Gestern fand in Frankfurt wieder eine
Sternstunde der deutschen Justiz statt. In bekannter Art und Weise bügelte sich dieses Gericht die Wahrheit so zusammen, wie es sie als staatstragendes und systemstützendes Gericht sehen wollte. Diesmal ging es um die Opfer von betrügerischen Banken und Finanzberatern, die natürlich für das Landgericht Frankfurt keine Opfer sind, weil dieses Landgericht ja nicht nur die Rechten schützt, sondern natürlich auch das betrügerische Bankensystem in der Stadt und in Deutschland.
Das Landgericht Frankfurt wies die Klage eines Betroffenen zurück. „Eine fehlerhafte Beratung“ seitens der beklagten Frankfurter Sparkasse sei „nicht ersichtlich“, begründete der Vorsitzende Ulrich Gebhard seine Entscheidung (Az.: 2-19 O 62/08). Die Kläger, ein Ehepaar aus Bad Soden, haben 12.000 Euro in Lehman-Zertifikate investiert und vermutlich verloren.
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Doch das Bonitätsrisiko der Investmentbank Lehman Brothers war zum Kaufzeitpunkt Ende 2006 „eher theoretischer Natur“, sagte Gebhard, was die zahlreichen Zuschauer im Saal 123 des Gerichts geräuschvoll zur Kenntnis nahmen. Der Kunde sei wahrheitsgemäß aufgeklärt worden und habe außerdem die Möglichkeit gehabt, dem Berater Fragen zu stellen. Der sollte zudem einen Ausfall des Papiers als „völlig ausgeschlossen“ hingestellt haben. Doch laut Gericht wäre das nur als „persönliche Einschätzung des Beraters“ zu sehen gewesen. Letztlich war dieser Punkt aber nicht bewiesen worden.
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