Das Grundgesetz und die Verteidigung der Menschenrechte
Von Lopez Suarez auf womblog.de am 2. Juni 2009
In dem Dokumentarspiel "Der Staat verfassungskonvent ist für den Menschen da" [1] wird der 10. August 1948 dargestellt, der Tag, an dem sich die Väter unserer Verfassung auf Herrenchiemsee zusammensetzten. Es war viel zu tun, damals beim Verfassungskonvent. Deutsche Interessen standen neben den Ansprüchen der Alliierten und parteipolitische Ideen standen neben persönlichen Erlebnissen.
Die 30 Staatsrechtler und Politiker hatten es nicht ganz einfach, den Entwurf für eine Verfassung auszuarbeiten. Auch damals galt schon die Spannweite zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Zum Glück waren 1948 Pressevertreter und ein Mann, der einen KZ-Aufenthalt hinter sich bringen musste, mit dabei. Sie waren die Stimme des Volkes. Ansonsten zeichnete sich auch dort schon die uns heute gut bekannte Trennung zwischen den Menschen ab dank der mangelnden politischen Charakterbildung, die sich bis zum heutigen Tage nicht verleugnen lässt.
Das Grundgesetz wurde beschlossen und es beinhaltet grundlegende Menschenrechte für die Bürger unseres Staates. Die Themen, die heute ganz neue Brisanz entfalten anlässlich rapide zunehmender Arbeitslosigkeit, erwachen zu neuer Aktualität. Die Diskussionen damals und heute sind nicht so unterschiedlich. Was dachten die Väter unserer Verfassung zu dem Themenkomplex „Recht auf Arbeit“? Sollte es in das Grundgesetz aufgenommen werden oder nicht? Alles begann 1948 und nach 13 Tagen schließlich stand der Entwurf, der fast vollständig vom Parlamentarischen Rat und der verfassungsgebenden Versammlung verabschiedet wurde. So weit so gut. Nun haben wir ein Grundgesetz, auf das wir uns berufen dürfen.
Aber mal ganz ehrlich: Tun wir das in voller Konsequenz?
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