Bundeswehroberst Georg Klein hat in Afghanistan offensichtlich Mist gebaut, als er den Angriff auf zwei gekaperte Tankzüge befahl und 142 Menschen, im wesentlichen Zivilisten, töten ließ. Dass haben bisher so ziemlich alle bis auf den neuen Verteidigungsminister Guttenberg kapiert. Die Folge ist, das es nach deutschen Gesetzen eine Ermittlung durch die zuständige Staatsanwaltschaft gibt, die auch Anklage erheben kann.
Bisher war das unproblematisch, da sich deutsche Soldaten im wesentlichen an ihrem Standort / Kaserne in Deutschland aufhielten und damit automatisch die dortige Staatsanwaltschaft zuständig war. Bisher wurde bei vermutlichen Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz einfach nach dem gleichen Prinzip verfahren und die am heimatlichen Standort zuständige Staatsanwaltschaft war zuständig.
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