Ich rede in diesem, meinem letzten Beitrag zum politischen Blog-Karneva,l über eine Fiktion, über eine Hoffnung. Die grausame Wirklichkeit wurde
hier und
hier ja schon ausführlich beschrieben.
Das erste Problem beim freien Mandat besteht schon darin, das sich das politische
Mandat ja vom lateinischen ex manu datum „aus der Hand gegeben“ her ableitet und daher eigentlich ein Auftrag des Mandanten ist. Man könnte auf den Begriff Abgeordnete ausweichen, aber auch das nützt nicht viel.
Deshalb definieren wir den Begriff Mandat einfach noch genauer. Ein Mandat ist zeitlich befristet und an eine Person gebunden. Es ist in keiner Weise übertragbar und kann nur durch Wahl erlangt und nur durch Abwahl, oder nicht erfolgte Wiederwahl, verloren werden.
Der Inhaber eines Mandates ist nur seinem eigenen Gewissen verantwortlich und darf weder durch Gruppen, Einzelpersonen oder das Justiz- und Polizeisystems in der Ausübung seines Mandates gehindert oder beschränkt werden. Sämtliche Ämter und Mitgliedschaften, in allen Gruppierungen politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Art, haben während der Mandatszeit zu ruhen.
Der Mandatsträger ist verpflichtet, sämtliche Kontakte mit politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Kontakten auf seinen Internetseiten unter Nennung der führenden Persönlichkeiten, zeitnah zu veröffentlichen, wenn diese Kontakte die Dauer von 15 Minuten übersteigen. Die Annahme von Geschenken oder Vorteilen jeder Art ist dem Mandatsträger verboten. Er wird in diesem Bereich den Beschäftigten im öffentlichen Dienst gleichgestellt.
In Deutschland werden 640 Bundestagswahlkreise eingerichtet, die jeweils annähernd 100.000 Wahlberechtigte umfassen. Die Grenzen der Wahlkreise sind an regionale Zusammenhänge zu binden. Zwischen fünf und zehn Wahlkreisen bilden eine Region / Regierungsbezirk. Die Regionen treten an Stelle der Bundesländer, die ersatzlos entfallen und bilden, nach Regionstagswahlen, den Bundesrat, in dem die Stimmen, nach Anzahl der vertretenen Wahlberechtigten gewichtet werden.
Um in einem Wahlkreis wählbar zu sein, muss der Kandidat mindestens 36 Monate mit Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in diesem Wahlkreis leben. Jeder der fünfhundert Unterschriften von Wahlberechtigten aus diesem Wahlkreis vorweisen kann, wird in die Liste der Kandidaten aufgenommen. Jeder Wahlberechtigte kann diese Unterschrift für mehrere Kandidaten leisten.
Es besteht eine allgemeine Wahlpflicht. Die unentschuldigte Nichtteilnahme an einer Wahl kostet 10.000 Euro oder ersatzweise 30 Tage Haft, die auf die Urlaubstermine der nächsten Jahre verteilt werden kann. Um die Wahlmöglichkeit zu verbessern, werden die Wahllokale an zwei Tagen, von denen mindestens einer ein Werktag sein muss, mindestens täglich für 16 Stunden geöffnet. Die Briefwahl wird flexibler gestaltet.
Für den Wahlkampf hat jeder Kandidat im Internet eine offene Kasse zu führen. Spenden und Ausgaben sind allgemeinverständlich darzustellen. Spenden, die nicht von Privatpersonen stammen, sind verboten. Der Gesamtaufwand für Wahlkampfwerbung darf den Betrag von einem Euro je Wahlberechtigten nicht überschreiten. Eine Wahlkampfkostenerstattung findet nicht statt.
Während des Wahlkampfes darf vom Kandidaten nicht mit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen, religiösen oder politischen Gruppe geworben werden. Alle Werbemittel während des Wahlkampfes sind auf die Größe von DIA A4 in schwarz/weiß begrenzt. Die Medien dürfen über den Wahlkampf berichten, Interviews, Kampagnen jeder Art sind jedoch verboten, das gilt auch für überregionale Medien. Verstoßen Medien gegen diese Auflagen, ist in jedem Einzelfall, sofort eine Geldbuße von 1.000.000 Euro fällig, gegen die keine Klage zulässig ist und die vom lokalen Wahlleiter ausgesprochen wird.
Gewählt ist der Kandidat der im ersten Wahlgang mehr als 51 Prozent der Stimmen aller Wahlberechtigten auf sich vereint. Erreicht dies kein Wahlberechtigter werden im zweiten Wahlgang der nach genau einer Woche erfolgen muss, die drei stärksten Kandidaten gegeneinander antreten. Erreicht auch dann kein Kandidat die notwendige Mehrheit, bleibt der Sitz im Parlament unbesetzt. Neuwahlen können erst nach frühestens 6 Monaten durchgeführt werden. Keiner der Kandidaten der ergebnislosen Wahl, ist berechtigt an dieser Neuwahl als Kandidat teilzunehmen.
Die Wahlperiode beträgt unabhängig vom Zeitpunkt der Wahl immer fünf Jahre. Tritt ein Mandatsträger zurück oder stirbt, erfolgen automatisch Neuwahlen. Die langfristige Entzerrung aller Wahltermine im ganzen Bundesgebiet ist eine gewollte Begleiterscheinung.
Es ist den Mandatsträgern ausdrücklich verboten, Fraktionen zu bilden oder Aufgaben auf Ausschüsse zu übertragen. Die Bildung von verschiedenen Arbeitskreisen mit unterschiedlicher Besetzung, zu unterschiedlichen Themen, ist jedoch erlaubt. Diese Arbeitskreise können Experten anhören. Die Protokolle solcher Anhörungen und die Liste der Teilnehmer sind umgehend im Internet zu veröffentlichen. Alle Beratungen erfolgen ansonsten öffentlich im Parlament und werden sowohl direkt übertragen, als auch als Mitschnitt, im Internet zur Verfügung gestellt.
Alle Abstimmungen erfolgen, über Abstimmungscomputer, als persönliche Abstimmungen. Jedes Abstimmungsergebnis wird im Internet veröffentlicht, damit die Wähler ihre Mandatsträger dazu befragen können.
Sind fünf Prozent der Wahlberechtigten für einen Abwahlantrag, muss eine Abstimmung über die Abwahl erfolgen, bei der auch die Wahlpflicht gilt. Ist die einfache Mehrheit der Wahlberechtigten für die Abwahl, gilt der Mandatsträger sofort als abgewählt. Das Mandat bleibt bis zu einer Neuwahl frei. Entscheiden sich die Wahlberechtigten gegen die Abwahl kann ein neuer Abwahlantrag erst wieder nach 18 Monaten erfolgen.
Unter den vorgenannten Bedingungen haben wir wirklich freie Mandatsträger. Schlechte Vertreter werden von ihren Wählern abgewählt, käufliche nach klaren Regeln bestraft. Lobbyismus macht kaum noch Sinn, da zu viel Öffentlichkeit herrscht und immer einer reden wird.
Wir verlieren dabei unsere Parteien. Zumindest in der Art wie sie heute agieren, aber wir gewinnen freie Menschen, die an ehrlichen und lesbaren Gesetzen, für ihre Bürger arbeiten und die mit Sicherheit gute Ergebnisse für Bürger und Wirtschaft bringen.