Schäubles Boten abfangen
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Aufgelesen 110
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● Hypo Real Estate braucht weitere 20 Milliarden Euro
● Politiker im Westentaschenformat lassen Volk bluten
● Demo: »Wir zahlen nicht für Eure Krise«
● "Enteignungsgesetz": Die Republik entdeckt Artikel 15, Grundrecht auf Vergesellschaftung von Eigentum
● Heinz Erhardt, das Lachen des Wirtschaftswunders
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Innenminister Schäuble zu Gast am KIT - Öffentlicher Vortrag im „Colloquium Fundamentale“ zum 60-jährigen Bestehen des Grundgesetzes
Christa Zemke, Stabsabteilung Presse, Kommunikation und Marketing
Karlsruher Institut für Technologie 22.01.2009
Am Donnerstag, den 29. Januar 2009 ist Dr. Wolfgang Schäuble, MdB und Bundesminister des Innern, zu Gast am Karlsruher Institut für Technologie. Sein Vortrag "60 Jahre Grundgesetz: Verfassungsanspruch und Wirklichkeit" beschließt die Veranstaltungsreihe "Colloquium Fundamentale" des ZAK | Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale der Universität Karlsruhe (TH). Der Vortrag beginnt um 17.00 Uhr (Einlass ab 16.30 Uhr) und ist öffentlich. Veranstaltungsort ist das Audimax der Universität (Straße am Forum 1, Geb. 30.95). Der Eintritt ist frei.
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Neues Versammlungsrecht: Offener Brief an die Niedersächsische FDP-Fraktion
Offener Brief an die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
Sehr geehrter Herr Jörg Bode,
sehr geehrter Herr Philipp Rösler,
sehr geehrte Damen und Herren,
als Teil der Niedersächsischen CDU-FDP-Landesregierung werden Sie in nächster Zukunft ein neues Versammlungsgesetz für unser Land in den Landtag einbringen.
Anlässlich Ihres diesjährigen Neujahrsempfangs möchten wir, die Ortsgruppe Hannover des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, Sie noch ein weiteres mal ausdrücklich darum bitten, für einen verfassungsgerechten und grundrechtswahrenden Gesetzesentwurf zu sorgen und diesen baldmöglichst der Öffentlichkeit zur Diskussion zur Verfügung zu stellen.
Wir wählen hierzu die Form eines Offenen Briefes, weil die Veröffentlichung dieses Entwurfes noch immer nicht erfolgt ist, obwohl das Gesetzgebungsverfahren laut Angaben unseres Niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann bereits in diesem Monat begonnen werden soll.
Uns liegt ein Entwurf zu diesem Gesetz vor, bei dem es sich allerdings nicht um eine offizielle Veröffentlichung der Landesregierung handelt. Darum wissen wir nicht, ob er der Gesetzesentwurf Ihrer Koalition ist. Es sieht allerdings danach aus, denn der Entwurf ähnelt in vielen Punkten den bereits verabschiedeten Landesgesetzen von Bayern und Baden-Württemberg.
Mit diesem Gesetzesentwurf wird die unrühmliche Serie der bisherigen Landesgesetzgebungsverfahren von Bayern über Baden-Württemberg bis nach Niedersachsen fortgesetzt.
Die FDP Niedersachsen würde - falls dieser Entwurf Gesetzeskraft erlangt - dann in vielen Punkten der Verfassungsklage gegen das bayrische Versammlungsrecht blanken Hohn spotten und Ihrer bayrischen FDP-Landespartei in den Rücken fallen, die eine der vielen KlägerInnen dieser Verfassungsklage ist.
Es ist im juristischen Kreise unstrittig, dass die Neuordnung des Versammlungsrechts auf Länderebene nicht zu einer simplen Übernahme des ansonsten und zuvor gültigen "Bundes-"Versammlungsgesetzes (Gesetz über Versammlungen und Aufzüge vom 24.7.1953, zuletzt geändert am 15.11.1978) führen sollte, sondern dass die zwischenzeitlich zahlreich erfolgten Rechtsprechungen (z. B. den Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1985) eingeflochten werden sollten.
Der uns vorliegende Entwurf geht allerdings weit darüber hinaus und führt zu einer - aus unserer Sicht nicht
verfassungskonformen - Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit in seinem Wesensgehalt.
Dieser Gesetzesvorschlag ist nicht versammlungs- sondern behördenfreundlich und interpretiert das Versammlungsrecht als reines Polizei- und Ordnungsrecht unter Eingriffsgesichtspunkten fehl.
Diese Behauptung möchten wir im folgenden konkretisieren:
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Innere Sicherheit: Nacktheit durch die Hintertür
(Zeit Online)
Die Nacktscanner werden kommen. Über ihre Forschungsförderung treibt die Regierung die Technik voran - ohne demokratische Kontrolle.
Während Wolfgang Schäuble noch den ethischen Saubermann spielt, fördert Forschungsministerin Annette Schavan mit 123 Millionen Euro im Programm für zivile Sicherheitsforschung unter anderem genau die Technologie, die Schäuble nicht haben will: Terahertz-Detektoren.
Heute gehört uns Deutschland und morgen die ganze Welt - außer der Sowjetunion
Ludwig van Beethoven; keiner weiß so ganz genau sagen zu können ob er nun Deutscher oder Österreicher gewesen ist. Alle wissen nur, das er in Bonn geboren ist und nach Österreich umzog. Dort schrieb er dann auch die "Ode an die Freude". Daraus die europäische Nationalhymne "Freude schöner Götterfunke". Tolles Ding - ehrlich. Ich liebe Klassik.
Warum niemand so wirklich sagen kann ob Beethoven Deutscher oder Österreicher gewesen ist, ist einfach erklärt. Österreich als auch Deutschland gehörten zu Lebzeiten Beethovens zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.
Genau letzteres hatte ich erst kürzlich in einer Rede von unserem lieben und ehrenwerten Dr. Wolfgang Schäuble gehört, die er 2006 zum Besten gab.
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Verordnung des Landesinnenministers zum Schutz von Volk und Staat?
Frühjahr 1933 – das hieß auch in Baden und in Württemberg: Die Nazis taten, wozu sie am 30. Januar 1933 durch die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler die Chance bekommen hatten: Brutal, zynisch und buchstäblich „Schlag auf Schlag“ installierten sie das Führerprinzip als Basis ihrer Terrorherrschaft. Nach dem Erfolg der NSDAP bei der Reichstagswahl am 5. März 1933 sagte Goebbels: „Als nächstes kommt Baden an die Reihe. Dort werden wir jetzt Ordnung schaffen.“
Schon drei Tage später wehte die Hakenkreuzflagge über dem badischen Innenministerium. Der NSDAP-Gauleiter war zum Reichskommissar ernannt worden. Und zu seinen ersten Handlungen gehörte das Eliminieren der Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Staatspräsident Josef Schmitt und sein Kabinett mussten am 10. März 1933 zurücktreten. Einen Tag später übernahmen Nazis ihre Ämter.
So lesen wir auf den
Seiten des Baden-Würtembergischen Landtag zur Geschichte Badens zu Beginn des Nationalsozialismus.["Verordnung des Landesinnenministers zum Schutz von Volk und ... »]
Budget des Innenministeriums wächst um mehr als 1/2 Milliarde Euro
Autor: Romanof K.
In der Bundestagsdebatte zum Etat des Bundesinnenministeriums am Montagnachmittag gab Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) erstmals zu erkennen, dass er mit einem Scheitern seines umstrittenen BKA-Gesetzes rechnet. Schäuble erklärte, dann bleibe eben die Zuständigkeit für die »Terrorismusabwehr« bei den Bundesländern. Der Bundesrat befasst sich am Freitag mit diesem Gesetz, das dem Bundeskriminalamt weitreichende Eingriffsbefugnisse wie heimliche Online-Durchsuchungen und Spähangriffe auf Wohnungen geben soll.Dies ist dem Artikel auf den Seiten der innenpolitischen Sprecherin der Partei Die Linke, Ulla Jelpke, zu entnehmen.
Heise schrieb bereits am 24.11.08:
Die Innenminister und -senatoren der norddeutschen Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben sich am heutigen Montag auf der IMK-Nord (Innenministerkonferenz Nord) darauf verständigt, bei Polizei- und Verfassungsschutzaufgaben enger zusammenzuarbeiten. So wurden etwa die Leiter der Polizeiabteilungen beauftragt, zu prüfen, ob und in welchen Bereichen der kriminaltechnischen Untersuchungsstellen (KTUs) künftig eine gemeinsame Aufgabenerledigung sinnvoll sei.
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Schäuble will Grundgesetzänderung für Stimmenmehrheit im Bundesrat
Der Vorschlag von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), angesichts des drohenden Scheiterns des BKA-Gesetzes die Abstimmungsregeln im Bundesrat zu ändern, ist auf heftige Kritik gestoßen. Schäuble sprach sich am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) in Potsdam dafür aus, Enthaltungen im Bundesrat künftig nicht mehr als Nein-Stimmen zu werten.
Für eine Mehrheit sollten nur die abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen gezählt werden. Damit wären weniger als die bisher nötigen 35 Stimmen für eine Mehrheit nötig. Kritik kam von FDP, Grünen und Linken.
Der Vorstoß wurde in einem in Potsdam veröffentlichten Schreiben an die Vorsitzenden der Föderalismuskommission bekannt, das auch von SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper unterzeichnet wurde. Darin regen die beiden Vertreter der großen Koalition zudem eine Grundgesetzänderung an, um festzuschreiben, dass die Zustimmung im Bundesrat bereits mit einfacher Mehrheit erreicht wird. Dies stärke die Demokratie insgesamt, betonte Schäuble. "Nicht-Entscheidungen" brächten die föderale Demokratie nicht voran. Eine Sprecherin des Innenministers erklärte, der Vorschlag sei bereits im Rahmen der Föderaliskommission I erwogen worden.
Derweil drangen die Innenminister in Potsdam auf eine rasche Einigung über das im Bundesrat umstrittene BKA-Gesetz. Die Innenminister seien sich einig, "dass das gesetzlich geregelt werden muss und vom Grundsatz her alle Befugnisse für eine präventivpolizeiliche Arbeit auch notwendig sind", sagte Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) zum Abschluss des zweitägigen Herbsttreffens. Er sei "optimistisch, dass am Ende des Weges ein BKA-Gesetz stehen wird".
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) bezeichnete Schäubles Vorschlag als einen "Angriff auf das föderale System". Das Grundgesetz dürfe nicht nach Belieben passend gemacht werden. Nordrhein-Westfalen gehört zu den Ländern, die angekündigt hatten, dem Gesetz in der Länderkammer nicht zuzustimmen.
Abstimmungsregeln zu ändern, weil einem "das aktuelle Meinungsbild nicht passt" habe "absolutistische Züge und ist kein guter demokratischer Stil", erklärte auch der Innenexperte der Bundes-FDP, Max Stadler. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast warf Schäuble vor, er habe "entweder die Demokratie nicht verstanden oder er will sie abschaffen".
BSG Richter versetzt weil er zu gut war
Der dienstälteste Richter am Bundesozialgericht, Professor Wolfgang Meyer, wurde gegen seinen Willen versetzt. Nun glaubt der Richter, er sei auf Grund seiner Urteile einfach "kaltgestellt" worden.
Der Mitteldeutsche Rundfunk dazu:
"Zu seinen richterlichen Entscheidungen gehören Urteile, die DDR-Akademikern, Ingenieuren oder Wissenschaftlern, ehemaligen Reichsbahnern und Postmitarbeitern der DDR höhere Renten bescherten. Dann folgte der Rechtsstreit um die Anrechnung von Unfallrenten auf Altersrenten. Bei der Verrechnung wurden Ostdeutsche schlechter gestellt als Westdeutsche. Im Frühjahr 2006 ging es um Erwerbsminderungsrenten, die Personen beziehen, die jünger als 60 Jahre alt sind. Ihre Rente wurde um mehr als zehn Prozent gekürzt. Das erklärten Meyer und sein 4. Senat für nicht rechtens."
Jetzt darf Wolfgang Meyer nicht mehr über die gesetzliche Rente urteilen.
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BKA-Gesetz: Überwachen bis der Baum kommt
So oder so ähnlich könnte ein Flurwitz im Innenministerium von Wolfgang Schäuble und August Hanning, oder irgendeiner anderen Bundesbehörde lauten.
Das BKA-Ermächtigungsgesetz, was heute mit williger 2/3-Mehrheit durch das ehrloseste Parlament abgenickt wird was die Deutschen jemals hatten, bedeutet u.a. die faktische Aufhebung des Artikels 13 unseres Grundgesetzes.
Ab sofort werden unter dem technischen wie infrastrukturellen Witz von der "Onlinedurchsuchung" Bundespolizisten des BKA (neben weiteren Vollmachten) willkürlich jede Wohnung ohne irgendeinen richterlichen
Beschluss in Deutschland aufbrechen, dort Kameras und Mikros installieren und rund um die Uhr, wie im Käfig, ausspionieren dürfen. ["BKA-Gesetz: Überwachen bis der Baum kommt" mehr »]
Bundesverfassungsgerichtspräsident bewirbt sich bei Bertelsmann
Wenn das Bundesverfassungsgericht demnächst entscheidet, dass der Vertrag von Lissabon die letzten kümmerlichen Reste unseres Grundgesetzes erledigt brauchen wir auch kein Verfassungsgericht mehr. Deshalb ist es logisch das sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier schon mal bei anderen Arbeitgebern bewirbt:
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Danke Irland!
Wir brauchten die Iren um uns vor den Irren der EU zu bewahren. Danke Irland. Es wird uns nicht helfen. Beim nächsten Mal darf in Irland dann eben auch nicht abgestimmt werden. Notfalls schickt Schäuble ja die Bundeswehr und schließt dort auch die Wahllokale.
Die Diktatur der Bonzen, neoliberalen Wirtschaftsfaschisten , Steuerhinterzieher und Abzocker hat noch einmal mit demokratischen Mitteln verloren. Ich befürchte, dass es das letzte Mal war, dass sie die Menschen noch wählen ließen.
Die Frage ist, ab wann auch in Deutschland der Widerstand zur Pflicht wird. Ich glaube wir haben den Punkt schon weit überschritten.
Offene Email an Horst Köhler wegen EU-Reformvertrag
Ich glaube zwar nicht das man Horst Köhler mit Verstand oder Argumenten kommen kann, oder das er sich nur die Mühe machen würde sich eine solche Mail anzusehen, aber man soll ja nichts unversucht lassen.
Der aristo blog hat zu der Aktion aufgerufen die ich hier einfach mal im Volltext bringe:
Offen Email an den Bundespräsidenten Hörst Köhler
Samstag, Mai 31, 2008, 05:22 PM - EU
Diese Email wird am Dienstag, 03.06.08 um 18.00 Uhr an den
Bundespräsidenten verschickt. Wer sich mit seinem Namen daran
beteiligen möchte, schicke eine Mail nur mit Vor- und
Zunamen an folgende Mailadresse: news at excusado.net
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
als oberster Bürger in unserem Land stehen Sie vor einer
wichigen und schwierigen Entscheidung.
Erst durch Ihre Unterschrift wird der EU-Reformvertrag rechtskräftig.
Der Reformvertrag ist zu 95 % mit der gescheiterten EU-Verfassung
identisch, dessen Zustimmungsgesetz von Ihnen nicht unterschrieben
wurde.
Die Mehrheit der deutschen Bürger lehnt den Reformvertrag ab!
Wir erinnern hier, dass im Grundgesetz steht, alle Macht geht
vom Volke aus. Der Reformvertrag wurde auf undemokratische
Art und Weise durch den Bundestag gepeitscht.
Der Bundestagsabgeordnete Scheer hat gegen den Vertrag
gestimmt, in dem er sich der Stimme enthielt, weil er
keinen Vertragstext vorliegen hatte.
Dieser Vorgang, Herr Bundespräsident, hat mit Demokratie
nichts mehr zu tun.
Über den Reformvertrag kann nur eine Volksabstimmung
entscheiden! Der Hinweis von Politikern, dass dies das
Grundgesetz nicht vorsehe, ist eine reine Schutzbehauptung,
weil die Bundestagsabgeordneten blitzschnell durch eine
Grundgesetzänderung eine Volksabstimmung herbeführen könnten.
Doch dies ist nicht gewollt.
Dr. Peter Gauweiler hat beim BverfG eine Verfassungsbeschwerde und
eine Organklage eingereicht. Das BverfG verkommt langsam
zu einem Reparaturbetrieb wegen stümperhafter Politik.
Bitte schicken Sie das Machwerk an den Bundestag zurück, mit dem
Auftrag an den Bundestag, eine Volksabstimmung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
So nun fix gemailt. Ich hab es gerade auch getan.
Professor Dr. Michael Wolffsohn - Selbstmitleid eines Folterfreundes
Unter dem Aktenzeichen (286Cs)76JS794/07(372/07) hat mich Prof. Wolffsohn wegen Beleidigung verklagt weil ich folgenden Satz über ihn veröffentlichte:
Den gnadenlosen folternden Wolffsohn unterscheidet nichts, aber auch gar nichts von einem gnadenlosen folternden Gestapomann.
Ein Satz für den ich über 800 Euro bezahlen oder in den Knast gehen soll. Aber noch läuft das Verfahren, auch wenn das Ergebnis absehbar ist. Schließlich sind wir in Deutschland und da weiß das Recht, wo es zu stehen hat.
Prof. Wolffsohn hatte am 5. Mai 2004 in der n-tv-Talksendung "Maischberger" erklärt: "Als eines der Mittel gegen Terroristen halte ich Folter oder die Androhung von Folter für legitim". Als Frau Maischberger sichtlich irritiert nachfasste, setzte er noch den Satz "Wenn wir da mit Gentleman-Methoden versuchen, den Terror zu kontern, werden wir scheitern" hinzu.
Dies ergänzte er dann 2007 um den folgenden Satz: "dem abendländischen Verständnis, nach dem Gnade allein Gott ausübe. Gnade durch Menschen und für Menschen sei daher «ein Widerspruch in sich selbst, eine kultur- und religionshistorisch geradezu ketzerische Anmaßung ist.", womit er auch die Gnade ausschloss.
Wer für Folter und gegen Gnade ist, muss es sich einfach gefallen lassen mit den bekanntesten gnadenlosen Folterern in Deutschland verglichen zu werden, mit der Gestapo. Es ist nämlich das gleiche Unrechtsverständnis, von guter Folter und schlechter Gnade, das die Nazis als Rechtfertigung für ihre Taten nahmen. Natürlich wird Prof. Wolffsohn durch seine Aussagen nicht automatisch zum gnadenlosen Folterer, aber er wird der Wegbereiter für gnadenlose Folter. Dies insbesondere deshalb, weil er ja immer, seine persönliche Meinung hinter der Bundeswehruniversität München, seinem Judentum und seinem Historikerstatuts versteckt.
Da ist es natürlich leicht, hinter dem dreifachen Zaun hervorzubellen und sich sobald einer vor dem Zaun zurückbellt, jaulend hinter der Justiz zu verstecken und zu schreien, das da ein Jude oder Bundeswehrprofessor angegriffen werde. Das ist nicht fair, sondern feige, aber praktisch. Nur ja keine echte Auseinandersetzung.
So auch jetzt wieder. Auf der Webseite der Bundeswehruniversität steht ein Artikel von Prof Wolffsohn zum Fall Horst Dreier. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen. Die von ihm dort vertretene Meinung darf Prof. Wolffsohn haben und äußern. Er sollte sie privat und nicht als Bundeswehrmitglied oder Vertreter der Juden in Deutschland äußern und alles wäre in Ordnung. Wenn er dann auch noch akzeptieren kann, das andere eine andere Meinung haben, will ich gerne dafür kämpfen, das er seine jederzeit äußern kann.
Was Prof. Wolffsohn aber möchte, ist die Meinung anderer durch die Justiz verbieten zu lassen, oder sich als verfolgter Jude darzustellen, wenn nicht alle seine Meinung teilen. Das geht eben genau nicht. Es gibt nur ein Recht. Dies gilt für alle und ist unteilbar. Im Prozess gegen Udo Ulfkotte und Pax Europa geht es um die gleiche Frage. Wenn ich den Muslimen ihren Glauben und ihr Leben in Europa heute verbieten will, dann habe ich nur mit diesem Schritt schon die Weichen dafür gestellt, dies auch den Juden, oder schwarzhaarigen gegenüber zu tun. Ein Schritt in die falsche Richtung bedingt den nächsten. Es ist eine sehr schiefe Ebene.
Prof. Wolffsohn kommt jetzt mit einem Kompendium an Zusammenhängen, um Horst Dreier, der wie er, für Folter ist, an die Spitze unsereres obersten Gerichtes zu bringen. Genau dahin, wohin ein bekennender Folterfreund, schon wegen unserers Grundgesetzes nicht darf. Aber Wolffsohn agiert geschickt, indem er Unbeteiligte einbeziehet:
Unsere klügsten Köpfe werden von der Politik zerrieben. Nach Paul Kirchhof im Jahre 2005 wird es nun wohl den Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier erwischen.
Paul Kirchhof hat etwas für den Menschen und für den Frieden der Menschen untereinander vorgeschlagen. Sein Steuermodell, wenn man denn in der Lage war es zu verstehen, hätte erheblich höhere Steuereinnahmen und Steuerzahlungen durch die Reichen und Superreichen bedeutet. Herr Dreier und Herr Prof. Wolffsohn wollen in dunklen und nassen Kämmerchen Menschen zu wimmerden, vollgeschissenen Haufen ohne Verstand herunterfoltern lassen und sich dann zurücklehnen und die Ergebnisse der Folter für Urteile benutzen. Ein Vergleich zwischen einem Herrn Dreier und einem Herrn Kirchhof ist eine absolute Frechheit. Feige und fies.
Aber es geht ja noch weiter:
In diesem Zusammenhang zitiert Dreier, anders als andere, nicht immer gebetsmühlenartig Artikel 1 Grundgesetz über die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Sie ist für ihn ein hohes Gut, aber er erkennt auch Prioritätenkollisionen: Wäre Folter, also das Schlimme, zu rechtfertigen, um noch Schlimmeres zu verhindern, etwa bei Kindesentführungen oder der "tickenden Bombe" von Terroristen, die Tausende Menschenleben gefährden könnte?
Genau das ist der Punkt. Da ist sich Wolffsohn mit Schäuble und anderen einig. Scheiß was aufs Grundgesetzt. Abschaffen den Dreck wo er nicht passt. Genau das ist auch der Schluss zudem Dreier kommt, und der es unmöglich macht diesen Menschen, der nicht hinter unserem Grundgesetz steht, ein Richteramt zu belassen oder auf jeden Fall nicht auch noch zu befördern. Ein Grundgesetz der Beliebigkeit. Teil der Tagespolitik. Recht bekommt nur der, der die herrschende Clique unterstützt der Rest wird rechtlos.
Das schlimmste daran ist, das Wolffsohn Jude ist. Hat der Mann nie das Protokoll der Wannseekonferenz gelesen. Nie darüber nachgedacht, wie dünn die Tünche war, die einen Bahnbeamten von einem normalen Menschen zu einem wilden Tier machte, das jüdische Alte, Frauen und Kinder in Güterwaggons prügelte und tagelang auf freier Strecke stehen ließ. Was glaubt dieser angebliche Historiker denn, weshalb die Väter unseres Grundgesetzes die Hürden so hoch gelegt haben? Vielleicht weil die genau so eine Scheiß Angst vor dem hatten, was passiert wenn wir das Tier wieder frei lassen, wie ich sie habe? Hat Wolffsohn nie daran gedacht, das seine Leute in ständiger Gefahr sind. Das Tier ist doch nicht tot, es schläft noch nicht einmal.
Wenn er anstatt für seine amerikanischen Freunde die Folter bei uns durchzusetzen, damit die sich nicht mehr für ihre Taten rechtfertigen müssen, auch nur einen Abend lang mit mir durch die Niederungen des Netzes gehen würde, dann würde er vielleicht begreifen was im dunkeln passiert. Da bildet ein Ulfkotte mit Pax Europa vielleicht noch die Grenzlinie zwischen rechter CDU, Springer und den reinen Rassisten und Faschisten. Andere sehen aber schon bei seiner Verbindung zu PI und dem Vlaamse Blog, diese Grenzen als überschritten an. Ich bin gerne bereit Herrn Prof. Wolffsohn zu zeigen, was hinter oder auf dieser Grenze lauert.
Wir können dann auch gerne weiter gehen. Ein Schritt kommt zum nächsten. Es ist wie eine Zwiebel, die außen vielleicht noch erträglich aussieht, aber wenn man Schicht um Schicht abschält, dann sieht man was da lauert. Erst wenn man weiß, das jenes Tier noch wach und kampfbereit ist, hat man wahrscheinlich verstanden, warum Gesetze so wichtig sind und warum sie nicht für die kurzfristigen, tagespolitischen Interessen eines Herrn Schäuble oder eines Prof Wolffsohn geopfert werden dürfen.
Natürlich wird mir der Historiker Wolffsohn jetzt sagen, das Schäubles Abhören und sein Foltern ja nichts miteinander zu tun haben. Doch haben sie. Beim nächsten Mal können wir nämlich keine Juden oder Muslime mehr verstecken, weil das Netz schon heute so dicht ist, das keiner überleben würde. Mit der Folter dazu wäre auch die letzte Chance verloren. Und wenn mir der Historiker Wolffsohn sagt, ein nächstes Mal wird es nicht geben, dann kann ich ihm nur sagen, das er als Jude zu seinem Rabbi gehen soll, und den bitten soll, ihm die Liste der Opfer aus seiner Synagoge vorzulesen. Dann wird er vielleicht kapieren, wovor anständige Menschen eine Heidenangst haben.
Nicht Dreier ist der "Skandal", Peter Struck, seine Prinzipienlosigkeit ist es. Heute will Struck an der Spitze unseres Gerichtswesens einen Mann, der über Notfall-Folter nachdenkt. Vor vier Jahren wollte derselbe Peter Struck als Bundesverteidigungsminister genau dieses Nachdenken in der sogenannten "Folterdebatte" verhindern: Er wollte, gemeinsam mit Kurt Beck, einem Professor, der faktisch wie Dreier argumentierte, das Grundrecht der Forschungs- und Lehrfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz), wirtschaftliche Existenz und bürgerliche Ehre rauben. Jener Professor war ich. Politiker und Professoren kommen und gehen, das Problem der Moral und Prinzipien eines Gemeinwesens bleibt. Politik und Recht müssen ein Gemeinwesen auch moralisch steuern. "Vorbild durch Vorleben". So muss es sein. Struck und Beck predigen Wasser und trinken Wein.
Der Autor ist Historiker und lehrt an der Bundeswehrhochschule in München
Ich halte von Peter Struck wenig bis gar nichts. Der Mann hat längst alles verraten wofür ich einmal als Sozialdemokrat stand und seine Partei folgte ihm gerne. Da kann mich keine auch noch so dumme Entscheidung mehr treffen. Aber in einem Punkt irrt Herr Prof. Wolffsohn. Es war nicht Struck oder Beck die ihm an die wirtschaftliche Existenz wollten. Das war er selber.
So wie er auch diesen Text, den ich hier kritisiere, dadurch zu adeln versucht, das er darauf hinweist, das er Historiker ist und an der Hochschule der Bundeswehr lehrt, hat er auch früher den Historiker und die Bundeswehrhochschule mißbraucht, um seiner privaten Meinung eine Grundmauer zu geben, die niemand einreißen kann. Der dreifache Zaun Bundeswehr, Historiker und Jude.
Diese Zäune sind ja sinnvoll. Es kann nicht angehen, das jemand kritisiert wird, weil er Jude, Historiker oder Bundeswehrangehöriger ist. Von einem Hochschullehrer verlange ich mehr, als von jemandem wie mir. Ich darf ein paar Fehler (wenn auch nicht zu viele) machen, die ich einem Hochschullehrer nicht verzeihen würde. Der hat schließlich gelernt, sauber zu argumentieren. Von einem Mitglied der Bundeswehr erwarte ich, das seine öffentlichen Äußerungen, solange er sie nicht als privat kennzeichnet, genau der offiziellen Linie der Bundeswehr folgen. Diese Linie wird schlussendlich durch den jeweiligen Verteidigungsminister und die Politik vorgegeben.
Was ich von einem Juden erwarte ist einfach. Der muss noch vorsichtiger und sensibler sein als ich, weil er die Folgen ungesetzlichen Handelns und der Missinterpretration von Gesetzen in seiner eigenen Familie oder Glaubensgemeinschaft jederzeit nachvollziehen kann.
Prof. Wolffsohn arbeitet anders. Er wirft alle Pfunde in die gleiche Waagschale und wundert sich dann wenn er gewogen und als zu leicht befunden wird. Es ist eben nicht die Bundeswehr die Folter will, es sind nicht die deutschen Juden die Folter wollen und es sind auch nicht die Historiker die sich für Folter aussprechen. Die alle wissen, das man unter Folter jede Antwort bekommt, nach der man fragt, nur nicht die Wahrheit. Es bleibt also nur ein Michael Wolffsohn und ein Horst Dreier die Folter wollen.
Das ist ihr Recht. Sie dürfen auch verlangen das der Mond aus Käse oder Fliegenscheiße ist. Wir wollen in einer Demokratie leben, in der praktisch alles gedacht und gesagt werden kann und nur der notwendigste Schutz vor diffamierenden, verletzenden und zu Hass aufrufenden Äußerungen juristisch geahndet wird. Es ist leichter sich mit unsauberem Denken und Sprechen auseinanderzusetzen und die dahinter liegenden Motive zu offenbaren, als solche Gedanken und Aussagen in den Untergrund zu drängen, wo sie nicht bekämpft werden können.
Ich bin der Meinung das Prof. Wolffsohn sich endlich entscheiden muss. Wenn er schon das Grundgesetz aufheben will, dann kann er nicht gleichzeitig gegen mich klagen, weil er angeblich mit seinen eigenen Worten und Gedanken beleidigt wurde. Wenn er gegen das Grundgesetz sein will, dann darf er das als Privatperson gerne sein, sich aber nicht hinter Judentum, Professorenstatus und Bundeswehr verstecken.
Ich will auch nicht das er seine Ämter niederlegt oder solchen Blödsinn. Ich erwarte das er soviel Arsch in der Hose hat, eine Diskussion die er öffentlich losgetreten hat, auch öffentlich zu führen. Das Versteckspiel muss ein Ende haben.
Um Prof. Wolffsohn aber das Leben zu erleichtern, werde ich diesen Text dem Gericht gleich zusätzlich zur Verfügung stellen, damit die wissen, das ich die Wahrheit weiterhin hartnäckig äußere. Egal welche Strafbefehle mir dafür zugeteilt werden. Das spart ihm weitere Anzeigen. Den Verhandlungstermin werde ich übrigens hier im Blog noch mitteilen. Ich habe Prof. Wolffsohn sowie Frau Maischberger zur Vorladung beantragt, rechne aber nicht damit das irgendwer kommen muss. Es wäre nämlich spannend zu sehen, wie er seine eigenen Aussagen leugnet.
Boa eh, was ist der Fefe doof
Also ehrlich mal. Dat jibtet doch jar nicht. Da bloggt dieser Fefe folgenden Schwachsinn:
Bei den ganzen nicht vereitelten Angriffen gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung von Schäuble, Zypries und Co fragt man sich ja schon gelegentlich, wieso der Verfassungsschutz nicht einschreitet, bzw was der eigentlich den ganzen Tag macht, das er keine Resourcen mehr übrig hat, um den Ober-Gefährder Schäuble mal aus dem Verkehr zu ziehen.
Eh echt eh, der Typ fährt bestimmt nen Dreier-BMW und hat nen Abo auf die Bild an jedem Tag. Als wenn der Verfassungschutz dazu da wäre die Verfassung zu schützen. Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung davor vom Bürger benutzt zu werden. Deshalb ist unsere Verfassung ja auch so gut wie neu. Selbst die drei alten Sätze die da noch drin stehen und bisher noch nicht von Schäuble gefälscht wurden. Das ganze Ding durfte ja noch nie benutzt werden. Ist unbenutzbar eigentlich das gleiche wie nutzlos? Aber egal.
Das weiß doch jedes Kind. Mensch Fefe. Der Wachschutz schützt das Haus davor, das du oder ich es betreten. Der Pflanzenschutz schützt die Pflanzen davor, von einer Kuh gefressen zu werden. Zwar nicht wirklich, aber wenn die Pflanze gefressen wurde, ist die Kuh tot. Det is doch klar wie Kloßbrühe.
Aber mach dir nix draus Fefe, ick les dir trotzdem gerne.
Nicht im Grundgesetz lesen!
Wie sagte schon der alte Bärenwärter im Berliner Zoo immer und immer wieder: "Nich am Bär packen, nich am Bär packen!". Ach hätte sich doch die Deutschland Debatte daran gehalten und das Grundgesetz unter der wackeligen Eckbank gelassen, wo es schon seit Jahren das wackeln erfolgreich verhindert. Aber nein, die Herrschaften müsen sich ja mit dem Grundgesetz beschäftigen, es sogar lesen und sich dann Fragen zu Artikel 20 stellen:
Wem in diesem Lande ist eigentlich bewußt, welche Möglichkeiten und Machtmittel hier aufgezeigt sind? Sollten wir nicht vielmehr häufiger in das Grundgesetz, unser höchstes Recht, schauen? Ergeben sich nun Diskussionen?
ist die Bundesrepublik Deutschland noch ein demokratischer Staat?
ist die Bundesrepublik Deutschland noch ein sozialer Staat?
Geht wirklich die Staatsgewalt vom Volke aus?
Dehnt sich die Volkspartizipation tatsächlich auch auf Rechtsprechung aus oder ist die Rechtsprechung ein verselbstständigter Bereich, der einen Staat im Staate darstellt?
Sind wirklich die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetze und Recht gebunden?
Definiert sich die Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland so, dass Politiker definieren, was Ordnung sei?
Wie ist die Aufforderung zu verstehen, dass Widerstand zur Pflicht wird, wer die Ordnung beseitigen will?
Völlig unnötig diese Fragen. Deutschland ist weder sozial noch demokratisch sondern unterliegt eine von neoliberalen und wirtsschaftsfaschistischen Kräften gesteuerten Parteiendiktatur. Das Volk ist weder in der Lage frei zu wählen, noch geht von ihm irgendwelche Staatsgewalt aus. Sollte irgendeine Gewalt vom Volke ausgehen, wird der Bundesinnenminister Schäuble die Bundeswehr im Inneren bedenken- und gnadenlos einsetzen und das Volk zusammenschießen lassen.
Die Rechtsprechung ist kein eigenständiger Staat im Staate, sondern ein Zuchtmittel des Staates. Recht ist das was den Herrschenden nützt und die Bürger klein hält. Vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind nur dann an Gesetze gebunden, wenn sich jemand findet, der gegen vollziehende Gewalt und Rechtsprechung vorgeht und dann auch noch Gehör findet. So jemanden kann es in Deutschland nicht mehr geben. Natürlich definieren die Politiker was die innere Ordnung ist. Da gibt es sogar mehrere Definitionen. Eine für die dummen Bürger und einige andere, je nach Anzahl der Millionen auf dem Konto oder dem Bekanntheitsgrad.
Es gibt keine Aufforderung zum Widerstand, der eine Pflicht wäre:
Grundgesetz Artikel 20
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Es gibt ein fadenscheiniges Recht zum Widerstand, aber nur wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Da die Bürger jederzeit auswandern können, ist immer eine andere Abhilfe möglich. Unser Verfassungsgericht würde wahrscheinlich so weit gehen und behaupten, das auch durch Wahlen Abhilfe zu schaffen sei.
Das ist ja der Grund weshalb Wolfgang Schäuble das Grundgesetz fälsche und in dauerhaftes Recht umwandeln ließ. Es ist so schön nichtssagend und wird ständig den Interessen der Politiker und ihrer Herren angepasst.
Im Klartext heißt das. Packt das Grundgesetz wieder unter die wackelnde Eckbank und Ruhe ist. Das Grundgesetz verwirrt nur. Ist nicht einmal Geschichte, sondern nur eine völlig widersinnige Fiktion. Nicht ernst zu nehmen. Da sind Grimms Märchen schon stimmiger.


















