzt! 9:00 Uhr gleicher Ort
Der Prozess ein Lehrstück . . . .
. . . . . wie hier schon eindrucksvoll beschrieben ist.
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Die Sparvorschläge des BDI. So soll sich auch weiter an den Löhnen der abhängig Beschäftigten vergriffen werden . . .
. . . . und zwar an dem Teil der Beiträge, die aus den Löhnen an die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gezahlt werden, indem man fordert, den sogenannten Bundeszuschuss an die GRV zu kürzen oder ganz zu streichen.
Aber einen Bundeszuschuss kürzen, den es gar nicht gibt?
Allen voran die BLÖD am Sonntag (22.5.10), aber auch der Spiegel, die Frankfurter Rundschau, um nur einige Medien zu nennen, verbreiten, dass der Bund jährlich etwa 80 Milliarden an die GRV zahlt.
Mit freundlicher Genehmigung hier veröffentlicht dazu einen Brief an den
Präsidenten des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI):
"Sehr geehrter Herr Prof. Dr.-Ing. Keitel,
mit Empörung und Entsetzen habe ich von Ihrem Interview gelesen. Was veranlasst Sie Lügen zu verbreiten? Entweder haben Sie bewusst, vorsätzlich gelogen, um zu provozieren oder Sie wissen es nicht besser. Ich bin der Meinung, dass Ihnen die nachstehenden öffentlichen Äußerungen nicht zustehen. Zum einen sind Sie nicht persönlich betroffen, zum anderen ist das ganz bestimmt nicht Ihr Fachgebiet. Kennen Sie das Sprichwort: "Schuster bleib bei deinen Leisten?" Sie kommen als Fachmann aus dem Baugewerbe, sie sind aber kein Sozial-und Rentenexperte.
Wenn Sie soziale Gerechtigkeit ansprechen, sollten Sie auch davon etwas verstehen. Mittlerweile weiß es jedes Kind, dass die Krise und die Staatsverschuldungen von gierigen Bankern, korrupten Politikern und nimmersatten Unternehmern verursacht wurde. Nicht die Rentner und auch nicht die unverschuldet in Arbeitslosigkeit und dann in Hartz IV gerutschten Personen haben mit den Staatsschulden annähernd etwas zu tun. Ich sehe es als eine Unverschämtheit an, dass ausgerechnet Sie ein solches Interview und dann noch mit Reportern der Bild-Zeitung geben.
Sie hätten Größe zeigen können und als BDI-Präsident Zeichen der Solidarität setzen sollen. Sie kennen mit Sicherheit den Paragraphen und die entsprechenden Artikel des Grundgesetzes: "Eigentum verpflichtet". Das trifft für mich im besonderen Maße für die industriell angehäuften Gewinne zu, die nur durch die ausgebeutete Arbeitskraft der Belegschaften erwirtschaftet werden konnte.
Sie hätten beispielsweise verkünden können, dass Sie als Mann der Bauindustrie in ganz Deutschland die Frostschäden auf allen Straßen kostenfrei beheben. Sie könnten sich für die kostenlose Sanierung der Schulen einsetzen. Sie könnten verkünden, dass die Pharmaprodukte um 50 % gesenkt werden, weil die Gesundheitskosten so immens und unverhältnismäßig gestiegen sind. Sie könnten auch die Energieindustrie zur Mäßigung zwingen. Das wäre Solidarität mit den Menschen, die insbesondere durch die Gier Anderer in Armut leben müssen und immer mehr davon betroffen sein werden.
Sie sind heute in der führenden Position, um ein solidarisches Umdenken der Industriellen einzuleiten. Sie könnten verkünden, dass Sie in Zukunft keine Parteispenden Ihrer Klientel mehr zulassen und statt dessen Steuern entrichten, wie die Normalbürger auch. Sie könnten dafür sorgen, dass die Industriezweige, die sich ins Ausland verzogen haben ihre Produktionsstätten wieder nach Deutschland holen. Sie könnten besser als jeder Minister für Arbeit und Soziales gegen die hohe Arbeitslosigkeit die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. -Ing. Keitel, Sie müssten die Zusammenhänge besser kennen als die meisten Politiker. Mein/unser Appell an Sie: Bitte handeln Sie verantwortungsvoll und solidarisch und gehen mit gutem Beispiel voran. Mit Ihren Äußerungen, die Sie in dem besagten Interview von sich gegeben haben, machen Sie sich unglaubwürdig und Ihres Amtes nicht würdig.
Ausschnitt aus Ihrem Interview:
"Müssen wir also auch über die größten Posten im Haushalt sprechen – den Zuschuss an die Rentenkasse von 80 Milliarden Euro und die Hartz-IV-Leistungen in Höhe von 40 Milliarden Euro? Zur Sanierung der Staatsfinanzen müssen alle solidarisch beitragen. Wir kommen nicht an den Budgets für Arbeit und Soziales vorbei. Denn eine Haushaltssanierung, die die meisten Bürger gar nicht merken, wird niemals ausreichen. Wir müssen die Diskussion darüber aber mit aller Sorgfalt führen, dürfen die soziale Gerechtigkeit nicht aus den Augen verlieren."
Gerne gebe ich Ihnen die richtigen Zahlen bezüglich der Bundeszuschüsse zur Rentenkasse, die tatsächlich keine Zuschüsse sind. Es wird mit den so genannten Zuschüssen nur vertuscht, dass versicherungsfremde Leistungen die Rentenkasse seit 1957 übergebührend belasten.
Hier in einer Tabelle für 2008 zusammengefasst, die aufzeigt, dass Jahr für Jahr viele Milliarden mehr aus der Rentenkasse entnommen wurden, als je wieder zurück gezahlt wurden. Somit hat sich ein riesiges Defizit aufgebaut, dass die Beitragszahler sukzessive enteignet. Ich denke, jetzt verstehen Sie annähernd die Empörung der Betroffenen.
Sie sehen, dass Sie mit Ihren Zahlen restlos daneben liegen und so gefährlich falsche Informationen verbreiten. Ich bin der Meinung, dass Ihnen, in Ihrer Position solche Fehler nicht passieren dürfen und Sie umgehend eine Richtigstellung durchsetzen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Freyer
Von diesem Schreiben erhalten meine Freunde und Bekannte je eine Kopie. Sie haben sich ebenso wie ich über Ihre Falschaussagen entrüstet gezeigt. Auch werden die Medien, die Ihre Aussagen gedruckt haben mit einer Kopie dieses Schreibens bedacht. Wenn Sie sich entschließen sollten, sich zu entschuldigen und eine Richtigstellung veranlassen, werden ich gern Ihre Antwort auf mein Schreiben an die Verärgerten und Medien weiterleiten."

www.adg-ev.de
Aber einen Bundeszuschuss kürzen, den es gar nicht gibt?
Allen voran die BLÖD am Sonntag (22.5.10), aber auch der Spiegel, die Frankfurter Rundschau, um nur einige Medien zu nennen, verbreiten, dass der Bund jährlich etwa 80 Milliarden an die GRV zahlt.
Mit freundlicher Genehmigung hier veröffentlicht dazu einen Brief an den
Präsidenten des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI):
"Sehr geehrter Herr Prof. Dr.-Ing. Keitel,
mit Empörung und Entsetzen habe ich von Ihrem Interview gelesen. Was veranlasst Sie Lügen zu verbreiten? Entweder haben Sie bewusst, vorsätzlich gelogen, um zu provozieren oder Sie wissen es nicht besser. Ich bin der Meinung, dass Ihnen die nachstehenden öffentlichen Äußerungen nicht zustehen. Zum einen sind Sie nicht persönlich betroffen, zum anderen ist das ganz bestimmt nicht Ihr Fachgebiet. Kennen Sie das Sprichwort: "Schuster bleib bei deinen Leisten?" Sie kommen als Fachmann aus dem Baugewerbe, sie sind aber kein Sozial-und Rentenexperte.
Wenn Sie soziale Gerechtigkeit ansprechen, sollten Sie auch davon etwas verstehen. Mittlerweile weiß es jedes Kind, dass die Krise und die Staatsverschuldungen von gierigen Bankern, korrupten Politikern und nimmersatten Unternehmern verursacht wurde. Nicht die Rentner und auch nicht die unverschuldet in Arbeitslosigkeit und dann in Hartz IV gerutschten Personen haben mit den Staatsschulden annähernd etwas zu tun. Ich sehe es als eine Unverschämtheit an, dass ausgerechnet Sie ein solches Interview und dann noch mit Reportern der Bild-Zeitung geben.
Sie hätten Größe zeigen können und als BDI-Präsident Zeichen der Solidarität setzen sollen. Sie kennen mit Sicherheit den Paragraphen und die entsprechenden Artikel des Grundgesetzes: "Eigentum verpflichtet". Das trifft für mich im besonderen Maße für die industriell angehäuften Gewinne zu, die nur durch die ausgebeutete Arbeitskraft der Belegschaften erwirtschaftet werden konnte.
Sie hätten beispielsweise verkünden können, dass Sie als Mann der Bauindustrie in ganz Deutschland die Frostschäden auf allen Straßen kostenfrei beheben. Sie könnten sich für die kostenlose Sanierung der Schulen einsetzen. Sie könnten verkünden, dass die Pharmaprodukte um 50 % gesenkt werden, weil die Gesundheitskosten so immens und unverhältnismäßig gestiegen sind. Sie könnten auch die Energieindustrie zur Mäßigung zwingen. Das wäre Solidarität mit den Menschen, die insbesondere durch die Gier Anderer in Armut leben müssen und immer mehr davon betroffen sein werden.
Sie sind heute in der führenden Position, um ein solidarisches Umdenken der Industriellen einzuleiten. Sie könnten verkünden, dass Sie in Zukunft keine Parteispenden Ihrer Klientel mehr zulassen und statt dessen Steuern entrichten, wie die Normalbürger auch. Sie könnten dafür sorgen, dass die Industriezweige, die sich ins Ausland verzogen haben ihre Produktionsstätten wieder nach Deutschland holen. Sie könnten besser als jeder Minister für Arbeit und Soziales gegen die hohe Arbeitslosigkeit die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. -Ing. Keitel, Sie müssten die Zusammenhänge besser kennen als die meisten Politiker. Mein/unser Appell an Sie: Bitte handeln Sie verantwortungsvoll und solidarisch und gehen mit gutem Beispiel voran. Mit Ihren Äußerungen, die Sie in dem besagten Interview von sich gegeben haben, machen Sie sich unglaubwürdig und Ihres Amtes nicht würdig.
Ausschnitt aus Ihrem Interview:
"Müssen wir also auch über die größten Posten im Haushalt sprechen – den Zuschuss an die Rentenkasse von 80 Milliarden Euro und die Hartz-IV-Leistungen in Höhe von 40 Milliarden Euro? Zur Sanierung der Staatsfinanzen müssen alle solidarisch beitragen. Wir kommen nicht an den Budgets für Arbeit und Soziales vorbei. Denn eine Haushaltssanierung, die die meisten Bürger gar nicht merken, wird niemals ausreichen. Wir müssen die Diskussion darüber aber mit aller Sorgfalt führen, dürfen die soziale Gerechtigkeit nicht aus den Augen verlieren."
Gerne gebe ich Ihnen die richtigen Zahlen bezüglich der Bundeszuschüsse zur Rentenkasse, die tatsächlich keine Zuschüsse sind. Es wird mit den so genannten Zuschüssen nur vertuscht, dass versicherungsfremde Leistungen die Rentenkasse seit 1957 übergebührend belasten.
Hier in einer Tabelle für 2008 zusammengefasst, die aufzeigt, dass Jahr für Jahr viele Milliarden mehr aus der Rentenkasse entnommen wurden, als je wieder zurück gezahlt wurden. Somit hat sich ein riesiges Defizit aufgebaut, dass die Beitragszahler sukzessive enteignet. Ich denke, jetzt verstehen Sie annähernd die Empörung der Betroffenen.
Sie sehen, dass Sie mit Ihren Zahlen restlos daneben liegen und so gefährlich falsche Informationen verbreiten. Ich bin der Meinung, dass Ihnen, in Ihrer Position solche Fehler nicht passieren dürfen und Sie umgehend eine Richtigstellung durchsetzen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Freyer
Von diesem Schreiben erhalten meine Freunde und Bekannte je eine Kopie. Sie haben sich ebenso wie ich über Ihre Falschaussagen entrüstet gezeigt. Auch werden die Medien, die Ihre Aussagen gedruckt haben mit einer Kopie dieses Schreibens bedacht. Wenn Sie sich entschließen sollten, sich zu entschuldigen und eine Richtigstellung veranlassen, werden ich gern Ihre Antwort auf mein Schreiben an die Verärgerten und Medien weiterleiten."
www.adg-ev.de
David gegen Goliath- Recht gegen kapitale und politische Macht oder wie Unrecht zu Recht gedreht werden soll
Wie hier
angekündigt ist der erste Prozesstag von Wolf-Dietrich Hufenbach, im Bürgerportal Wilhelmshaven exakt dargestellt:
"Am 20. Mai 2010 ging der Strafprozess gegen Günter E. Völker in die nächste Runde. Mit angeklagt ist ein LzO-Opfer.
Völker behauptet, dass die Landessparkasse zu Oldenburg [LzO] gegen geltendes Recht verstößt und sich selbst, ohne ein Gericht anrufen zu müssen, sogenannte "Titel" erstellt, um Pfändungen durchführen zu können. Das Gesetz, auf das sich die LzO beruft, stammt aus der Nazi-Zeit und wird quasi als Alleinstellungsmerkmal nur von dieser Sparkasse als geltendes Recht, so ausgelegt durch das Landesgericht Oldenburg, bis heute angewendet.
Das Prinzip ähnelt dem Geschäftsmodell amerikanischer Banken oder Investmentgesellschaften wie z. B. "Lone Star ", die auf dem deutschen Markt Kredite aufkauften [notleidender Kredite (Non-performing Loans)] und eine sofortige Vollstreckung rechtlich durchsetzten. Dadurch machte man sich z. B. Immobilien zu eigen und nahm somit auch in Kauf, Menschen in den Ruin zu treiben. Dieses "Geschäftsmodell" ist inzwischen durch eine EU-Gesetzgebung verboten worden.
Keine andere Sparkasse, außer der LzO, macht von diesem Gesetz Gebrauch, denn die Sparkassengesetzesänderung von 1990 verbietet diese Handlungsweise.
Günter E. Völker soll Flugblätter verteilt haben, um auf diese, seiner Meinung nach, Rechtsbeugung, aufmerksam zu machen.
Der Prozeß der Staatsanwaltschaft selbst richtet sich nicht gegen das bis heute angewendete Gesetz aus der Nazi Zeit und dessen Anwendung durch die LzO, sondern gegen die vom Gericht so titulierten unberechtigten Vorwürfe wegen "übler Nachrede" von Richtern, Rechtspflegern oder Vorstandsmitgliedern.
Auch die Landesregierung wurde von Günter E. Völker informiert und ihr unterstellt er organisierte Kriminalität:
Zitat: "Die gesamt eineutig kriminelle Organisation wird gedeckt durch den Nds. Ministerpräsidenten Christian Wulff, den Nds.Finanzminister Hartmut Möllring und den Nds. Justizminister [auch ein Notar] Bernd Busemann."
Der Angeklagte vermutet hinter der behördlichen Vorgehensweise ein "Syndikat", das gezwungen werden muß, sich öffentlich mit den Anschuldigungen auseinandersetzen.
Der Prozeß begann um 9.00 Uhr und war die Fortsetzung der Beweisaufnahme im Revisionsverfahren. Günter E. Völker wurde in einem ersten Prozeß für schuldig befunden und zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt.
Etwa 25 Zuhörer füllten den Saal und dass öffentliche Interesse nimmt zu. Unter den Anwesenden sind auch zahlreiche "Opfer" der LzO, die z. B. durch Zwangsversteigerungen, eingeleitet durch das oben beschriebene Verfahren der Sparkasse ehemals relativ vermögend heute teilweise von Hartz IV leben müssen.
Der vorsitzende Richter war durch die gründliche und genaue Abarbeitung der Anwälte der Angeklagten schon während der Verlesung der Anklagepunkte regelrecht verunsichert. Der Prozeßverlauf war gekennzeichnet durch etliche Unterbrechungen, weil Einsprüche immer wieder dazu führten, dass Richter und Schöffen sich beraten mußten. Während der Verhandlung wurde durch einen Anwalt der Beklagten ein Schriftstück angezeigt, das in den vorliegenden Akten von Staatsanwaltschaft und Richter nicht aufzufinden war und vermuten läßt, dass dem Gericht nicht einmal die vollständigen Akten während der Verhandlung vorlagen.
Die Verhandlung endete kurz vor 15.00 Uhr und wird am 28. Mai 2010 um 9.00 Uhr im Landgericht Oldenburg mit der Zeugenvernehmung fortgesetzt.
Die Anwälte prüfen bis zum nächsten Gerichtstermin auch noch einen Befangenheitsantrag, und arbeiten einen unaufschiebbaren Antrag ab, der aus Verfahrensgründen an das Ende der Verhandlung gelegt wurde und wegen nahendem Dienstschluß zwischen den Verhandlungstagen abgearbeitet werden kann.
Neben dem 28. Mai wurde mit dem 2. Juni 2010 noch ein weiterer Verhandlungstag angesetzt.
Dieser Prozeß ist unglaublich spannend und interessant und jedem Interessierten hiermit weiterempfohlen."
Links:
Mit der LzO in den Ruin?
AGB der Landessparkasse zu OLdenburg
bohrwurm.net
Download:
Flugblatt 1
Flugblatt 2
angekündigt ist der erste Prozesstag von Wolf-Dietrich Hufenbach, im Bürgerportal Wilhelmshaven exakt dargestellt:
"Am 20. Mai 2010 ging der Strafprozess gegen Günter E. Völker in die nächste Runde. Mit angeklagt ist ein LzO-Opfer.
Völker behauptet, dass die Landessparkasse zu Oldenburg [LzO] gegen geltendes Recht verstößt und sich selbst, ohne ein Gericht anrufen zu müssen, sogenannte "Titel" erstellt, um Pfändungen durchführen zu können. Das Gesetz, auf das sich die LzO beruft, stammt aus der Nazi-Zeit und wird quasi als Alleinstellungsmerkmal nur von dieser Sparkasse als geltendes Recht, so ausgelegt durch das Landesgericht Oldenburg, bis heute angewendet.
Das Prinzip ähnelt dem Geschäftsmodell amerikanischer Banken oder Investmentgesellschaften wie z. B. "Lone Star ", die auf dem deutschen Markt Kredite aufkauften [notleidender Kredite (Non-performing Loans)] und eine sofortige Vollstreckung rechtlich durchsetzten. Dadurch machte man sich z. B. Immobilien zu eigen und nahm somit auch in Kauf, Menschen in den Ruin zu treiben. Dieses "Geschäftsmodell" ist inzwischen durch eine EU-Gesetzgebung verboten worden.
Keine andere Sparkasse, außer der LzO, macht von diesem Gesetz Gebrauch, denn die Sparkassengesetzesänderung von 1990 verbietet diese Handlungsweise.
Günter E. Völker soll Flugblätter verteilt haben, um auf diese, seiner Meinung nach, Rechtsbeugung, aufmerksam zu machen.
Der Prozeß der Staatsanwaltschaft selbst richtet sich nicht gegen das bis heute angewendete Gesetz aus der Nazi Zeit und dessen Anwendung durch die LzO, sondern gegen die vom Gericht so titulierten unberechtigten Vorwürfe wegen "übler Nachrede" von Richtern, Rechtspflegern oder Vorstandsmitgliedern.
Auch die Landesregierung wurde von Günter E. Völker informiert und ihr unterstellt er organisierte Kriminalität:
Zitat: "Die gesamt eineutig kriminelle Organisation wird gedeckt durch den Nds. Ministerpräsidenten Christian Wulff, den Nds.Finanzminister Hartmut Möllring und den Nds. Justizminister [auch ein Notar] Bernd Busemann."
Der Angeklagte vermutet hinter der behördlichen Vorgehensweise ein "Syndikat", das gezwungen werden muß, sich öffentlich mit den Anschuldigungen auseinandersetzen.
Der Prozeß begann um 9.00 Uhr und war die Fortsetzung der Beweisaufnahme im Revisionsverfahren. Günter E. Völker wurde in einem ersten Prozeß für schuldig befunden und zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt.
Etwa 25 Zuhörer füllten den Saal und dass öffentliche Interesse nimmt zu. Unter den Anwesenden sind auch zahlreiche "Opfer" der LzO, die z. B. durch Zwangsversteigerungen, eingeleitet durch das oben beschriebene Verfahren der Sparkasse ehemals relativ vermögend heute teilweise von Hartz IV leben müssen.
Der vorsitzende Richter war durch die gründliche und genaue Abarbeitung der Anwälte der Angeklagten schon während der Verlesung der Anklagepunkte regelrecht verunsichert. Der Prozeßverlauf war gekennzeichnet durch etliche Unterbrechungen, weil Einsprüche immer wieder dazu führten, dass Richter und Schöffen sich beraten mußten. Während der Verhandlung wurde durch einen Anwalt der Beklagten ein Schriftstück angezeigt, das in den vorliegenden Akten von Staatsanwaltschaft und Richter nicht aufzufinden war und vermuten läßt, dass dem Gericht nicht einmal die vollständigen Akten während der Verhandlung vorlagen.
Die Verhandlung endete kurz vor 15.00 Uhr und wird am 28. Mai 2010 um 9.00 Uhr im Landgericht Oldenburg mit der Zeugenvernehmung fortgesetzt.
Die Anwälte prüfen bis zum nächsten Gerichtstermin auch noch einen Befangenheitsantrag, und arbeiten einen unaufschiebbaren Antrag ab, der aus Verfahrensgründen an das Ende der Verhandlung gelegt wurde und wegen nahendem Dienstschluß zwischen den Verhandlungstagen abgearbeitet werden kann.
Neben dem 28. Mai wurde mit dem 2. Juni 2010 noch ein weiterer Verhandlungstag angesetzt.
Dieser Prozeß ist unglaublich spannend und interessant und jedem Interessierten hiermit weiterempfohlen."
Links:
Mit der LzO in den Ruin?
AGB der Landessparkasse zu OLdenburg
bohrwurm.net
Download:
Flugblatt 1
Flugblatt 2
Nun retten Sie schon wieder. Angeblich den Euro.
Nach den offenbar bereits verlorenen 110 Milliarden liegen in der nächsten Runde des Weltwährungspokers 750 Milliarden auf dem Tisch.
Der Paukenschlag vom Donnerstag von Egon-W-Kreutzer erklärt absolut Grundsätzliches über eine Währung, leicht verständlich aufbereitet.
Egon-W.Kreutzers Paukenschlag
"Sie verscherbeln und privatisieren
alles, was sich noch verscherbeln lässt - und auf der anderen
Seite sitzen die Zocker, mit den von den EU-Bürgern garantierten
Abermilliarden an noch einzutreibenden Steuergeldern und kaufen
sich zusammen, was immer eine ewige Rendite verspricht:
Das Wasser, die Bodenschätze, das Land, die Straßen, die Kunstschätze."
Finanzterroristen Hand in Hand mit der Waffenlobby. Und politisch Verantwortliche als Erfüllungsgehilfen.
Der Paukenschlag vom Donnerstag von Egon-W-Kreutzer erklärt absolut Grundsätzliches über eine Währung, leicht verständlich aufbereitet.
Egon-W.Kreutzers Paukenschlag
"Sie verscherbeln und privatisieren
alles, was sich noch verscherbeln lässt - und auf der anderen
Seite sitzen die Zocker, mit den von den EU-Bürgern garantierten
Abermilliarden an noch einzutreibenden Steuergeldern und kaufen
sich zusammen, was immer eine ewige Rendite verspricht:
Das Wasser, die Bodenschätze, das Land, die Straßen, die Kunstschätze."
Finanzterroristen Hand in Hand mit der Waffenlobby. Und politisch Verantwortliche als Erfüllungsgehilfen.
Justiz-Skandal: Nächster Termin. Prozess geht weiter: Niedersachsen bedient sich des NS-Rechts
Ein Paradebeispiel, was Richter darunter verstehen, wenn sie im Namen des Volkes urteilen!
Die Verhandlung ist öffentlich! Für das Volk eine Lehrstunde der deutschen Justiz.
Der Prozess geht weiter. Wie eine Sparkasse sich in Gemeinschaft mit Richtern und Politikern illegal, eines vorgeblich geltenden NS-Vollstreckungs-Sonderrechtes aus 1933 für eine damalige Staatsbank des ehemaligen Freistaates Oldenburg bedient, entgegen des heute geltenden niedersächsischen Sparkassenrechts von 2004.
Die Ladung
Die Vorgeschichte
Sonderrecht für eine Sparkasse
Termin:
20.05.2010 um 09:00 Uhr
Saal: Siehe Aushang
Landgericht Oldenburg
26135 Oldenburg
Elisabethstraße 7
Die Verhandlung ist öffentlich! Für das Volk eine Lehrstunde der deutschen Justiz.
Der Prozess geht weiter. Wie eine Sparkasse sich in Gemeinschaft mit Richtern und Politikern illegal, eines vorgeblich geltenden NS-Vollstreckungs-Sonderrechtes aus 1933 für eine damalige Staatsbank des ehemaligen Freistaates Oldenburg bedient, entgegen des heute geltenden niedersächsischen Sparkassenrechts von 2004.
Die Ladung
Die Vorgeschichte
Sonderrecht für eine Sparkasse
Termin:
20.05.2010 um 09:00 Uhr
Saal: Siehe Aushang
Landgericht Oldenburg
26135 Oldenburg
Elisabethstraße 7
DGB unterstützt Propaganda für die private Riesterrente, die viele Menschen als Betrug betrachten und hilft so mit bei der Zerstörung des einzig sicheren Rentensystems
Dieser Brief wurde am 17.2.2010 an Frau Annelie Buntenbach geschrieben, annelie.buntenbach@dgb.de
weil sie Arbeitnehmervertreterin bei der Deutschen Rentenversicherung ist.
Gleichlautender Brief auch an Katja Kipping, als Ausschussvorsitzende für Arbeit und Soziales, an die verdi-Senioren von Niedersachsen, Klaus Ernst und anderen.
Keine Antworten.
["DGB unterstützt Propaganda für die private Riesterrente, die ... »]
weil sie Arbeitnehmervertreterin bei der Deutschen Rentenversicherung ist.
Gleichlautender Brief auch an Katja Kipping, als Ausschussvorsitzende für Arbeit und Soziales, an die verdi-Senioren von Niedersachsen, Klaus Ernst und anderen.
Keine Antworten.
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